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Heizungsförderung

BDH fordert Nach­bes­se­rung bei BEG-Eck­punk­ten

Garun Studios - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat am 9. Juli 2026 ihre Eckpunkte zur Neugestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) präsentiert. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nimmt diese mit gemischten Reaktionen auf.

Grundsätzlich bestätigt die Regierung das Ziel, die Förderung bis 2029 verlässlich auszugestalten und stellt dafür rund 44 Mrd. Euro über 4 Jahre bereit. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die geplanten halbjährlichen Anpassungen die Akzeptanz in der Praxis sichern können.

Kritikpunkte und Forderungen

Nach einer Verbändeanhörung besteht weiterhin Klärungsbedarf in einzelnen Punkten. Der BDH kritisiert, dass die fehlende frühzeitige Einbindung der technischen Expertise der deutschen Heizungsindustrie dazu führte, dass offene Fragen erst jetzt geklärt werden müssen. Es wird nun gefordert, schnell zu praxistauglichen, investitionsfreundlichen und bürokratiearmen Regelungen zu gelangen. Nach zwei herausfordernden Jahren zeigt der Heizungsmarkt in diesem Jahr erste Anzeichen einer Stabilisierung.

Ein zentraler Nachbesserungsbedarf besteht laut BDH im Verhältnis zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen. Eine stärkere Priorisierung von Wärmenetzen durch die Bundesregierung darf nicht dazu führen, dass effiziente dezentrale Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien von der Förderung ausgeschlossen werden. Der Verband bewertet zudem kritisch, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit diesem Ansatz zentrale Prinzipien von Markt und Wettbewerb auszuhebeln droht.

Erfolgsgeschichte und Ausblick

Trotz der Kritikpunkte unterstreicht der BDH die zentrale Bedeutung der BEG-Förderung für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH, betont: „Die BEG ist ein Erfolgsprojekt. Sie schafft gemeinsam mit einem technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie.“ Allein bis Mai dieses Jahres wurden über die KfW mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen.

Die Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW soll voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 möglich sein. Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der bestehende Anträge noch nach den alten Konditionen bearbeitet werden.

Weg frei für Gebäudemodernisierungsgesetz

Positiv bewertet der BDH die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Organklage gegen den Gesetzesprozess bezüglich vermeintlich zu kurzer Beratungszeiten abzuweisen. Damit kann der Bundestag das Gesetz beschließen. Auch hier betont der BDH, dass erst das Zusammenspiel aus verlässlicher Förderung und einem klaren, technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten schafft. ■
Quelle: BDH / fl

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