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GEG-Novelle

Verbände: GEG zügig novellieren und 2024 mit 65 % EE starten

Marcito – stock.adobe.com

Verbände der Elektro- und Wärmepumpenindustrie sowie der Energie- und Solarwirtschaft sprechen sich für eine rasche Klärung des weiteren Wegs und ein Inkrafttreten der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2024 aus.

In einem gemeinsamen Brief rufen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen.

Die Branchen würden sich auf die im März 2022 angekündigte Regelung, ab 2024 bei jeder neuen Heizung einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbaren Energien einzusetzen, verlassen. Während Übergangsfristen von einigen Monaten angemessen sind, könnte eine längere Aufschiebung dieser Regelung bzw. vor allem eine längere Unklarheit zu einer starken Verunsicherung bei Wärmepumpenherstellern, Elektroindustrie, Solar- und Energiewirtschaft führen. Die gesetzliche Umsetzung der lang angekündigten GEG-Novelle sei deshalb nicht nur aus klima-, sondern auch aus industriepolitischen Gründen dringend erforderlich.

„Politik muss ihren Worten auch Taten folgen lassen“

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „In der Wärmepumpenbranche wurden im Eiltempo Investitionen im Umfang von europaweit über 5 Mrd. Euro angeschoben. Die Hersteller weiten ihre Produktionskapazitäten gerade massiv aus und sind darauf eingestellt, ab dem 1. Januar 2024 die mit der Einführung des 65-%-EE-Gebots verbundene hohe Nachfrage nach Wärmepumpen zu decken. Jetzt ist die Politik am Zug. Sie muss ihren Worten auch Taten folgen zu lassen!“

„Der Strompreis muss von sämtlichen Umlagen entlastet und die Stromsteuer auf EU-Mindestmaß reduziert werden. Nur so können wir die ambitionierten Klimaziele wirtschaftlich erreichen.“ Wolfgang Weber

ZVEI / Alexander Grüber

„Durch konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung im Gebäudesektor lassen sich 65 % der Primärenergie einsparen. Dafür müssen jetzt mit dem GEG die richtigen Weichen gestellt werden. Ziel muss es sein, Energie in Gebäuden und Quartieren clever erzeugen, nutzen, speichern und verteilen zu können. Damit solche klimafreundlichen und intelligenten Technologien auch dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden können, muss zudem der Strompreis von sämtlichen Umlagen entlastet und die Stromsteuer auf EU-Mindestmaß reduziert werden. Nur so können wir die ambitionierten Klimaziele wirtschaftlich erreichen“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

„Energiewirtschaft ist auf Wärmepumpenhochlauf vorbereitet“

„In der Energiewirtschaft sind wir auf den Hochlauf der Wärmepumpentechnologie vorbereitet. Die Elektrifizierung des Wärmesektors bietet neben der Dekarbonisierung ein hohes Maß an Flexibilität“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. „In einem Stromsystem, das auf erneuerbarer Erzeugung basiert, sind flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen der Schlüssel zu einer sicheren und kostengünstigen Energiewende.“

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Die Solartechnik wird als Effizienzbooster ihren Beitrag zum Erfolg der Wärmewende leisten: Mithilfe solarer Heizkraftwerke zur preiswerten und klimafreundlichen Fernwärmespeisung oder aber alternativ direkt vom Dach mittels thermischer Solarkollektoren oder Photovoltaikmodule. Die Solartechnik ist die ideale Partnerin der Wärmepumpe und Bioenergie.“

Gemeinsamer Brief von bne, BSW, BWP und ZVEI zur GEG-Novelle  ■
Quelle: bne, BSW, BWP und ZVEI / jv

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Die 65-Prozent-EE-Vorgabe braucht Fokus auf Wärmepumpen

Worum es geht: Details zur geplanten 65-Prozent-EE-Vorgabe im Regierungsentwurf zur GEG-Novelle

● Die 65-Prozent-EE-Vorgabe gilt nur für neu eingebaute Heizungen.

● Die Mindestquote an erneuerbaren Energien von 65 % soll für Neubau-, Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude gelten.

● Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Defekt repariert werden.

● Das Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen in Heizkesseln ist der 31. Dezember 2044.

● Eigentümer können entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den 65-%-Anteil an erneuerbaren Energien rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen:
    • Anschluss an ein Wärmenetz,
    • elektrische Wärmepumpe,
    • Stromdirektheizung,
    • Hybridheizung,
    • Heizung auf der Basis von Solarthermie oder sogenannte
    • 100-%-H2-ready-Gas-Heizungen (Heizungen, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind).

● Für Bestandsgebäude sind zwei weitere Optionen vorgesehen: Biomasse-Heizung und Heizungen, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden, der zu mindestens 65 % aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt worden ist: 65-%-EE-Gas-Heizung, 65-%-EE-Öl-Heizung oder 65-%-EE-Flüssiggas-Heizung.

● Bei einer Heizungshavarie greifen Übergangsfristen von drei Jahren, bei Gas-Etagenheizungen von bis zu 13 Jahren. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.

● Zudem gibt es eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sowie beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen.

● Im Einzelfall wird berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein.

● Zudem sollen Mieter vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden, indem der Vermieter Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter umlegen kann, die den Betrag übersteigen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.