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Heizungswende

Buderus / Tchibo: 1000 Euro Cashback für Wärmepumpen-Kauf

Außeneinheit der Buderus-Luft/Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW176i AR.

Buderus

Außeneinheit der Buderus-Luft/Wasser-Wärmepumpe Logatherm WLW176i AR.

Mit 1000 Euro Cashback beim Kauf aus­ge­wählter Luft/Wasser-Wärme­pumpen wollen Buderus und Tchibo die zurzeit sto­cken­de Nach­frage nach Wärme­pumpen an­kur­beln.

Über eine Tchibo-Cashback-Aktion gibt es befristet beim Kauf einer Buderus-Heizungs-Wärmepumpe 1000 Euro von Buderus zurück. Die Aktion läuft bis zum 30. November 2024 und gilt für die Buderus-Luft/Wasser-Wärmepumpen
● Logatherm WLW196i AR (S+),
● Logatherm WLW186i AR und
● Logatherm WLW176i AR.
Das Cashback lässt sich nach Angaben von Buderus ergänzend zur staatlichen Förderung nutzen1). Selbstnutzende Hauseigentümer können sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der Heizungserneuerung Zuschüsse zwischen 30 % (Grundförderung) und bis zu 55 % und bei einem geringen Einkommen von bis zu 70 % unter anderem für den Einbau einer Heizungs-Wärmepumpe sichern.

Wer das Angebot von Buderus und Tchibo annehmen will, erhält auf der Aktions-Website einen Gutschein. Wurde die Wärmepumpe über einen Heizungsfachbetrieb in Deutschland bestellt und erfolgreich installiert, gibt es nach Einreichung und Prüfung des Gutscheins 1000 Euro auf das gewünschte Konto.

Die Aktions-Wärmepumpen von Buderus bestehen aus einer Außen- und einer Inneneinheit und eignen sich für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Logatherm WLW186i AR und die Logatherm WLW176i AR verwenden das natürliche Kältemittel Propan (R290). Dies honoriert die BEG-Förderung mit einem um 5 Prozentpunkte höheren Zuschuss bei der Heizungsförderung.

Über die Details des Cashback-Angebots informiert www.tchibo.de/buderus Auch in den Filialen, auf der Website und im Newsletter von Tchibo werden Kunden über die Aktion informiert. ■
Quelle: Buderus / jv

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1) Anmerkung der Redaktion: Bei förderfähigen Ausgaben der Heizungsinstallation von weniger als 31 000 Euro sollte die Nutzung der Cashback-Aktion vorsichtshalber dem Durchführer des Förderprogramms (KfW) mitgeteilt werden. Hintergrund ist, dass aus der BEG-EM-Förderrichtlinie nicht hervorgeht, ob eine Cashback-Aktion bei der Höhe der förderfähigen Ausgaben zu berücksichtigen ist. In der Förderrichtlinie heißt es: „Für die Auszahlung des Zuschusses ist die Einreichung eines Nachweises über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel, über die Höhe der förderfähigen Ausgaben […] erforderlich („Verwendungsnachweis“).“ Durch die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung von 30 000 Euro würden bei 1000 Euro Cashback Vorbehalte erst bei förderfähigen Ausgaben von weniger als 31 000 Euro greifen.