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Klimaschutz Sofortprogramm

Sonder-Förderung für Wärmepumpe im Bestand geplant (wird aber nicht realisiert!)

Achtung, bitte beachten:

Der nachstehende Artikel gibt einen Stand vom 06. Juni 2021 wieder. Von den zitierten Maßnahmen aus dem Entwurf des Sofortprogramms im Gebäudesektor sind mehrere Maßnahmen nicht realisiert worden, sodass auf Basis des später beschlossenen „Klimaschutz-Sofortprogramms 2022“ 

● der bisherige Effizienzhaus-55-Standard nicht ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (äquivalent für Nicht-Wohngebäude) wird,
● kein besonderes Förderprogramm Wärmepumpe für 2022 realisiert wird,
● kein Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Installationspflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eingeführt wird,
● die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand nicht entfallen werden,
● die „Renewable ready“-Förderung nicht spätestens 2023 ausläuft und
● die Fördersätze für Biomasse-Heizkessel nicht im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt werden.

Welche Punkte die Bundesregierung am 23. Juni 2021 mit dem „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ final beschlossen hat, ist hier beschrieben: Gelichtetes Klimaschutz Sofortprogramm beschlossen

Teilweise werden auch die am 23. Juni 2021 beschlossenen Maßnahmen von der neuen Bundesregierung (Ampel-Koalition) naturgemäß nicht 1 : 1 umgesetzt. Der am 24. November vorgestellte Ampel-Koalitionsvertrag setzt im Gebäudebereich etwas andere Schwerpunkte (siehe auch: Die TGA-Themen im Ampel-Koalitionsvertrag). Zentrale Punkte für die Energiewende im Gebäudebereich aus dem Ampel-Koalitionsvertrag sind:

● „Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms führen wir 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau ein, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert und ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden;  zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.“

● „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass  die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.“

● „Wir heben die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent an und behalten dabei die unterschiedlichen Effekte auf die verschiedenen Bauherren im Blick.“

● „Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.“

● „Wir streben eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen an und werden diese z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos machen.“

● „Wir werden serielles Sanieren vorantreiben, indem wir das Förderprogramm fortführen und innerhalb des BEG ausweiten.“

Achtung: Der nachstehende Artikel gibt das Zeitgeschehen wieder; der Sachstand wurde spätestens am 24. Juni 2021 in weiten Teilen überholt:

Mit einer zusätzlichen „Prämienförderung Wärmepumpe“ will die Bundesregierung die Wärmewende forcieren und den Kapazitätsaufbau in der Herstellerindustrie, bei Energieberatern und umsetzenden Handwerksunternehmen vorantreiben.

Vaillant Group

Mit einer zusätzlichen „Prämienförderung Wärmepumpe“ will die Bundesregierung die Wärmewende forcieren und den Kapazitätsaufbau in der Herstellerindustrie, bei Energieberatern und umsetzenden Handwerksunternehmen vorantreiben.

06. Juni 2021 – Die Bundesregierung verhandelt aktuell das Klimaschutz Sofortprogramm 2022. Auf dem Tisch liegt auch eine befristete Prämienförderung für Wärmepumpen bei der Heizungsmodernisierung, mit der die Mehrkosten gegenüber konventionellen Wärmeerzeugern ausgeglichen werden soll.

Eigentlich ist der Entwurf für ein „Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung“ (KSP-2022) – angekündigt wurde es bereits mit dem Kabinettsbeschluss für die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG-Novelle) am 12. Mai 2021 als „Klimapakt Deutschland“ – als vertraulich gekennzeichnet. Inzwischen ist er aber durchgesickert oder wurde absichtlich durchgestochen, um ihm mehr Schwung in die eine oder andere Richtung zu verleihen.

Für den Gebäudesektor ist das Sofortprogramm nicht nur wegen der geplanten Anhebung der Klimaschutzziele nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts über die KSG-Novelle relevant: Aufgrund der Überschreitung der Jahresemissionsmenge 2020 muss für den Gebäudesektor ein Sofortprogramm gemäß § 8 KSG vorgelegt werden (Gebäudesektor verfehlt Bundes-Klimaschutzgesetz).

