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Heizungswende

Finanztip: Kosten für Gasan­schluss-Stillle­gung widersprechen

Bisher ging es zumeist um neue Gasnetzanschlüsse. Ihre Stilllegung ist bis heute nicht eindeutig geregelt.

maho – stock.adobe.com

Bisher ging es zumeist um neue Gasnetzanschlüsse. Ihre Stilllegung ist bis heute nicht eindeutig geregelt.

Finanztip rät Haus­be­sitzern zum Wider­spruch, wenn der Gas­netz­be­trei­ber für die Still­le­gung eines Gas­an­schlusses eine Rech­nung an­kün­digt oder schickt.

Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren gegen den großen regionalen Netzbetreiber EWE Netz GmbH (noch nicht rechtskräftig) geurteilt. Nach einer aktuellen Auswertung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp 3 Mio. Gaskunden. Die Stilllegungskosten belaufen sich zwischen 100 und 2300 Euro.

Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt zurzeit mit Gas. Wer auf eine andere Heizung umsteigen möchte, kann seinen Gasanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten dürfen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, hat das OLG Oldenburg vor kurzem geurteilt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf §9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25), jedoch die Revision ausdrücklich zugelassen.

Finanztip rät zu Widerspruch und Rückforderung

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung. „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem zunächst zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. „Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“, rät Duy.

Uneinheitliche Begriffe der Netzbetreiber

Nach Finanztip-Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt. Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden. In die Analyse wurden daher auch Kosten für den „Rückbau“ einbezogen, sofern sie – wie vom OLG beschrieben – funktional die endgültige Trennung des Gasanschlusses bewirken und damit nicht mehr Teil eines laufenden Versorgungsverhältnisses sind.

Über das Urteil

Für die Weitergabe von Stilllegungskosten berief sich der betroffene Netzbetreiber EWE Netz GmbH auf § 9 NDAV, in dem es eigentlich um die Herstellung oder Änderung des Anschlusses geht und veröffentlichte entsprechende Preisblätter. Das OLG Oldenburg entschied, dass § 9 NDAV eine Kostenweitergabe bei der Stilllegung eines Gasanschlusses nicht umfasst und auch Preisblätter mit Stilllegungspauschalen unzulässig sind (Az. 6 UKl 2/25). Zudem greift das von Netzbetreibern häufig angeführte Verursacherprinzip nur dort, wo die NDAV dies ausdrücklich vorsieht, nicht jedoch pauschal bei der Beendigung eines Gasnetzanschlusses. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

So hat Finanztip ausgewertet

Finanztip hat bei den 30 größten Netzbetreibern bundesweit angefragt, ob und in welcher Höhe sie Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau eines Gasanschlusses in Rechnung stellen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Entgelte beruhen. 16 Unternehmen haben die gesetzte Antwortfrist eingehalten, 8 haben pauschale Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau bestätigt. Die Netze BW GmbH etwa veranschlagt 2.285 Euro netto, die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg 1.487 Euro netto, während Mainova nur 100 bis 200 Euro netto berechnet. Die acht Netzbetreiber sind für insgesamt knapp 3 Mio. Gasanschlüsse zuständig. ■
Quelle: Finanztip / jv

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