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Heizungswende

GEG-Novelle: Im Ländle gilt sie vielerorts wohl schon ab 2024

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Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz geeinigt, der eine positive Resonanz geerntet hat. Warum aufgrund der beschlossenen Regelungen für rund 50 % der baden-württembergischen Bürger die Heizungstausch-Regelungen des GEG voraussichtlich schon ab Jahresbeginn 2024 gelten, erläutert der Fachverband SHK Baden-Württemberg.

In den Leitplanken der GEG-Novelle hat die Ampel vereinbart, dass beim Heizungstausch die Regelungen des GEG nur noch nicht gelten, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Für Bürger von 104 Kommunen in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Regelungen des Heizungsgesetzes voraussichtlich bereits zum Jahresbeginn 2024 gelten.

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bereits mit seinem Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 die großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtet hatte, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. In den betroffenen Kommunen in Baden-Württemberg leben rund 50 % der Bevölkerung. Weiter erstellen aktuell zahlreiche kleinere Kommunen auf freiwilliger Basis kommunale Wärmepläne.

GEG-Novelle führt zu Flickenteppich in Baden-Württemberg

„Das Land Baden-Württemberg, welches hier besonders betroffen ist, sollte sich gegenüber der Bundesregierung dringend dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht benachteiligt werden. Wir brauchen eine angemessene Übergangszeit für bestehende Gebäude, um im Sinne der Leitplanken eine gewisse Planungssicherheit für Verbraucher wie für installierende Betriebe zu schaffen. Die neuen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz sollten erst 12 Monate nach der Bekanntgabe des kommunalen Wärmeplans gelten“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Wolfgang Becker. Hauseigentümern bliebe damit mehr Zeit, sich unter Berücksichtigung des kommunalen Wärmeplans über die Art und Weise der Sanierung ihrer Heizungsanlage nach den Kriterien des GEG beraten zu lassen und eine Entscheidung herbeizuführen.

JV

„Selbst bei einer Verschiebung würde in Baden-Württemberg ab 2025 ein Flickenteppich entstehen. So sind in einer großen Kreisstadt beispielsweise die entsprechenden neuen Regelungen anzuwenden, während in einer Nachbargemeinde gemäß Leitplanken die neuen Vorgaben für 65 % erneuerbare Energien noch nicht gelten. Diese Lösung ist weder sachgerecht noch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelbar“, so Becker.

Um möglichst schnell den aktuellen Stand zur Wärmeplanung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten, forderte Becker zusätzlich ein Onlineportal, in dem Bürger und Heizungsinstallateure ohne weitere Bürokratie mit einem Klick rechtssicher Informationen finden können.

Und um handwerklichen Fehlern bei der kommunalen Wärmeplanung vorzubeugen, sollten regionale Innungen, Kreishandwerkerschaften oder Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts einbezogen werden.

„Als SHK-Handwerk haben wir großes Interesse daran, möglichst schnell Rechtssicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen zu haben. Aber die Regelungen müssen eben auch durchdacht, aufeinander abgestimmt und umsetzbar sein“, so Becker abschließend. ■
Quelle: Fachverband SHK BW / ml

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