
Mitsubishi Heavy Industries / Stulz
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in Bezug auf die TGA veröffentlicht. Dieser enthält Hinweise für die Auslegung und Umsetzung der neuen EPBD, insbesondere zur Innenraumqualität (IEQ).
Der ergänzende Leitfaden zur EPBD 2024/1275, Annex 10 (Gebäudetechnische Systeme, Raumluftqualität und Inspektionen) vom 30. Juni 2025 soll den Mitgliedsstaaten praktische Informationen und technisches Hintergrundwissen für die Umsetzung der Richtlinie bieten.
Die Leitlinien betonen, dass die Innenraumqualität – Licht, Luft, Akustik etc. – sich erheblich auf die Menschen im Gebäude auswirkt. Schadstoffe in der Raumluft sowie eine unangemessene Temperatur oder Luftfeuchtigkeit können das Wohlbefinden und die Produktivität erheblich beeinträchtigen. Zudem sind Gesundheitsprobleme, bspw. aufgrund von Hitzestress oder Schimmelproblemen, möglich oder auch ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern durch die Luft.
Umsetzung bis Mai 2026
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört u.a., Mindestanforderungen für die IEQ in den Bereichen thermischer Komfort und Innenraumluftqualität festzulegen. Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität zu berücksichtigen, um z.B. eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Die Energieeinsparung darf nicht gegen die Gesundheit der Nutzer ausgespielt werden.
Vorzugsweise sollten Lösungen eingesetzt werden, die für gute Bedingungen im Raum sorgen und gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern. Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung lässt sich beispielsweise eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und gleichzeitig der Heizwärmebedarf verringern.
Mess- und Steuergeräte zur Überwachung der Raumluftqualität
Neue Nichtwohngebäude sind gemäß EPBD zudem mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung und Regulierung der Raumluftqualität auszustatten. Die EU-Kommission schlägt vor, in diesen Gebäuden insbesondere CO2 als Indikator für die Belüftung kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls die Feinstaubbelastung (PM2,5) zu messen. Die so erfassten Daten ermöglichen, den Betrieb von Lüftungsanlagen automatisiert an den aktuellen Bedarf anzupassen.
Bei Wohngebäuden können die Mitgliedstaaten in diesem Punkt frei entscheiden. Die EU-Kommission schlägt die Überwachung des CO2-Gehalts in Wohnräumen und der relativen Luftfeuchtigkeit in „Feuchträumen“ vor. Der FGK empfiehlt, sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden mit bedarfsgeregelten Lüftungssystemen den erforderlichen Luftaustausch automatisch sicherzustellen. ■
Quelle: FGK / fl
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