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Heizungstechnik

Im Neubau wird die Gas-Heizung auch ohne Verbot aussortiert

Entwicklung der (geplanten) Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau1) auf Basis zum Bau genehmigter Wohnungen; 10-Jahres-Rückblick bis Februar 2023.

BDEW

Entwicklung der (geplanten) Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau1) auf Basis zum Bau genehmigter Wohnungen; 10-Jahres-Rückblick bis Februar 2023.

Die Gaskrise als Folge des Russland-Ukraine-Kriegs hat einen Trend beschleunigt: Der künftige Wohnungsneubau setzt auf Heizungs-Wärmepumpen und Wärmenetze, die Gas-Heizung geht in die Nische.

Auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen ist die Heizungs-Wärmepumpe schon seit dem Jahr 2020 Marktführer. Im Jahr 2022 waren Heizungs-Wärmepumpen mit einem Marktanteil von 50,6 % (vorläufige Zahlen) bereits absoluter Marktführer. Zuletzt konnte die Gas-Heizung den Neubaumarkt im Jahr 2015 mit einem Anteil von 50,3 % dominieren – allerdings nur durch einmalige Vorzieheffekte aufgrund höherer Anforderungen über die EnEV 2016.

Im Jahr 2022 hat sich der Vorsprung der Heizungs-Wärmepumpe gegenüber der Gas-Heizung mit 33,2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (17,4) fast verdoppelt. Allerdings haben Gas-Heizungen im Jahr 2022 mit einem Marktanteil von 17,4 % den 2. Platz an Fernwärme mit einem Marktanteil von 23,8 % abgetreten.

Im Neubau ist der Markt schneller als die GEG-Novelle

Heizungs-Wärmepumpen und Fernwärme („Anschluss an ein Wärmenetz“) sind bei der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) pauschale 65-%-EE-Erfüllungsoptionen, für die kein projektspezifischer Nachweis zu erbringen ist.

Bei der Genehmigung neuer Wohnungen ist die politische Definition der ab 2024 vorgesehenen Pflicht von 65 % erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen zu einem großen Teil bereits Realität – Heizungs-Wärmepumpen und Fernwärme hatten 2022 einem gemeinsamen Marktanteil von fast 75 %.

Anmerkung: Die eben genannten Marktanteile beziehen sich auf einzelne Wohnungen und das GEG bezieht sich auf Gebäude. Bei Fernwärme ist davon auszugehen, dass es sich um Gebäude mit einer größeren Zahl an Wohnungen handelt, bei Wärmepumpen sind es tendenziell kleinere Gebäude. Eine Auswertung auf der Ebene „im Jahr 2022 genehmigte Wohngebäude“ zeigt, ein noch deutlicheres Bild: Für 71 % der (geplanten) Wohngebäude ist eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe als primäres Heizsystem vorgesehen. Gas hatte einen Marktanteil von 14,2 %. Der pauschal GEG-2024-kompatible Anteil (auf Basis des Regierungsentwurfs für die GEG-Novelle) lag schon im Jahr 2022 für den (geplanten) Neubau bei rund 81 %.

Geplante Beheizungsstruktur im Wohngebäude Neubau1) auf Basis der im Jahr 2022 erteilten Baugenehmigungen.

BDEW

Geplante Beheizungsstruktur im Wohngebäude Neubau1) auf Basis der im Jahr 2022 erteilten Baugenehmigungen.

Auf der Basis neu fertiggestellter Wohngebäude hat die Heizungs-Wärmepumpe schon 2021 die 50-%-Marke überschritten.

Gas-Heizung wird im Neubau zur Nischenlösung

Ein Blick auf die vom BDEW veröffentlichten Zahlen für Januar und Februar 2023 zeigt, dass sich die Heizungswende trotz Entspannungssignalen auf dem Gasmarkt derzeit fortsetzt. Mit einem Marktanteil von 10,1 % lagen Gas-Heizungen deutlich unter dem Wert für das gesamte Jahr 2022 (17,4 %).

Allerdings dürften die Heizsystem-Entscheidungen deutlich vor den Genehmigungsmonaten liegen. Im Jahresverlauf sind deshalb auch noch gegenläufige Entwicklungen vorstellbar. Die Diskussion um ein (gar nicht vorgesehenes) Verbot von Öl- und Gas-Heizungen ab 2024 setzte erst Ende Februar 2023 ein.

Klarer Gewinner im Januar und Februar 2023 war die Wärmepumpe – mit einem Marktanteil von 53,7 %. Die Entwicklung dürfte sogar noch eingebremst worden sein, weil im Januar und Februar 2023 die Genehmigungszahlen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (bezogen auf Wohnungen: − 28,4 % bzw. − 52,4 %) deutlich stärker als bei Mehrfamilienhäusern (− 23,0 %) zurückgegangen sind.

Wenngleich sich viele der aktuellen Einflüsse aufgrund des erheblichen Planungsvorlaufs vor dem Erteilen einer Baugenehmigung erst zeitversetzt auf die Neubau-Genehmigungsstatistik auswirken werden, wird jedoch immer deutlicher:

Im Neubau geht die Ära der Gas-Heizung zu Ende. Der gesetzlich geforderte energetische Mindeststandard lässt sich mit Wärmepumpen besonders einfach realisieren, eine Gebäudeförderung des Bundes in Kombination mit einer Gas-Heizung ist fast nicht mehr möglich und auf Basis des Regierungsentwurfs für die GEG-Novelle wären Gas-Heizungen im Neubau als „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ ab 2024 nur noch unter bestimmten Bedingungen (100-%-H2-ready-Gas-Heizung) möglich. ■
Quelle: BDEW / jv

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