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EU-Gebäuderichtlinie

Mindesteffizienzstandards: Diese Gebäude sind betroffen

Rido – stock.adobe.com

Die derzeit in der EU diskutierten Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude werden bis 2033 zu Sanierungen von voraussichtlich 7 Mio. Gebäuden in Deutschland führen. Eine Auswertung von co2online zeigt, welche Gebäude betroffen sind.

Der Vorschlag des EU-Parlaments im Rahmen der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie sieht eine Einteilung der Gebäude in sieben Effizienzklassen vor: von Klasse A für Niedrigemissionsgebäude bis Klasse G für die ineffizientesten 15 % des jeweiligen nationalen Gebäudebestands.

Laut einer Auswertung der Gebäudedatenbank der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online könnten folgende Verbrauchswerte die  Einteilung in die Gebäudeklassen bestimmen:

● Gebäudeklasse A: bis 65 kWh/(m2 ∙ a), rund 2,3 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse B: von 66 bis 90 kWh/(m2 ∙ a), rund 3,1 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse C: von 91 bis 110 kWh/(m2 ∙ a), rund 3,3 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse D: von 111 bis 130 kWh/(m2 ∙ a), rund 3,1 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse E: von 131 bis 150 kWh/(m2 ∙ a), rund 2,5 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse F: von 151 bis 175 kWh/(m2 ∙ a), rund 2,1 Mio. Gebäude
● Gebäudeklasse G: ab 176 kWh/(m2 ∙ a), rund 2,8 Mio. Gebäude

Über 7 Mio. Wohngebäude bis 2033 sind betroffen

Laut der Position des EU-Parlaments sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen (die Mindeststandards für die Energieeffizienz werden auch als MEPS für „Minimum Energy Performance Standards“ bezeichnet).

Gebäude mit einem Heizenergieverbrauch ab 151 kWh/(m2 ∙ a), insgesamt 4,9 Mio. Wohngebäude in Deutschland, müssten danach bis 2030 saniert werden. Das entspräche größtenteils allen unsanierten, teilsanierten oder vor 1984 sanierten Gebäuden. Zusätzlich 2,5 Mio. Gebäude, also insgesamt 7,4 Mio. Gebäude mit einem Verbrauch ab 131 kWh/(m2 ∙ a), müssten bis 2033 saniert werden. Das würde zusätzlich vor 1995 sanierte Gebäude betreffen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Heizenergieverbrauch bei 121,5 kWh/(m2 ∙ a). Die Vorgaben rund um die MEPS werden voraussichtlich im Gebäudeenergiegesetz hinterlegt.

„Oft reichen schon eine bis zwei Maßnahmen“

„Die Standards sind ambitioniert, aber eine wichtige Orientierung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und notwendig, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Schon eine bis zwei Maßnahmen reichen in den meisten Fällen, um die Anforderungen zu erfüllen. So können betroffene Hauseigentümerinnern und -eigentümer die Sanierung Schritt für Schritt planen und sind nicht zur sofortigen Komplettsanierung gezwungen.“

Der ModernisierungsCheck von co2online berechnet den jährlichen Heizenergieverbrauch pro Quadratmeter und prüft die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude. Hauseigentümer müssen dazu nur wenige Angaben zu ihrem Gebäude machen und erhalten Sanierungsempfehlungen und Hinweise zu Fördermöglichkeiten. ■
Quelle: co2online.de / jv

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