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Energieträger

Februar 2023: Holzpelletpreis sinkt deutlich auf 428,52 Euro/t

Deutsches Pelletinstitut

Der Preis für Holzpellets ist im Februar 2023 gegenüber dem Vormonat um 14,1 % auf 428,52 Euro/t deutlich gesunken. Das Preisniveau ist aber weiterhin hoch.

Zum Winteranfang 2021/22 hatte der Preisauftrieb bei Holzpellets begonnen, im Oktober 2021 lag der DEPI-Pelletpreis bei einer Abnahme von 6 t bei 248,08 Euro/t noch im gewohnten Bereich und sprang dann im November auf 267,05 Euro/t und im Dezember auf 303,13 Euro/t. Für Februar 2023 hat das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) nun einen Pelletpreis von 428,52 Euro/t als Bundesdurchschnitt ermittelt. Gegenüber Januar 2023 entspricht das einer Senkung von 14,1 % und gegenüber dem Vorjahresmonat einer Teuerung von 14,6 %. Allerdings war im Februar 2022 der Preis mit 373,86 Euro/t bereits 58 % höher als im Februar 2021 (236,45 Euro/t).

Seit Juli 2022 lag der DEPI-Pelletpreis über 500 Euro/t, der höchste 6-t-Lieferpreis wurde für September 2022 mit 763,76 Euro/t ermittelt.

Der Preis für eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets beträgt im Februar 2023 8,57 Ct/kWh. Damit bleibt der Preisvorteil zu Heizöl von knapp 19 % und zu Erdgas von gut 30 % auf einem hohen Niveau (Vergleichsbasis siehe Grafik).

Momentan beeinflusst die geringe Nachfrage den Preis

Martin Bentele, Geschäftsführer beim DEPI: „Auch im Wintermonat Februar sinkt der Pelletpreis weiter. Das zeigt, wie sehr neben gestiegenen Produktions- und Rohstoffkosten das extreme Einlagerungsverhalten Ursache für die Preisspitze im Sommer 2022 war. Weiterhin halten Holzpellets gegenüber fossilen Brennstoffen einen deutlichen Preisvorteil – wie schon im langjährigen Jahresdurchschnitt.“

Deutsches Pelletinstitut

Rückblickend festigen Pellets ihren langjährigen Preisvorteil zu den fossilen Heizenergieträgern trotz des außergewöhnlichen Marktgeschehens im Jahr 2022. Im Jahresschnitt 2012 bis 2022 waren sie rund 27 % günstiger als Heizöl und Erdgas.

Im Rahmen der Energiepreisbremse für leitungsunabhängige Brennstoffe wie Pellets soll es einen Zuschuss von maximal 2000 Euro geben. Wie die genaue Antragsstellung und Abwicklung in den einzelnen Bundesländern ablaufen wird, ist bis auf in Berlin weitgehend unklar. Insgesamt sollten Pelletkunden allerdings nicht zu große Erwartungen haben, wie das unten abgebildete Rechenbeispiel zeigt. 

Regionalpreise

Beim Pelletpreis ergeben sich im Februar 2023 regional folgende Unterschiede (Abnahme 6 t): In Süddeutschland sind Holzpellets mit 411,66 Euro/t am günstigsten. In der Region Mitte beträgt der Pelletpreis 437,20 Euro/t, in Nord-/Ostdeutschland 449,29 Euro/t.

Größere Mengen (26 t) werden im Februar 2023 zu folgenden Konditionen gehandelt: Süd: 396,24 Euro/t, Mitte: 420,70 Euro/t, Nord/Ost: 433,64 Euro/t (alle Preisangaben inklusive MwSt.).

DEPI-Pelletpreis

Der DEPI-Pelletpreis wird seit 2011 im Monatsrhythmus veröffentlicht, bis Juni 2020 vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV). Er bezeichnet den Durchschnittspreis in Deutschland für 1 t Holzpellets der Qualitätsklasse ENplusA1 der jeweiligen Abnahmemenge (Lieferung im Umkreis 50 km, inkl. aller Nebenkosten und MwSt.) – deutschlandweit und in drei Regionen. Beim DEPV ist ein DEPV-Pelletpreis für Lieferverträge (netto) abrufbar. ■
Quelle: DEPI / jv

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Härtefallfonds: Preisbremsen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas

Wer Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 sehr teuer eingekauft hat, soll einen Anspruch auf Entlastung haben. Ein entsprechendes Eckpunktepapier der Ampelkoalition vom 13. Dezember 2022 ist in eine Entschließung eingegangen, die der Deutsche Bundestag zusammen mit dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse am 16. Dezember 2022 beschlossen hat.

