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Energiepreise

Wie viel man mit einem Wärme­pumpen-Stromtarif sparen kann

Robert Poorten – stock.adobe.com

Spezielle Stromtarife für Wärmepumpen gibt es schon lange. Seit 2024 steht eine weitere Option zur Vergünstigung des Strompreises zur Verfügung. Finanztip hat für 15 Musterhaushalte getestet, wer (wo) von den Tarifen profitieren kann.

Haushalte mit einer Wärmepumpe können durch spezielle Wärmepumpen-Stromtarife im Schnitt 238 Euro/a sparen. Das hat eine Berechnung des Geldratgebers Finanztip für 15 Musterhaushalte ergeben. Wärmepumpenbesitzer müssen dem Netzbetreiber dafür erlauben, die Heizleistung ihres Geräts zu bestimmten Zeiten zu drosseln (dimmen), um von den günstigen Stromtarifen zu profitieren. Als zweite Bedingung muss die Wärmepumpe an einen eigenen Stromzähler angeschlossen sein.

Unter diesen Bedingungen ist Heizstrom rund 8 Ct/kWh günstiger als Haushaltsstrom. Allerdings entstehen durch den zweiten Stromzähler und den Betrieb über einen separaten Stromtarif entstehen aber auch zusätzliche Kosten. „Diese auf sich zu nehmen, zahlt sich in der Regel ab einem Strombedarf für die Wärmepumpe von 3000 kWh/a oder mehr aus“, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei finanztip.de. „Je höher der Strombedarf der Wärmepumpe ist, desto mehr kann sich der Wärmestromtarif lohnen.“

Pauschaler Rabatt als Alternative zum vergünstigten Stromtarif

Die Installation eines zweiten Stromzählers ist meist mit geringen Kosten verbunden. Wird dafür aber beispielsweise ein neuer Zählerschrank benötigt, kann es mehrere tausend Euro kosten, so Weigl. In diesem Fall können Haushalte dann von einer anderen Option Gebrauch machen, sofern sie die Wärmepumpe über den normalen Hausstromzähler installieren:

Wer die Dimmung der Wärmepumpe durch den Netzbetreiber zulässt oder die Leistungsbegrenzung selbstständig mithilfe eines Energiemanagement-Systems umsetzt, kann von der pauschalen Netzentgeltreduzierung profitieren. Der Rabatt beträgt je nach Region zwischen 110 und 190 Euro/a und wird jährlich von der Stromrechnung abgezogen. Diese neue Möglichkeit wurde 2024 von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Reform des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen.

„Gerade in energieeffizienten Haushalten, wo eine Wärmepumpe wenig Strom verbraucht, kann diese Option, auch ‚Modul 1‘ genannt, sinnvoller sein“, sagt Weigl. „Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden, die den Haushalt und die Wärmepumpe zeitweise mit viel eigenem Strom versorgen kann, lohnt sich ein Wärmestromtarif – das sogenannte ‚Modul 2‘ – oft gar nicht.“ Da sich die Vorzeichen in Zukunft ändern könnten, sollte im Neubau die mögliche Nachrüstung eines zweiten und dritten Stromzählers aber stets mitgedacht werden.

Bis zu 588 Euro Ersparnis mit Wärmestrom

Finanztip hat für seine Analyse 15 Musterhaushalte erstellt, die über ganz Deutschland verteilt waren und deren Wärmepumpen zwischen 3000 und 7000 kWh/a Strom Jahr benötigten. Unterschiedliche Präferenzen bei der Tarifsuche, etwa ob Neukundenboni eingerechnet werden sollen oder nicht, wurden einbezogen. Der Geldratgeber hat verglichen, ob ein Wärmepumpen-Stromtarif eine Ersparnis bringt, wenn die zusätzlichen Kosten gegenüber der Abrechnung des gesamten Strombedarfs über nur einen Stromzähler berücksichtigt werden.

Im schlechtesten Fall zahlte ein Haushalt mit einem Wärmepumpen-Stromtarif insgesamt 81 Euro/a mehr, im besten Fall konnten 588 Euro/a gespart werden. Die mittlere Ersparnis des Testfelds von 238 Euro/a verringerte sich auf 83 Euro/a, wenn die pauschale Netzentgeltreduzierung nach ‚Modul 1‘ als mögliche Alternative eingerechnet wurde.

Finanztip-Ratgeber Wärmepumpenstrom

Neu installierte Wärmepumpen müssen steuerbar sein

Die Steuerung / Dimmung von Wärmepumpen soll laut Bundesnetzagentur nur in Ausnahmefällen praktiziert werden. Dabei wird nach dem neuen Modell höchstens bis auf einer elektrische Leistungsaufnahme von 4,2 kWel (inklusive Heizstab) gedrosselt, diese wird zu jedem Zeitpunkt garantiert. Im Verdichtermodus kann eine Wärmepumpe damit eine deutlich höhere Heizleistung zur Verfügung stellen.

Wärmepumpen, die seit 2024 neu installiert werden und eine Nennleistungsaufnahme über 4,2 kWel inklusive Heizstab (Zusatz- oder Notheizvorrichtungen) haben, müssen steuerbar sein und fallen somit automatisch unter die neue Regelung. Schon länger bestehende Geräte können nachträglich dafür gemeldet werden, jedoch nur einmal wechseln. Im Standardfall wird die Wärmepumpe dem Modul 1 zugeordnet, Modul 2 muss vom Betreiber der Wärmepumpe gewählt werden.

Die Option zur Drosselung von Wärmepumpen hilft den Netzbetreibern, das Stromnetz zu stabilisieren, wenn zu bestimmten Tageszeiten sehr viel Strom aus dem Netz benötigt wird. Dadurch soll der Netzausbau effizienter und kostensparender werden. Im Gegenzug profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von Rabatten bei den Netzentgelten. Zudem können Netzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen nicht mehr unter Verweis auf Engpässe im Stromnetz ablehnen. ■
Quelle: finanztip.de / jv

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