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Wärmewende

7 Schritte für die Elektrifizierung im Heizungskeller

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Der bne will mit einem Positionspapier aufzeigen, wie die Elektrifizierung im Heizungskeller gelingt. Damit Wärmepumpen schnell fossile Energien ersetzen, seien u. a. weitere Entlastungen beim Strompreis, eine kluge Digitalisierung und ein sofortiger Förderstopp für Gas-Heizungen erforderlich.

„Die Energiewende scheitert jeden Tag vieltausendfach in Deutschlands Kellern“, bemängelt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). „Drei von vier Heizungen, die 2021 neu installiert wurden, werden mit Öl oder Gas betrieben – jede einzelne ein analoges fossiles Lock-in und das bis mindestens 2040!“

Die Folgen könne man schwarz auf weiß im Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen sehen: Zum zweiten Mal in Folge hat der Gebäudesektor 2021 sein Treibhausgasminderungsziel verfehlt. Und der Gebäudesektor macht den Löwenanteil beim inzwischen aus mehreren Blickwinkeln kritisch gesehenen Erdgasverbrauch in Deutschland aus.

„Jede einzelne Wärmepumpe trägt ein Stück zur Energiesouveränität Deutschlands bei. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und eine große Wärmepumpen-Offensive angekündigt. Damit das auch gelingt, haben wir sieben wichtige Maßnahmen herausgearbeitet, die nun unverzüglich umgesetzt werden müssen“, fordert Busch.

„Förderung von Erdgas-Heizungen und -KWK sofort beenden“

Zuallererst müsse die Förderung von Erdgas-Heizungen und Erdgas-KWK-Anlagen sofort eingestellt werden, denn sie drücke die Kunden und damit den ganzen Wärmemarkt in die falsche Richtung. „Es ist paradox, einerseits die Wärmepumpe zu propagieren und gleichzeitig Erdgas und Öl zu fördern“, betont Busch.

Außerdem setzt sich der bne dafür ein, dass neue Heizungen bereits ab 2023 eine Quote von mindestens 65 % erneuerbaren Energien erfüllen müssen. Aktueller Stand dazu ist eine Festlegung vom 24. März 2022 aus dem Koalitionsausschuss zum Energie-Entlastungspaket, wonach die im Ampel-Koalitionsvertrag enthaltene 65-%-Klausel für erneuerbare Energien in abgeschwächter Form um ein Jahr vorgezogen werden soll: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“

Weiterhin sieht das Energie-Entlastungspaket vor: „Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten.“

„Stromsteuer auf das zulässige Minimum senken“

Weiter fordert der bne, die Stromsteuer mindestens für Heizstrom auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Ct/kWh zu reduzieren. Staatliche Umlagen und Abgaben dürften die Sektorenkopplung nicht länger blockieren. Damit Strom seinen Wettbewerbsnachteil im Wärmesektor verliert, dürfe es nicht beim Wegfall der EEG-Umlage bleiben.

Hintergrund:
● Seit 2003 beträgt die Stromsteuer für Haushalts- und Heizstrom 2,05 Ct/kWh. Die Stromsteuer wird im Regelfall beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie dann über den Strompreis an die Verbraucher weitergibt. Für Endverwender sind es dann inklusive Mehrwertsteuer 2,44 Ct/kWh. Bei bne-Vorschlag wären es nur 0,12 Ct/kWh, also eine Vergünstigung von 2,32 Ct/kWh.

● Ab Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage insgesamt. Bis dahin beträgt die EEG-Umlage für nicht privilegierte Stromkunden 3,723 Ct/kWh. Für Endverwender sind es dann inklusive Mehrwertsteuer 4,43 Ct/kWh.

● Über die EEG-Novelle im Osterpaket soll Wärmepumpen-Strom auf Antrag von der KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage befreit werden können. Für das Jahr 2022 beträgt die Offshore-Netzumlage 0,419 Ct/kWh und die KWKG-Umlage 0,378 Ct/kWh. Zusammen und inklusive Mehrwertsteuer ergibt sich damit eine Senkung des Stromtarifs um 0,797 Ct/kWh.

Bei einer durchschnittlichen Abnahme von 5000 kWh/a für eine Heizungs-Wärmepumpe summieren sich die bereits beschlossenen Entlastungen ab 2023 auf 261 Euro/a. Mit der bne-Forderung würde die Entlastung insgesamt 377 Euro/a betragen (jeweils mit unveränderter KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage).
 

„Unmittelbare Steuerung der Anlagen ermöglichen“

Damit die Wärmepumpe mit der Photovoltaik-Anlage, der Wallbox und dem Stromnetz kommunizieren kann, braucht es aus Sicht des bne eine schnelle echte Digitalisierung auf der Höhe der Zeit. Busch: „Mit der bisherigen Rundsteuertechnik, die vielerorts noch für die Steuerung von Wärmepumpen eingesetzt wird, lässt sich nicht einmal erfassen, ob ein Befehl angekommen ist. Die notwendige Echtzeitenergiewirtschaft braucht eine einfache, kostengünstige und vor allem leistungsstarke digitale Infrastruktur, die eine unmittelbare Steuerung der Anlagen ermöglicht.“

„Fossile Heizungen sind kein nachhaltiges Geschäftsmodell“

Weiterhin fordert das bne-Positionspapier, das Handwerk bei der Transformation zur Klimaneutralität zu begleiten. Aktuell sei es für Handwerker noch immer profitabel, sich auf den Einbau von fossilen Heizungen zu beschränken. Das sei jedoch kein nachhaltiges Geschäftsmodell, auch wenn das derzeit noch nicht deutlich genug werde.

Busch: „So wie sich das Energiesystem transformiert, müssen sich auch Qualifikationen transformieren. Wir müssen die Anforderungen der Weiterbildungskurse so nachjustieren, damit aus dem heutigen Installateur ein Installatroniker wird, der Wärmepumpen verbauen kann und will.“

Download des bne-Positionspapiers Wie die große Wärmepumpen-Offensive gelingen kann. ■

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