Das sieht der Entwurf des Sofortprogramms im Gebäudesektor vor

Neubaustandards (Gebäudeenergiegesetz, GEG): Die für 2023 vorgesehene Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll auf Anfang 2022 vorgezogen und für eine grundsätzliche Novelle genutzt werden. [Anmerkung der Redaktion: Von der Vorlage des ersten GEG-Entwurfs bis zum Inkrafttreten des GEG haben zwei Bundesregierungen insgesamt 1379 Tage (45 Monate) benötigt.]

Vorgesehen für die GEG-Novelle ist auch, die Anforderungssystematik des GEG und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Hinblick auf Klimafolgekosten zu modernisieren und zur Zielerreichung auch wirksame Mindesteffizienzanforderungen an Bestandsgebäude aufzunehmen. Auf den Berliner Energietagen 2021 hat das baden-württembergische Umweltministerium bereits für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetztes geworben und dazu Eckpunkte für ein GEG 2.0 vorgelegt.

Der Entwurf für das KSP-2022 sieht vor, dass der bisherige Effizienzhaus-55-Standard ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (äquivalent für Nicht-Wohngebäude) wird. Eine weitere Anhebung auf den Effizienzhaus-40-Standard soll 2025 in Kraft treten. Letztendlich ist der erste Schritt im Jahr 2023 nur eine Übertragung des (geförderten) Baugeschehens auf die gesetzlichen Anforderungen.

Zudem soll eine Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Installationspflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eingeführt werden. Bemerkenswert: Obwohl sich im Entwurf tatsächlich nur dieser eine Satz findet, hat die „Pflicht für Solardächer“ (Deutschlandfunk) subjektiv das größte Medienecho erzeugt.

Achtung: Das in einer frühen  Entwurfsfassung für das Gebäudesektor-Sofortprogramm enthaltene „Förderprogramm Wärmepumpe“ ist von der Bundesregierung nicht beschlossen worden, siehe oben.

Förderprogramm Wärmepumpe: Der Entwurf für das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 räumt ein Stück weit Kommunikationsfehler der Bundespolitik für den Wärmemarkt ab und macht klar: „Elektrische Wärmepumpen werden als wichtigste, zukunftsfähige Wärmetechnologie im Gebäudebestand in den nächsten Jahren bis 2025 besonders gefördert.“

Die Bundesregierung will elektrische Wärmepumpen „als wichtigste, zukunftsfähige Wärmetechnologie im Gebäudebestand in den nächsten Jahren bis 2025 besonders fördern“.

Bundesverband Wärmepumpe

Die Bundesregierung will elektrische Wärmepumpen „als wichtigste, zukunftsfähige Wärmetechnologie im Gebäudebestand in den nächsten Jahren bis 2025 besonders fördern“.

Die zusätzliche Anschubförderung wird wie folgt begründet: „Der beschlossene Anstieg des nationalen CO2-Preises für Wärme und die intendierte Absenkung des Strompreises werden die langfristigen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der Wärmepumpen für Gebäudeeigentümer immer deutlicher hervortreten lassen. In der kurzen Frist scheinen heute konventionelle Wärmeerzeuger oft noch vorteilhaft, da sie mit geringeren Investitionskosten verbunden sind.“

Das bedeutet im Umkehrschluss aus der Sicht der Bundesregierung: Die heutige und künftige Investition in konventionelle Wärmeerzeuger ist unter gesamtwirtschaftlicher Betrachtung eine Fehlinvestition. Das entspricht den Berechnungsergebnissen der TGA-Redaktion auf Basis des Marktanreizprogramms (das Anfang 2021 für die Heizungsmodernisierung weitgehend deckungsgleich als Einzelmaßnahme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgegangen ist): Bereits bei konservativen Annahmen für die Entwicklung der CO2-Bepreisung rechnet sich eine Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpe: Alte Gas-Heizung raus: Ein lohnendes Geschäft.

