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Energieträger

Billiges Erdgas erhöht Gas­spei­cher­umlage auf 2,50 Euro/MWh

Martina Berg – stock.adobe.com

Zum 1. Juli 2024 steigt die Gas­speicher­umlage von 1,86 auf 2,50 Euro/MWh. Ursachen sind u. a. der Preis­verfall bei Erdgas und ein ge­sun­kener Gas­verbrauch.

Trading Hub Europe (THE) hat am 21. Mai 2024 die Umlage nach § 35e EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2024 auf 2,50 Euro/MWh festgelegt. Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich festgelegt, die nächstmalige Festsetzung erfolgt zum 1. Januar 2025. Im 1. Halbjahr 2024 gilt eine Gasspeicherumlage von 1,86 Euro/MWh.

Der Erdgasbedarf eines durchschnittlichen Einfamilienhauses liegt bei etwa 20 MWh/a.

Hintergrund der Gasspeicherumlage, die seit dem 1. Oktober 2022 (damals 0,59 Euro/MWh) erhoben wird, ist eine Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes in 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO-Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher.

Entwicklung der Gasspeicherumlage (netto):
● 0,59 Euro/MWh ab 1. Oktober 2022
● 0,59 Euro/MWh ab 1. Januar 2023
● 1,45 Euro/MWh ab 1.Juli 2023
● 1,86 Euro/MWh ab 1. Januar 2024
● 2,50 Euro/MWh ab 1. Juli 2024

Teuer eingekaufte Vorhaltung muss nun bezahlt werden

Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE beeinflusst. Da die Preise im Winter 2023/24 stärker gesunken sind als vom Markt zuvor erwartet, fielen die Erlöse der THE durch Veräußerungen von Gasmengen im genannten Zeitraum geringer aus als prognostiziert. Auch macht der im Vergleich zur bisherigen Umlageperiode zusätzliche Rückgang der Endverbrauchs- und Transitvolumina als umlagefähige Menge die Festlegung der Umlage in der genannten Höhe erforderlich.

2022 wurden durch THE Gasvolumen in Höhe von etwa 50 TWh zu einem durchschnittlichen Einkaufspreis in Höhe von ca. 175 Euro/MWh beschafft und eingespeichert. Bereits im Winter 2022/23 wurden davon rund 12,5 TWh veräußert. Der durchschnittliche Verkaufspreis betrug ca. 77,50 Euro/MWh. Mit Beginn des Winters 2023/24 startete die Veräußerung der restlichen Volumina, die Mengen sind inzwischen vollständig veräußert. In Summe wurde hierbei ein durchschnittlicher Verkaufspreis in Höhe von ca. 48,50 Euro/MWh erzielt. Die Kauf- und Verkaufsaktivitäten erfolgten laut THE in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur sowie dem BMWK.

Auswirkungen auf den Gaspreis

Die Gasspeicherumlage wird auf alle SLP-Allokationsmengen (u.a. Haushaltskunden), RLM-Allokationsmengen und Allokationsausspeisemengen an Grenzübergangspunkten sowie virtuellen Kopplungspunkten erhoben. Im Klartext bedeutet das, dass die Gasspeicherumlage auf den Gasverbrauch aller Endverwender erhoben wird. Nimmt man als Musterverbrauch im Einfamilienhaus einen Gasbedarf von 20 000 kWh/a (20 MWh/a) und eine hälftigen Verbrauch in den Halbjahren an, ergibt sich im 1. Halbjahr für eine Abnahme von 10 000 kWh eine Umlage von 18,6 Euro (netto) und im 2. Halbjahr für die gleiche Menge eine Umlage von 25,00 Euro (netto).

Es ist bei dieser geringen Differenz zu erwarten, dass Gaslieferanten gegenüber Haushaltskunden bei laufenden Verträgen mit Änderungsvorbehalt von ihrem Recht keinen Gebrauch machen. Dass dann entstehende Kündigungsrecht wäre für Kunden mit vor einigen Monaten abgeschlossenen Lieferverträgen eine willkommene Gelegenheit die inzwischen stark gesunkenen Gaspreise für einen Wechsel zu nutzen. Es ist somit vielmehr zu erwarten, dass die höhere Gasspeicherumlage nur in neue Verträge eingepreist wird. ■
Quelle: Trading Hub Europe / jv

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