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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich wegen Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbrauchern abgemahnt.
„Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen“, so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand: 22. Mai 2026). „Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.“
Hintergrund: Für den Rückbau eines Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, stellte das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung. Alternativ wurde angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt: 5831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erstmal gestoppt wurde. Inzwischen hat BS Energy eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Grundlage für die Abmahnung war insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lässt.
Gasnetz: Rückbaukosten abwälzen ist (vorerst) unzulässig
Was Betroffene beachten sollten
„Auch wenn BS Energy nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten“, betont Zietlow-Zahl. „Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.“ Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
- Fernwärmeanschluss liegen lassen: Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
- Kostenforderungen widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen.
- Keine vorschnellen Unterschriften: Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.
In welchem Umfang vorhandene Fernwärmeanschlüsse künftig „zur Abmeldung“ anstehen, wird bisher kaum diskutiert. Bei Gasnetzanschlüssen ist es durch die Heizungswende bereits ein großes Thema. Selbst die bei der Kundenbindung zumeist sehr optimistische Gasbranche geht in den nächsten Jahren von 4,5 Mio. weniger genutzten Hausanschlüssen im Standardlastprofil aus. ■
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen / jv
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