Der Entwurf des KSP-2022 sieht vor, dass das Wärmepumpen-Förderprogramm die Differenz der Investitionskosten für Wärmepumpen gegenüber konventionellen Wärmeerzeugern durch eine zur BEG zusätzliche, befristete Prämienförderung ausgleicht, um „die Attraktivität dieser Schlüsseltechnologie für Eigentümer unmittelbar“ zu erhöhen. Dass dies auch technisch attraktiv ist, ist längst belegt, siehe:
Wärmepumpen: Auch im Altbau sinnvoll
Wärmepumpen im Bestand: Auch unsaniert passt die Vorlauftemperatur
Wärmepumpen im Bestand: Gute Effizienzwerte auch in der Praxis

Die Prämienförderung soll allerdings an die bereits förderfähige Erstellung eines Sanierungsfahrplans für das Gebäude geknüpft sein. Neben der direkten Klimaschutzwirkung des Förderprogramms soll damit der notwendige Kapazitätsaufbau in der Herstellerindustrie, bei Energieberatern und umsetzenden Handwerksunternehmen vorangetrieben werden. Im aktuellen Fördergeschehen hat sich der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) bzw. der iSFP-Bonus allerdings als terminliches Nadelöhr herausgestellt und viele Ausschlussbedingungen werden in der Branche als ungerecht empfunden.

Ein typischer Fall, Heizungsmodernisierung aufgrund eines Defekts, würde heute schlichtweg an dem unrealistischen Bürokratievorlauf und weltfremden Prozessschritten scheitern.

Die Wärmepumpen-Förderung soll „schnellstmöglich, d. h. möglichst noch im Jahr 2021, eingeführt und bis Ende 2025 befristet werden“. Eine schnelle Umsetzung ist auch erforderlich, bereits die Andeutung im KSP-2022 hat das Potenzial, die Nachfrage der Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpen aufgrund attraktiverer Konditionen deutlich zu bremsen. Wie die amtierende Bundesregierung dies bewerkstelligen will, ist momentan offen.

Die Bundesregierung erhofft sich mit der Zusatzförderung auch, dass mehr Praxiserfahrungen mit Wärmepumpen auch in der Wohnungswirtschaft gesammelt werden können. Das deutet an, wie weit der Kreis der Förderberechtigten gehen soll.

 
Exkurs: Elektrische Wärmepumpen sind aus Sicht des Gebäudebestands tatsächlich die wichtigste, zukunftsfähige Wärmetechnik (das gilt auch für Biomasse, hier greifen aber viel früher natürliche Grenzen und andere Restriktionen). Das hängt auch mit den Bilanzgrenzen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zusammen: Hier umfasst der Gebäudesektor „nur“ den Brennstoffeinsatz für Gebäudewärme und -kühlung sowie Trinkwassererwärmung in Haushalten sowie im Bereich von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD ohne Landwirtschaft) und in Gebäuden der öffentlichen Hand.

Wegen dieser Abgrenzung der Sektoren im KSG nach dem Quellprinzip werden dem Gebäudesektor nur die unmittelbar durch den Brennstoffeinsatz entstehenden Treibhausgasemissionen zugerechnet (fast ausschließlich verbrennungsbezogene CO2-Emissionen der Brennstoffanteile mit fossilem Ursprung). Emissionen aus der Energiebereitstellung für Strom und Fernwärme werden im Sektor Energiewirtschaft bilanziert, die Prozessemissionen aus der Herstellung von Baustoffen etc. im Sektor Industrie.
 

Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG): Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden – und über die bestehenden energetischen Anforderungen für Neubauten sowie die Ausrichtung der Neubauförderung hat Bundesregierung diese Herausforderung schon seit vielen Jahren unnötig vergrößert.

Nun kündigt der Entwurf für das KSP-2022 an, die Fördermittel stärker auf ambitioniertere Standards im Gebäudebestand zu konzentrieren. Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand sollen entfallen und die EE-, NH- und Plus-Pakete gestärkt werden. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen soll in der BEG um 10 Prozentpunkte angehoben werden.

Weiterhin kündigt der Entwurf für das KSP-2022 an: Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr gefördert. Der Erneuerbare-Energien-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 % erhöht. Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus. Die Fördersätze für Biomasse-Heizkessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt. Ziel ist es, keine Fehlanreize in diesem Bereich zu setzen.“

Ob das Ende der Förderung „fossiler Heizungen“ durch den Bund auch Fördertatbestände wie die Heizungsoptimierung betrifft, bzw. unter welchen Bedingungen der Makel „fossil“ entfällt, deutet der Entwurf des KSP-2022 nicht an. Auch das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (www.kfw.de/433) stellt bisher keine Anforderungen an den eingesetzten Energieträger. 

Da die Stärkung der Förderanreize für die energetische Gebäudesanierung sowie die nochmalige Verbesserung der Förderkonditionen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2021 die erhoffte Antragsflut ausgelöst hat, will die Bundesregierung zur auskömmlichen Finanzierung des Programms die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 deutlich erhöhen.

