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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Datenbankfehler: Daikin prüft Energielabel bei BEG-Förderung

Daikin

Daikin informiert im Zusammenhang mit der Antragstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) über mögliche Widersprüche bei den Energielabeln einzelner Daikin-Multi-Split-Geräte. Alle Betroffenen erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein entsprechendes Schreiben, dem auch Informationen von Daikin zur weiteren Vorgehensweise beigelegt sind.

Filip De Graeve, Geschäftsführer der Daikin Airconditioning Germany GmbH: „Wir bedauern sehr, dass bei ausgewählten Gerätekombinationen von Luft/Luft-Wärmepumpen die Energielabel, die für die Antragstellung der BEG Förderung notwendig sind, überprüft und fallweise neu bestätigt werden müssen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen und bitten unsere Kunden, die Hinweise im Schreiben des BAFA zu beachten. Unser Ziel ist es, die Überprüfung so schnell wie möglich durchzuführen und den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten.“

Betroffen sind ausschließlich kleinere Anlagen (Leistung kleiner als 12 kW) von Luft/Luft-Wärmepumpen mit einem Außengerät und mehreren Innengeräten (Multi-Split). Alle weiteren Wärmepumpen von Daikin fallen nicht darunter. ■

Worum es geht:

Über die FAQ auf der Webseite für Betroffene www.daikin.de/begpruefung gibt es beim Punkt „Meine Kombination ist betroffen. Was geschieht nun?“ nähere Informationen:

„Aufgrund von Widersprüchlichkeiten in der Datenbank wurden bei bestimmten Kombinationen von Multi-Split-Außengeräten (Leistung kleiner 12 kW) mit bestimmten Innengeräten falsche Effizienzdaten dargestellt. Tatsächlich erfüllen die betroffenen Kombinationen nicht die erforderlichen technischen Bestimmungen, um die BEG Förderung in Anspruch zu nehmen. Daher erkennt das BAFA diese Gerätekombinationen nicht mehr als förderfähig an und hat Ihnen daher ein entsprechendes Schreiben zur Überprüfung der Energielabels zukommen lassen.

Berücksichtigt werden Anträge die spätestens bis zum 31.12.2022 beim BAFA gestellt wurden.

Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass Ihre Gerätekombination aktuell nicht die erforderlichen technischen Bestimmungen erfüllt? Wir werden für Ihren konkreten Fall eine individuelle Lösung finden und möchten Ihnen diese so schnell wie möglich unterbreiten. Um das zu gewährleisten, möchten wir Sie an dieser Stelle bitten, uns weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.“

Daikin hat angekündigt, dass das Unternehmen bis alle Maßnahmen zur Klärung des Energielabels umgesetzt sind, den Betroffenen mit hohem Engagement und Personaleinsatz zur Seite stehen wird. ■
Quelle: Daikin / jv

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