Konkret fordert darin der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung für einen Härtefallfonds auszugestalten. Die Härtefallregelung solle zur Entlastung bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen – genannt werden beispielhaft Heizöl, Pellets und Flüssiggas – eingerichtet werden. Der Bund solle dazu im Wirtschaftsstabilisierungsfonds innerhalb des vorgesehenen Plafonds von 200 Mrd. Euro insgesamt maximal 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Klar ist mit dem Begriff Härtefallregelung auch, dass es nicht wie bei Erdgas und Fernwärme zu einer automatischen Entlastung kommen wird, sondern, dass die Verbraucher selber aktiv werden müssen. Fest steht schon jetzt, dass Antragsteller ihre Brennstoffrechnung bei Anträgen mit einer eidesstattlichen Erklärung bestätigen müssen.

Vorgesehen sind ein Deckel von 2000 Euro pro Haushalt, ein Mindesterstattungsbetrag von 100 Euro und mindestens eine Preisverdopplung gegenüber noch nicht bekannten Indexwerten („Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.“) nachgewiesen werden. Eine Berücksichtigung ist nur für Brennstoffrechnungen vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 vorgesehen, für 2023 gibt es keinen Vorstoß, mutmaßlich aufgrund der Ende 2022 für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas wieder gesunkenen Preise.

Die Entschließung sieht vor, dass die Höhe des Entlastungsbetrags an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden soll:

Entlastungsbetrag = 0,8 ∙ (Rechnungsbetrag – 2 ∙ Referenzpreis ∙ Bestellmenge)

Der Faktor 2 sorgt dafür, dass der Entlastungsbetrag negativ ausfallen würde, wenn der bezahlte Mengenpreis nicht mindestens doppelt so hoch wie der Referenzpreis ist. Das sieht man besser, wenn die Formel umgestellt wird:

Entlastungsbetrag = 0,8 ∙ Bestellmenge ∙ (bezahlter Mengenpreis – 2 ∙ Referenzpreis) 

Da ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro Voraussetzung ist, ist eine Entlastung schon ausgeschlossen, bevor der Entlastungsbetrag in den negativen Bereich fallen kann.

Beispielrechnung für Holzpellets

Nimmt man an, der Referenzpreis für Holzpellets auf 250 Euro/t*) festgeschrieben wird und 6 t (Bestellmenge) und im Zeitraum 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 gebunkert worden sind und dem Rechnungsbetrag ein Mengenpreis von 500 Euro/t zugrunde lag, ergibt sich ein Rechnungsbetrag von 3000 Euro, aber ein mit den oben genannten Formel ein Entlastungsbetrag von 0,8 ∙ 6 t ∙ (500 Euro/t − 2 ∙ 250 Euro/t) = 0,00 Euro. Erst über 100 Euro wäre eine Erstattung möglich.

*)…………
Der bundesweite DEPI-Pelletpreis für 6-t-Lieferungen lag im Jahr 2021 im Durchschnitt aller Monate bei 240,97 Euro/t (4,82 Ct/kWh) und schwankte zwischen 217,04 Euro/t im Mai und 303,17 Euro/t im Dezember. 2022 lag der DEPI-Pelletpreis erstmals im Juli 2022 mit 507,83 Euro/t in dem Bereich, in dem die Härtefallregelung greifen könnte. Im Juni 2022 wurde ein DEPI-Pelletpreis von 431,56 Euro ermittelt.
…………..

Bei einem Mengenpreis von 750 Euro/t, so teuer waren Holzpellets im September 2022, und einer 6-t-Lieferung stehen 4500 Euro auf der Rechnung. Es ergibt sich dann ein Entlastungsbetrag von 0,8 ∙ 6 t ∙ (750 Euro/t − 2 ∙ 250 Euro/t) = 1200 Euro. Für den Pelletkunden entspricht das dann einen tatsächlichen Mengenpreis von (4500 – 1200) Euro / 6 t = 550 Euro/t.

Nimmt man den etwas niedrigeren DEPI-Pelletpreis für 2021*) als Referenzpreis an, hätten nur Rechnungen aus dem Zeitfenster 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 bei einer 6-t-Lieferung mit einem Alles-Inklusive-Mengenpreis über 502,78 Euro/t eine Chance auf Entlastung. Es ergibt sich dann ein Entlastungsbetrag von 0,8 ∙ 6 t ∙ (502,78 Euro/t − 2 ∙ 240,97 Euro/t) = 100,03 Euro. Erst über 100 Euro ist eine Erstattung vorgesehen. (jv Stand: 17.01.2023)