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Heizungswende

VHV Allgemeine: Allgefahren­deckung für Wärmepumpen

U. J. Alexander – stock.adobe.com

Wärmepumpenprotect der VHV Allgemeine sichert privat und ge­werb­lich ge­nutzte Wärme­pumpen un­ab­hän­gig vom Ge­bäude­ver­trag als Al­lge­fahren­deckung ab.

Die Installation einer Heizungs-Wärmepumpe ist mit erheblichen Investitionen verbunden, sodass eine Absicherung gegen Schäden sinnvoll sein kann. Dazu bietet die VHV Allgemeine mit Wärmepumpenprotect eine Lösungen an, die unterschiedliche Wärmepumpen-Arten umfangreich gegen typische Risiken absichert.

Die Absicherung der VHV Allgemeine kann unabhängig von der Gebäudeversicherung als Stand-Alone-Produkt (also unabhängig von Gebäudeversicherung) für Privathaushalte ebenso wie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen gewählt werden.

Die Lösung „für alle Risiken“ bedeutet: Die Wärmepumpe ist gegen Umweltschäden wie Hagel, Sturm, Frost, Blitzeinschlag oder Überschwemmung, Diebstahl und Vandalismus abgesichert. Zu den versicherten Gefahren und Schäden zählen darüber hinaus Fahrzeuganprall durch eigene oder fremde Fahrzeuge, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit in der Bedienung sowie Kurzschluss und Überspannung. Zubehör wie Erdwärmekollektoren, Speicher-/Steuereinheit, Verkabelungen, Tragkonstruktionen und Montagesets sind ebenfalls mitversichert.

Wenn nach einem Totalschadenfall das alte Gerät nicht mehr zu beschaffen ist, ersetzt die VHV Allgemeine nach eigenen Angaben die Kosten für ein Gerät der aktuellen Nachfolgegeneration. Zudem werde dem Technologiefortschritt für alle Komponenten der Wärmepumpe Rechnung getragen: Wenn nach einem Schadenfall die Wärmepumpe komplett ersetzt werden muss, übernimmt die VHV Allgemeine die Kosten für Einzelkomponenten zum Neuwert.

Die VHV Allgemeine übernimmt bei Wärmepumpenprotect zudem Ersatzheizungskosten bis 2500 Euro und ermöglicht einen sofortiger Reparaturbeginn bis 2500 Euro. Laut Anbieter beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro. Der Jahresbeitrag beginnt bei Investitionskosten von bis zu 30 000 Euro ab 89,25 Euro brutto (Stand: 2. April 2024). ■
Quelle: VHV Allgemeine / jv

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