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Nationaler Wasserstoffrat

NWR plädiert für Nachhaltigkeit bei Wasserstoff-Importen

Der Nationale Wasserstoffrat empfiehlt anspruchsvolle Nachhaltigkeitskriterien für importierten Wasserstoff und Wasserstoffderivate.

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Der Nationale Wasserstoffrat empfiehlt anspruchsvolle Nachhaltigkeitskriterien für importierten Wasserstoff und Wasserstoffderivate.

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2021 Vorschläge für Nachhaltigkeitskriterien bei Importprojekten von erneuerbarem Wasserstoff und Power-to-X(PtX)-Produkten beschlossen.

Die NWR-Vorsitzende Katherina Reiche erklärte dazu, dass der zügige Aufbau der globalen Wasserstoffwirtschaft unerlässlich für die Erfüllung der Klimaziele sei. Deutschland sei auf den Import von Wasserstoff angewiesen, um die prognostizierten Bedarfe zu decken.

In diesem Prozess sei es entscheidend, rechtzeitig Kriterien für eine nachhaltige Produktion und Nutzung von Wasserstoff zu formulieren. „Wenn dies nicht geschieht, besteht die Gefahr, dass die gewünschten Effekte der Wasserstoffnutzung auf das globale Klima durch andere Effekte konterkariert werden“, so Reiche.

Nachhaltigkeitskriterien mit Bezug auf Sustainable Development Goals

Mit den Kriterien würde ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Wasserstoffhochlaufs geleistet, andererseits hätten allgemein akzeptierte Nachhaltigkeitskriterien die Funktion von verlässlichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Investoren. Großen Wert legt der NWR auf den Bezug der Nachhaltigkeitskriterien auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, um Entwicklungsziele und Wasserstoffproduktion miteinander zu verzahnen.

Für mögliche Exportländer vor allem des globalen Südens sei der Aufbau der Wasserstoffproduktion mit Chancen und Risiken verbunden.

Chancen

Positiv könnte sich beispielsweise die Entwicklung auf die lokale Wertschöpfung und den Aufbau von Arbeitsplätzen auswirken. Auch dringend benötigte Direktinvestitionen würden durch eine globale Wasserstoffwirtschaft erfolgen. Für die Energiewirtschaft der Exportländer wäre damit außerdem ein beschleunigter Wandel von fossilen zu regenerativen Energiequellen verbunden. Schließlich, so Reiche, seien Energiepartnerschaften langfristig angelegt und trügen so zur regionalen Stabilisierung bei.

Risiken

Risiken für die Exportländer könnten unter anderem darin liegen, dass die Nutzung erneuerbaren Stroms für den Wasserstoffexport zu einer Verlängerung der Laufzeit fossiler Kraftwerke führe. Da zur Produktion von Wasserstoff aus Elektrolyse die knappe Ressource Süßwasser benötigt wird (vgl.: Wasserstoff: Wieviel Wasser wird dafür benötigt?), besteht zudem die Gefahr der Verschärfung von bestehenden Wasserknappheiten. „Die Beeinträchtigung von Ökosystemen, Landnutzungs- und Verteilungskonflikte, aber auch Korruption und Verschuldung sind weitere Risiken in den möglichen Exportländern, die durch klare Nachhaltigkeitskriterien vermieden werden müssen“, mahnt Reiche.

Von zentraler Bedeutung: das Prinzip der Zusätzlichkeit

Dafür sei ein Bündel an flankierenden Maßnahmen notwendig: Bei der Rahmensetzung auf zwischenstaatlicher Ebene sind von zentraler Bedeutung das Prinzip der Zusätzlichkeit von erneuerbarer Energie zur Wasserstofferzeugung und eine systemdienliche Betriebsweise der entsprechenden Anlagen. Der Aufbau der Wasserstoffproduktion muss außerdem eingebettet sein in eine nationale bzw. regionale Energiewende.

Ebenso muss die Überwindung von Energiearmut als wesentliches Ziel der SDGs muss im Rahmen von Wasserstoffexporten aktiv vorangetrieben werden. Das Hinwirken auf die Einhaltung der Menschenrechte und Standards zur Korruptionsbekämpfung sollten überdies Voraussetzung für jedes Engagement Deutschlands und Europas sein. Schließlich sollten lokale zivilgesellschaftliche Akteure sowie betroffene Menschen vor Ort an Planung, Durchführung und Monitoring von Projekten beteiligt werden und – wenn möglich – auch finanziell profitieren.

CO2-Fußabdruck des Wasserstoffs muss im Mittelpunkt stehen

Bei den Kriterien für einzelne Wasserstoffprojekte steht nach Auffassung des NWR der CO2-Fußabdruck des Wasserstoffs im Mittelpunkt. Er muss durchgängig über seine gesamte Wertschöpfungskette hinweg zertifiziert werden. Folgenabschätzungen sind vorab zwingend notwendig, bevor einzelne Projekte implementiert werden. Potenzielle Landnutzungskonflikte durch Konkurrenzsituationen sind im Rahmen effektiver und transparenter Beteiligungsprozesse gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung zu lösen und Zwangsumsiedlungen oder illegale Landnahme auszuschließen. Auch müssen Verteilungskonflikte und Gefahren für die Wasserversorgung vermieden werden.

Reiche: „Das vom NWR entwickelte Papier reflektiert die Chancen und Risiken des globalen Wasserstoffhandels. Dabei geht es sowohl auf Leitlinien für das zwischenstaatliche Engagement Deutschlands als auch auf projektspezifische Nachhaltigkeitskriterien ein, die proaktiv von der Bundesregierung gesetzt werden sollten.“

NWR-Positionspapier: Nachhaltigkeitskriterien für Importprojekte von erneuerbarem Wasserstoff und PtX-Produkten. ■

Der Nationale Wasserstoffrat

Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat (NWR) berufen. Der Rat besteht aus 26 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Der NWR wird geleitet durch Katherina Reiche, Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG und Parlamentarische Staatssekretärin a. D. Aufgabe des NWR ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.
 

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