Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Energiewende

Neuen EEG-Anlagen steht Netzzugang binnen einem Monat zu

tl6781 – stock.adobe.com

Die Bundesnetzagentur hat nach Beschwerden über den verzögerten Einbau von Messeinrichtungen für neu errichtete EEG-Anlagen Klarstellungen veröffentlicht.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur allerdings vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

„Zügige Einspeisung liegt im Interesse der Energiewende“

Die Bundesnetzagentur hat in diesem Zusammenhang am 28. Oktober 2022 das Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen veröffentlicht.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt.“

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege werde eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet. ■
Quelle: Bundesnetzagentur / jv

Im Kontext:
Energieeinheiten umrechnen leicht gemacht
Wie viel vom Wärmepumpenstrom liefert die eigene PV-Anlage?
Photovoltaik 2022 beginnen und von Nullsteuer ab 2023 profitieren?
Deutschland muss für verfehlte Klimaziele zahlen
Primärenergiefaktor für Strom liegt deutlich unter dem GEG-Wert