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Standpunkt

Senkung der Stromsteuer für alle kommt vorerst nicht

JV

Eine kräf­tige Ent­las­tung beim Strom­preis für alle: Das mar­kan­te CDU-Wahl­ver­spre­chen will die BReg-25 nach der bis­he­rigen Haus­halts­pla­nung nicht einlösen.

Obwohl der Bundesregierung die Brisanz klar sein dürfte, konnte der Koalitionsausschuss vom 02. Juli 2025 keine Lösung für die mehrfach versprochene Entlastung aller Stromkunden finden. Herausgekommen ist nur eine vage Absichtserklärung: „Der Koalitionsausschuss ist sich darüber einig, dass weitere Entlastungsschritte – insbesondere eine Senkung der Stromsteuer für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gesamte Wirtschaft – folgen sollen, sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen.“

Die Ergebnisse und das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 02.07.2025 als PDF-Download.

Rückblick: Die „Absenkung der Strompreise um mindestens 5 Ct/kWh für alle“ ist vom Sofortprogramm-Wahlversprechen der CDU in das Sondierungspapier für die Koalitionsverhandlungen, danach in den Koalitionsvertrag und danach (sinngemäß) im Koalitionsausschuss vom 28. Mai 2025 in das BReg-Sofortprogramm übernommen worden.

Zwei Wochen zuvor hatte Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag den Gesamtkontext so erklärt: „An den deutschen, den europäischen und den internationalen Klimazielen halten wir fest. Doch um sie zu erreichen, werden wir neue Wege einschlagen. Zentraler Baustein wird etwa die Bepreisung von CO2 sein und damit ein marktwirtschaftlicher Ansatz, der Anreize setzt. Die Einnahmen daraus werden wir nicht im Staatshaushalt vereinnahmen, sondern gezielt an die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Nicht zuletzt werden wir unsere Energiepolitik systematisch auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausrichten, unideologisch und technologieoffen. Wir werden in einem ersten Schritt die Stromsteuer senken.“

Die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum ist eine der wenigen Maßnahme in den genannten Programmen, deren finanzielle Wirkung mit mathematischen Grundkenntnissen und dem sehr gut bekannten nationalen Stromverbrauch auf einem Bierdeckel recht genau abgeschätzt werden kann.

Und nun findet die Bundesregierung für genau diese Maßnahme kein Geld im Topf?

Die jetzt unter den Tisch gefallene Senkung der Stromsteuer von 2,05 Ct/kWh (netto) auf das europarechtlich mögliche Minimum von 0,1 Ct/kWh (netto, für Standardlastprofilkunden) würde die Stromkosten wie folgt senken:

● um 82 Euro/a für einen Haushalt mit einem Netzbezug von 3500 kWh/a
● um 139 Euro/a den Betreiber einer Wärmepumpen mit einem Netzbezug von 6000 kWh/a

Wir sollten redlich darüber streiten, ob die Maßnahme richtig oder falsch ist. Aber über Monate den Menschen und Unternehmen etwas vorzumachen und sich für die nun infrage gestellte Entlastung feiern zu lassen, zerstört mehr als die Hoffnung auf eine Entlastung. Das gilt auch, wenn der Bundestag die bisherigen Beschlüsse im Bundeskabinett und danach im Koalitionsausschuss noch abändert. ■ Jochen Vorländer

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