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In Deutschland unterscheiden sich die Fernwärmepreise regional stark. Sie liegen in fast jedem 10. Wärmenetz bei 25 Ct/kWh oder höher. Im Mittel sind es 17 Ct/kWh. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine Preisobergrenze für Wärmenetze – und eine Förderung auf gleichem Niveau wie beim Betrieb einer Wärmepumpe.
Zurzeit ist Fernwärme ein Monopolmarkt, in dem die Verbraucher den Vertragskonditionen ihres Versorgers im Rahmen der existierenden Regulierung weitgehend ausgeliefert sind. Sie können ihren Anbieter nicht wechseln. Florian Munder, Energieexperte beim vzbv: „Um Verbraucher besser zu schützen, braucht es deshalb eine Preisobergrenze. Die Grenze sollte sich an den Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe orientieren.“
Große Preisspanne
Der vtbv hat im April 2025 die Preise von 576 Wärmenetzen ausgewertet, die auf der Preistransparenzplattform Fernwärme gelistet sind. Die Ergebnisse:
● Der mittlere Fernwärmepreis (Median) in einem Mehrfamilienhaus liegt bei 17 Ct/kWh.
● In gut jedem 4. Wärmenetz (27 %) liegt der Preis bei 20 Ct/kWh oder höher.
● In fast jedem 10. Wärmenetz (9 %) liegt der Preis bei 25 Ct/kWh oder höher.
● Verbraucher in einem typischen Mehrfamilienhaus zahlen bei einem Preis von 20 Ct/kWh im Vergleich zum Medianwert rund 290 Euro/a mehr. Bei einem Preis von 25 Ct/kWh liegen die Kosten bei knapp 770 Euro/a.

vzbv
Munder: „Wärmenetze müssen endlich verbraucherfreundlicher werden. Dafür braucht es eine zeitnahe Modernisierung der Fernwärmeverordnung sowie die Einrichtung einer bundesweiten Preisaufsicht. Ein vom vzbv beauftragtes Gutachten von Ende 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass eine unabhängige Stelle eine Preisobergrenze festlegen und deren Einhaltung kontrollieren sollte. Bezahlbare Fernwärme ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Wärmewende.“
vzbv-Positionspapier: Wärmenetze wettbewerblich fördern
Aus vzbv-Sicht sollten grundsätzlich nur solche Wärmenetze gebaut werden, bei denen Verbraucher vergleichbare Kosten wie bei einer Wärmepumpe haben. „Um einen fairen Vergleich zwischen den beiden Schlüsseltechnologien der Wärmewende ziehen zu können, müssen Wärmenetze und Wärmepumpen eine vergleichbare öffentliche Förderung erhalten“, so Munder. ■
Quelle: vzbv / jv
Fernwärme im Koalitionsvertrag
Zum Thema Fernwärme gibt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD folgende Ankündigungen:
Zeile 1138ff: „Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.“
Zeile 1129ff: „Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt. […] Technisch unvermeidbare Abwärme werden wir diskriminierungsfrei nutzen und deren Einspeisung in Fernwärmenetze erleichtern.“
Zeile 3685ff: „Bei der kommunalen Wärmeplanung muss von Beginn an die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Da es um Investitionen über Jahrzehnte geht, brauchen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit und einen attraktiven Investitionsrahmen.“
Zeile 759f: „Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.“
Im Kontext:
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Hintergrund
Auf der Preistransparenzplattform Fernwärme können Fernwärmeanbieter freiwillig ihre Preisdaten zur Verfügung stellen. Die Preistransparenzplattform ist eine Initiative der drei Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU. Die Plattform deckt laut Betreiberangabe mehr als die Hälfte des Fernwärmeabsatzes in Deutschland ab.
Mit Stand vom 2. April 2025 waren auf der Plattform 576 Wärmenetze mit Preisangaben für ein Mehrfamilienhaus gelistet. Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat für den Preisvergleich die Effektivpreise herangezogen (Jahresgesamtpreis geteilt durch die Wärmeabnahme, inklusive Mehrwertsteuer), basierend auf einer angenommenen jährlichen Wärmeabnahme in Höhe von 288.000 kWh für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten.