Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Wärmewende

Zwangsausstieg aus fossilen Brennstoffen?

Ein Kurzgutachten besagt, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Beheizung von Gebäuden nach deutschem und europäischem Recht stärker als bislang eingeschränkt werden könnte. Nun muss sich die Politik positionieren.

Der im November 2016 veröffentlichte „Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung“ spricht es deutlich an: „Allerdings brauchen wir für den Gebäudebestand einen Fahrplan, der aufzeigt, ab wann wir auf Investitionen in fossile Heizungssysteme vollständig verzichten.“ Mit dem zweiten „wir“ wird nicht die Bundesregierung adressiert, es sind die Gebäudeeigentümer gemeint. Und die Aussage bezieht sich auf Heizungssysteme und nicht auf die in ihnen eingesetzten Brennstoffe.

Geschehen ist seit dem einiges, aber ein Planungssicherheit schaffender Fahrplan existiert bisher nicht. Die finanzielle Förderung von Heizungssystemen, die fossile Brennstoffe nutzen, wurde zurückgefahren. Staatlich gefördert werden seit Anfang 2020 nur noch Gas-Hybridheizungen oder dafür vprbereitete Renewable-Ready-Anlagen ­– seit Anfang 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zeitgleich wurden die Zuschüsse für den Umstieg auf Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich erhöht. Auch beim Thema Wasserstoff hat sich viel getan, wobei es für die Beheizung von Gebäuden keine belastbaren Aussagen gibt.

BEG, GEG und BEHG geben keine ausreichenden Antworten

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden der Einbau und die Aufstellung von Heizkesseln, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, ab 2026 eingeschränkt. Und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde ein nationaler Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen eingeführt (CO2-Bepreisung), der fossile Brennstoffe zunächst bis 2025 mit Festpreisen für die Emissionszertifikate und eventuell ab 2027 auf Basis einer begrenzten Anzahl der Emissionszertifikate verteuert.

Nun hat das Umweltbundesamt das von ihm beauftrage Kurzgutachten „Nationale Beschränkungen fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen im Lichte der Ökodesign-Richtlinie“ veröffentlicht. Es untersucht, ob und auf welche Weise es innerhalb der Rahmenbedingungen des EU-Rechts möglich ist, den Einsatz fossiler Brennstoffe für die Beheizung von Gebäuden im deutschen Recht stärker als bislang einzuschränken und langfristig zu beenden.

Keine rechtlichen Bedenken bei Ausstieg aus Gas und Öl

Dass Kurzgutachten kommt zu dem Schluss, dass dies u. a. mit der ErP(Ökodesign)-Richtlinie und ihren Umsetzungsverordnungen, der Warenverkehrsfreiheit in der EU, der EU-Gasgeräte-Verordnung und auch mit den Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts ohne ernste Zweifel vereinbar, sofern die betreffenden Regelungen nicht ungeschickt konstruiert werden.

Das Ziel der Untersuchung – eine tragfähige rechtliche Beurteilungsgrundlage für Entscheidungen über die Schaffung und Ausgestaltung von konkreten Rechtsinstrumenten zum Ausstieg aus der Gebäudebeheizung mit fossilen gasförmigen und flüssigen Energieträgern zu gewinnen – wurde also auch im Sinne der Aufgabenstellung erreicht.

Die Politik muss sich positionieren

Konkrete Auswirkungen dürfte das Kurzgutachten vor der anstehenden Bundestagswahl nicht haben. Wichtig wäre es aber, dass sich die Parteien vor der Bundestagswahl eindeutig positionieren und die nächste Bundesregierung den Ball schnell aufnimmt und so oder so für Klarheit sorgt. Denn Unklarheit könnte dafür sorgen, dass genau das Gegenteil des Ziels erreicht wird. Die Nachfrage nach Heizungsmodernisierungen könnte mal wieder belastet werden.

Unabhängig davon muss sich die Politik zügig festlegen, ob es für den Gebäudebereich eine Strategie zur Dekarbonisierung der bisherigen fossilen Energieträger geben wird. Man kann nicht die nächsten zehn Jahre als entscheidend für den Klimaschutz deklarieren und gleichzeitig dafür wichtige Entscheidungen über viele Jahre aussitzen.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel.