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GEG-Novelle

Ein Recht auf freie Heizungswahl?

„Hat jeder Heizungs­moderni­sierer ein Recht auf freie Heizungs­wahl – inklusive des verwendeten Energie­trägers – verhindert dies aufgrund begrenzter Kapazitäten die rechtzeitige Modernisierung auf klimaziel­taugliche Lösungen.“

GV

Die FDP hat auf ihrem 74. Bundesparteitag im April 2023 den Beschluss „Gebäudeenergiegesetz: Smarter Klimaschutz statt Angriff auf das Eigentum“ gefasst. In den Medien wurde dies etwa so reflektiert: „FDP will Gesetz zum Heizungsaustausch verhindern“. Tatsächlich lobt der Beschluss zunächst die Entwicklung vom durchgestochenen Referentenentwurf bis zum vom Bundeskabinett einstimmig beschlossenen Regierungsentwurf:

„Die FDP begrüßt […] die bereits in der Ressortabstimmung erreichten Verbesserungen […]. So wird es richtigerweise kein zusätzliches Betriebsverbot für Bestandsheizungen geben. So wird es richtigerweise die Zulassung von verschiedenen Technologien geben wie beispielsweise H2-ready-Heizungen oder Solarthermie. So wird es von Kleinvermietern und Eigenheimbesitzern kein umfassendes Gebäudemanagement geben, wie es für Wohnungsgesellschaften üblich ist.“
 

Bitte an die FDP-Bundestagsfraktion …

Der tatsächliche Beschluss ist eine Bitte an die FDP-Bundestagsfraktion, sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag für drei Grundsätze einzusetzen:

1. Für den Gebäudesektor will die FDP Klimaschutzziele primär über den Emissionshandel mit Pro-Kopf-Klimageld erreichen und nicht über detaillierte, sich auf einzelne Technologien beziehende ordnungsrechtliche Eingriffe.

2. Statt auf kurze Frist Millionen Eigentümern zu „enormen Ausgaben“ zu zwingen, will die FDP innovative Gebäudetechnik durch finanzielle Anreize fördern. Nur so werde Akzeptanz für Klimaschutz geschaffen. Auch der Ausbau der Fernwärmenetze sollte gefördert werden. Und Vermieter dürfen nicht mit Modernisierungskosten alleingelassen werden, die ihnen aufgrund der verschärften Vorgaben des GEG entstehen. Dazu soll die absolute Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen überprüft und angemessen angehoben werden.

3. Bevor der Staat den Bürgern detaillierte Vorgaben für ihre Heizungskeller macht, müsse er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können und es müsse schnell ein Gesamtplan für das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft entwickelt werden.

CO2-Bepreisung wirkt bei 30 Euro/tCO2 nicht

Im Gebäudesektor existiert seit 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ein Emissionshandel (nEHS), allerdings mit bis 2025/26 staatlich festgelegten Zertifikatpreisen. Aktuell ist der Hebel mit 30 Euro/tCO2 nahezu unwirksam. Ein Pro-Kopf-Klimageld könnte ihn vergrößern. Allerdings fließen schon heute die Erlöse aus dem nEHS und dem EU-ETS über den ⁠Klima⁠- und Transformationsfonds in die Bundesförderung im Gebäudebereich, in die Elektromobilität, den Aufbau der Wasserstoffindustrie und es wird die Abschaffung der EEG-Umlage (mit)finanziert.

Würde man auf Vorschriften für den Einbau neuer Heizungen weitgehend verzichten und nur auf einen Emissionshandel setzen, dürfte sich der hohe Anteil von Gas-Heizungen in der Modernisierungsstatistik aus Unwissenheit noch einige Zeit fortsetzen. Nach allen Prognosen können bisher übliche Gas-Heizungen aber nur einen Teil ihrer technischen Nutzungsdauer betrieben werden, um die Transformation der Gasnetze auf Wasserstoff nicht zu blockieren bzw. zu verteuern.

Keine Zeit mehr für freie Heizungswahl

Da Heizungsmodernisierer und ihre Berater im Normalfall nicht über ausreichende Informationen für die Entwicklung des Energiepreisgefüges der nächsten 20 Jahre verfügen, können sie keine gesamtwirtschaftlich optimale Entscheidung treffen. Deshalb sollte der Staat lenken, mit Anforderungen und Förderungen und zusätzlich mit einem wirkungsvollen Emissionshandel und einem Pro-Kopf-Klimageld. Hat jeder Heizungsmodernisierer ein Recht auf freie Heizungswahl – also inklusive des verwendeten Energieträgers – verkürzt dies die verbleibende Zeit zum Handeln und macht aufgrund begrenzter Kapazitäten eine rechtzeitige Modernisierung auf klimazieltaugliche Lösungen unmöglich und unnötig teuer.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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