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Energiepreise

Übertragungsnetzentgelt steigt 2027 um 0,68 Ct/kWh

Volkmar – stock.adobe.com

Das Übertragungs­netzentgelt wird im Jahr 2027 voraus­sicht­lich um 0,68 Ct/kWh (netto) steigen. Auf Haus­halts­strom und bei dem von Wärme­pumpen genutzten Netz­strom schlägt die Ver­änderung nicht voll­ständig und regional unterschied­lich durch.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW – haben am 1. Oktober 2026 die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Sie wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Grundlage hierfür ist der vom Bundeskabinett Anfang September 2026 beschlossene Zuschuss in Höhe von 5,525 Mrd. Euro. Er soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert und im Energiewirtschaftsgesetz (§ 24d EnWG) verankert werden. Der Zuschuss fällt für das Jahr 2027 knapp 1 Mrd. Mrd. Euro niedriger aus als für das Jahr 2026 (6,5 Mrd. Euro).

Mit diesem Zuschuss wird 2027 das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene 3,54 Ct/kWh (2026: 2,86 Ct/kWh) betragen. Ohne den für 2027 geplanten Zuschuss würde das Ü-Netzentgelt auf 6,52 Ct/kWh steigen.

Für Haushaltsstrom und Strom für Heizungswärmepumpen wird sich die Veränderung um +0,68 Ct/kWh (netto) nur geringfügig auswirken. Für Stromkunden im industriellen Bereich, insbesondere mit einem Netzanschluss auf den höheren Spannungsebenen, ist die Änderung hingegen erheblich.

Exkurs: Im Jahr 2025 betrug das durchschnittliche Ü-Netzentgelt ohne den staatlichen Zuschuss rechnerisch 6,65 Ct/kWh, im Jahr 2024 waren es 6,42 Ct/kWh. Die Unterschiede ergaben sich im Saldo aller einfließenden Posten zuletzt überwiegend durch unterschiedliche staatliche Zuschüsse. Im Jahr 2023 wurde das durchschnittliche Ü-Netzentgelt durch einen Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf  3,12 Ct/kWh gesenkt.

Die Netzkosten werden maßgeblich durch zwei Posten bestimmt: Zum einen durch Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität – etwa das Engpassmanagement, das Überlastungen im Stromnetz vorbeugt. Zum anderen durch Investitions- und Betriebskosten in die Netzinfrastruktur. Mit dem Fortschritt beim Netzausbau sinken perspektivisch die Kosten für das Engpassmanagement.

Gesetzliche Regelung fehlt noch

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt es noch an der Verabschiedung des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, ist laut den ÜNB davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2027 entsprechend erhöhen. Auch im letzten Jahr hatte sich der Gesetzgeber erst nach der Pflichtveröffentlichung den rechtlichen Rahmen verabschiedet.

Zuschuss ist kein Vorteil für ÜNB

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Er kommt damit allen Kunden zugute, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen und damit letztlich auch den Kunden in den nachgelagerten Verteilernetzen. Wie sich diese Entlastung bei Kunden unterhalb der Übertragungsnetzebene konkret auswirken wird, hängt von den spezifischen Netzcharakteristika in den jeweiligen Verteilnetzen ab und ist deshalb regional unterschiedlich. Durch die Netzentgeltreduzierung bei Wärmepumpenstrom erfolgt eine zusätzliche Dämpfung, im Modul 2 von 60 %. ■
Quelle: ÜNB / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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