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Bundesförderung für effiziente Gebäude

BAFA pausiert BEG-EM-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Aktualisierungshinweis vom 10. März 2023: Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 der FGK-Status-Report 60 / Version 2. Die Neulistung wird jedoch einige Zeit dauern.

Aktualisierungshinweis vom 20. Juni 2023: Erste Luft/Luft-Wärmepumpen sind wieder auf der BAFA-Liste

Studio Romantic – stock.adobe.com

Luft/Luft-Wärmepumpen sind zwar grundsätzlich eine über die BEG förderfähige Einzelmaßnahme, unklare Anforderungen machen dies jedoch zurzeit unmöglich.

Über die „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 sind Luft/Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen, förderfähig. Allerdings ist aufgrund weiterhin unklarer Spezifikationen und Anforderungen an diese Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anforderungen:
1. Hydraulischer Abgleich von Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen
2. Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650
3. Netzdienliche Schnittstelle (z. B. SG Ready oder VHP Ready)

Schon seit Sommer 2022 hatte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) die BEG-Verantwortlichen mehrfach darüber informiert, dass die geforderten Nachweise ohne Anpassungen in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Richtlinie bzw. durch Klarstellungen in den BEG-FAQ des BMWK für Luft/Luft-Wärmepumpen nicht möglich sind.

Vorübergehende Streichung von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen

Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle hat nun dazu geführt, dass das BAFA mit den Geräteherstellern übereingekommen ist, die Beantragung der Förderung für Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Dies soll voraussichtlich in der 7 KW 2023 erfolgen.

Durch diese drastische Maßnahme sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden.

Aus Sicht des FGK gehen die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG-EM-Richtlinie über sinnvolle Mindestanforderungen hinaus, da sie die Standards SG Ready und VHP Ready quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definieren, obwohl diese für Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen nicht anwendbar sind. Eine Klarstellung außerhalb der Richtlinie wäre somit auch nur übergangsweise eine angemessene Lösung.

Reaktivierung über den FGK Status-Reports 60

Zurzeit bemühen sich der FGK, das BAFA und das BMWK um eine Anerkennung des FGK Status-Reports 60 Anforderungen an DX-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG in den TMA / den BEG-FAQ des BMWK. Dann sollen Luft/Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt und die Förderung kann wieder beantragt werden.

Das FGK weist darauf hin, dass es mit Blick auf das Ziel einer schnellen Dekarbonisierung der Gebäudetechnik kontraproduktiv ist, dass gerade die effizientesten Wärmepumpen aktuell von der Förderung ausgenommen sind. ■
Quelle: FGK / jv

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