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Gaskrise

Was der Abschlussbericht der Gaskommission vorschlägt

Bundeskanzler Olaf Scholz bei Übergabe des Abschlussberichts der Gaskommission: „Die Bundesregierung wird die sehr guten Vorschläge jetzt entlang des Berichtes abarbeiten. Noch in dieser Woche [44. KW, Anm. d. Red.] werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können.“

Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Bundeskanzler Olaf Scholz bei Übergabe des Abschlussberichts der Gaskommission: „Die Bundesregierung wird die sehr guten Vorschläge jetzt entlang des Berichtes abarbeiten. Noch in dieser Woche [44. KW, Anm. d. Red.] werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können.“

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für Gas und Wärme („Gaskommission“) hat am 31. Oktober 2022 ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Der Abschlussbericht unterbreitet Vorschläge, wie eine Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize gelingen und mit einer längerfristigen Transformationsperspektive verknüpft werden kann.

Bereits in ihrem am 10. Oktober 2022 vorgestellten Zwischenbericht hatte die Gaskommission vorgeschlagen, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember 2022 komplett übernehmen.

Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 folgen. Die Gaskommission betont aber, dass die Kostenbelastung der Gasverbraucher damit nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werde. Vielmehr sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen der „neuen Normalität“, also des mittelfristig erwarteten Kostenniveaus, auf die Gasverbraucher zukommen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen in etwa zu einer Verdoppelung der Bezugskosten bei Erdgas und Fernwärme. Sie dürften automatisch auslaufen, sobald die Gaspreise unter die kontingentierten Garantiepreise von 12 Ct/kWh für Haushalte (Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile) bzw. einen Brutto-Arbeitspreis von 9,5 Ct/kWh für Fernwärme bzw. bei Erdgas unter 7 Ct/kWh für Industriekunden fallen. Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass die im kommenden Jahr zu erwartenden massiven Preisanstiege (bzw. das Durchschlagen der bereits existierenden Preisanstiege) Wirtschaft und Gesellschaft überlasten.

Die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 (kontingentierte Garantiepreise) soll für 80 % der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, gelten. Der über den Garantiepreis indirekt erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Den „Rabatt“ soll der Versorger berücksichtigen und dem Bund zur Erstattung in Rechnung gestellt.

Bis zu einem Einkommen von 72 000 Euro sollen nach den Vorschlägen der Gaskommission beide Entlastungsstufen der Gaspreisbremse und der Wärmepreisbremse steuerfrei bleiben. Bei einem höheren Einkommen sollen die Vergünstigungen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Maßnahmen, um Gasmangel zu verhindern

Der Abschlussbericht stellt außerdem Maßnahmen zur Steigerung des Gasangebotes sowie zur Senkung der Nachfrage in den Fokus:

● Die Bemühungen, in Europa gemeinsam Gas zu beschaffen, beziehungsweise zusätzliche Gasmengen in Deutschland und Europa verfügbar zu machen, sollten konsequent weiter vorangetrieben werden. Darüber hinaus sollten alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, die Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland kurzfristig zu erhöhen und gleichzeitig die Notwendigkeit von Gasverstromung zu senken. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte dabei im Fokus stehen und erheblich beschleunigt werden.

● Um das nationale Gas-Einsparziel von mindestens 20 % zu erreichen, sollen Verbraucher besser und in kürzeren Abständen über ihren Gas- und Heizwärmeverbrauch informiert werden. Mittels finanzieller Boni (Einsparprämien) in Form eines Festbetrages soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, das Einsparziel vor allem in Haushalten zu erreichen, deren Wärmekosten generell übernommen werden.

● Die Kommission empfiehlt zusätzlich transformative Schritte, die auch kurzfristig Gas einsparen. Dazu zählen Investitionen in Energieeffizienz und Heizungstechnologien, einen Wechsel der Energieträger und die Sanierung von Gebäuden. Priorisiert werden sollten besonders ineffizient gasbeheizte Mehrfamilienhäuser sowie Schulen und Krankenhäuser. Zudem sollen die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und eine Strategie zur Nutzung von Abwärme entwickelt werden.

Gaspreisbremse für Unternehmen

Für große Unternehmen soll die Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023 greifen. Sie wurde von der Kommission in ihrem Abschlussbericht spezifiziert und an bestimmte Bedingungen geknüpft:

● Die Gaspreisbremse für große industrielle Verbraucher (rund 25 000 Unternehmen) stand zunächst noch unter dem beihilferechtlichen Prüfungsvorbehalt der EU. Dazu konnte die Bundesregierung Ende Oktober 2022 eine Verständigung erzielen, sodass der Grundgedanke der Gaspreisbremse für Unternehmen wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Gaskommission gibt es eine Reihe technischer Anpassungen. Es wird aber weder ein Einzelantragsverfahren auf Unternehmensebene geben noch Änderungen an dem Vorschlag der Gaskommission für die Höhe des entlastbaren Kontingents (70 %) und den Beschaffungspreis (7 Ct/kWh). Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger jedoch anmelden (Opt-In) und öffentlich machen.

● Die Kommission schlägt außerdem vor, die Unterstützung nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten.

GV

 
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Hilfen für überforderte Verbraucher

Sowohl im Bereich der Haushalte als auch der Unternehmen dürfte es zahlreiche Verbraucher geben, die mit dem „New Normal“, also dem auch mittelfristig voraussichtlich hohen Niveau der Energiekosten, überfordert sein werden. Unabhängig davon, welchen Energieträger sie nutzen, sollten sie aus Sicht der Gaskommission weiter entlastet werden. Als flankierende Maßnahmen empfiehlt sie deshalb für alle Verbraucher:

● Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll es einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richten sollte, die die Belastungen nicht selbst stemmen können. Grundlage bilden das Einkommen und die Höhe der Energiekosten. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, einen Hilfsfonds geben.

● Empfohlen wird außerdem ein Kündigungsmoratorium: Mindestens ein halbes Jahr Zeit sollte Privathaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen. Diese Hilfe muss so lange aufrechterhalten werden, bis das von Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und Bürger ihre Ansprüche tatsächlich auch ausbezahlt bekommen.

● Für Unternehmen soll ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm aufgelegt werden, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert werden kann. Eine Günstigerstellung von Gasverbrauchern gegenüber Verbrauchern anderer Energieträger gelte es zu vermeiden.

Download des Abschlussberichts der Gaskommission „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme: Sicher durch den Winter“. Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).  ■
Quelle: Gaskommission, IG BCE / jv

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