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Bundesförderung für effiziente Gebäude

BAFA: Über 600 000 BEG-EM-Förderanträge bis 14.08.2022

photonewman – stock.adobe.com

Antragsteller für die Bundesförderung für effiziente Gebäude beim BAFA müssen sich auf deutlich längere Bearbeitungszeiten einstellen. Die BEG-Reform hat einen Antrags-Boom ausgelöst.

Mit fast der doppelten Anzahl an Anträgen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegenüber dem Vorjahr müssen sich Antragsteller auf deutlich längere Bearbeitungszeiten durch das BAFA einstellen. Es wurden zwar bereits mehrere zusätzliche Maßnahmen gestartet, um die Bearbeitung weiter zu beschleunigen, aber es hat sich ein richtiger Berg an Neuanträgen aufgetürmt.

Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600 000 Anträgen für die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) in 2022 hat neben dem hohen Interesse an der Förderung energiesparender Maßnahmen noch einen weiteren Grund: Fast die Hälfte der Anträge wurden seit der Ankündigung der BEG-Reform am 27. Juli 2022 innerhalb von nur 19 Tagen bis zum Ablauf der Galgenfrist am 14. August 2022 gestellt. Für ab dem 15. August 2022 gestellte Förderanträge ist bei vielen Fördertatbeständen der Prozentsatz für den Zuschuss gesunken.

Bei rund 90 % der beantragten Förderung für Wärmeerzeuger in 2022 basieren diese auf erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Wärmenetze).

Keine überraschende Entwicklung

In den letzten Jahren hat sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA sehr dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76 000 Anträge, in 2020 bereits 280 000 Anträge und in 2021 mehr als 330 000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro in 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro in 2021 auf mehr als 1 Mrd. Euro bisher in 2022 gestiegen.

Das BAFA weist darauf hin, dass jeder Antrag bearbeitet wird und sich aktiv meldet, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Zudem kann mit einer elektronischen Statusabfrage seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden. Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten. Im August hat das BAFA Rekrutierungsverfahren für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Antragsbearbeitung gestartet. ■
Quelle: BAFA / jv

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