Das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 soll mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln von bis zu 8 Mrd. Euro realisiert werden. Laut dem begleitenden Finanztableau entfällt ein großer Anteil auf den Gebäudebereich.

Tarik Kizikaya / iStock / Getty Images Plus

Das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 soll mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln von bis zu 8 Mrd. Euro realisiert werden. Laut dem begleitenden Finanztableau entfällt ein großer Anteil auf den Gebäudebereich.

Weiterbildung und Energieberatung: Der notwendige Umbau des Gebäudebestands erfordert neue Kompetenzen und Fähigkeiten in Handwerk und Beratung. Deshalb sollen zusätzliche Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker gefördert werden. Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) und weitere Beratungsangebote sollen gestärkt werden. Die Bundesregierung will nun auch Wege zu einem verpflichtenden Einsatz individueller Sanierungsfahrpläne bei gleichzeitiger Förderung prüfen. Die Maßnahme soll spätestens im Jahr 2022 eingeführt werden.

CO2-Bepreisung: Der nationale CO2-Preis auf fossile Kraft- und Brennstoffe soll offensichtlich nicht außerplanmäßig erhöht werden. Angesichts der europäischen Überlegungen in diesem Bereich erscheint es auch wenig sinnvoll, hier um wenige Monate vorzupreschen und dadurch die Planbarkeit zu belasten. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 12. Mai 2021, dass im Bereich des vermieteten Wohnraums die Kosten des nationalen CO2-Bepreisung zu 50 % von den Vermietern getragen werden soll, findet sich auch im Entwurf für das KSP-2022.

Aufgrund der angekündigten Blockade aus der CDU-Bundestagsfraktion könnte es aber sein, dass dieser Punkt separat zum KSP-2022 behandelt wird, denn das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 soll am 23. Juni 2021 von der Bundesregierung beschlossen werden. Viel passieren wird dann erst einmal nicht: Das Datum fällt in die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Parlamentarische Sommerpause 2021, dann folgt mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 vielleicht eine ganz neue Bundesregierung.

Weitere Maßnahmen / in andere Sektoren

Das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 umfasst 30 Seiten und soll mit zusätzlich bereitgestellten Mitteln von bis zu 8 Mrd. Euro realisiert werden. Laut dem begleitenden Finanztableau entfällt ein großer Anteil auf den Gebäudebereich. Eckpunkte aus den anderen Sektoren (Auswahl):

● Die Photovoltaik-Leistung soll bis 2030 im Vergleich zu bisherigen Planung mit 100 GW auf 150 GW steigen. Aktuell sind rund 53 GW am Netz.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Die bisher vorgesehenen Finanzmittel der mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze sollen zwischen 2022 und 2027 aufgestockt werden. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50 % aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen.

Förderung der Produktion grünen Wasserstoffs: Der Enwurf für das KSP-2022 will die Förderung des Ausbaus von Offshore-Elektrolyseuren zur Produktion grünen Wasserstoffs erhöhen. Die Maßnahme weist einen stark innovativen Charakter auf, weltweit wird bisher offshore Wasserstoff nicht erzeugt.

Umweltbonus, Innovationsprämie und Kraftfahrzeugsteuer: Im Pkw-Segment hat sich der Umweltbonus (erweitert durch die Innovationsprämie) als erfolgreiches Instrument zur Förderung des Absatzes von Elektrofahrzeugen erwiesen. Um einen Förderstopp aufgrund der sehr dynamischen Antragsentwicklung vermeiden zu können, sollen die Haushaltsmittel erhöht werden. In den nächsten Jahren sollte dann die Förderung eine verstärkte Lenkungswirkung hin zu emissionsfreien Modellen im Vordergrund haben. Die Kraftfahrzeugsteuer sollte in den nächsten Jahren ebenfalls stärker am Emissionsausstoß ausgerichtet sein, um auch hierdurch eine stärkere Fokussierung hin zu emissionsfreien Modellen zu erzielen.

● Im Programm Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird der Fördersatz für die Nutzung außerbetrieblicher Abwärme (Fernwärme) auf 45 % (für KMU: auf 55 %) erhöht. Auch mit einem zusätzlichen Beratungsprogramm/-modul zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung zum Abbau der nicht-monetären Hemmnisse soll die Zahl der realisierten Vorhaben gesteigert werden. ■