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Aufgelesen

KfW führt mit einem Beispiel Hei­zungs­mo­der­ni­sierer in die Irre

Eric Scherrer – stock.adobe.com

Die gesamte Heizungs­branche beklagt seit Monaten eine große Verunsicherung bei potenziellen Heizungs­modernisierern. Als Beleg wird u. a. eine geringe Anzahl gestellter Anträge für die Heizungs­förderung angeführt. Schaut man sich drei Muster­beispiele der KfW für das Zuschuss-Programm 458 an, darf man froh sein, dass sich überhaupt noch jemand für Wärme­pumpen interessiert …

Das KfW-Programm „Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ setzt die Novelle der zum Jahreswechsel 2023/24 in Kraft getretenen Bundesförderung für effiziente Gebäude im Einzelmaßnahmen-Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ mit Ausnahme der „Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes“ hierfür ist das BAFA zuständig, um. Für den KfW-458-Zuschuss sind seit Februar 2024 Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern antragsberechtigt, weitere Zielgruppen sollen Ende Mai und Ende August 2024 folgen.

Wie bei der KfW üblich, gibt es auf der Programmseite viele hilfreiche Informationen zum Förderprogramm. Unter anderem sollen drei Beispiele mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zur Orientierung zeigen wie die 458-Heizungsförderung genutzt werden kann. In allen drei Beispielen wird die bestehende mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung entsorgt, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu nutzen …

Die drei KfW-Beispiele

Im 1. Beispiel „Frühzeitig auf klimafreundliches Heizen umstellen“ tauscht das Ehepaar Weller seine Öl-Heizung gegen eine Heizungs-Wärmepumpe aus. Die Heizungsmodernisierung kostet praktischer Weise 30 000 Euro, sodass der komplizierte Förderdeckel nicht berücksichtigt werden muss. Mit einem Zuschuss von 55 % (30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus) übernimmt die Heizungsförderung 16 500 Euro und die Wellers müssen 13 500 Euro Eigenkapital aufbringen.

Im 2. Beispiel „Unabhängiger und zukunftssicher Heizen“ hat die Familie Kraus Anspruch auf den Einkommensbonus. Auch hier fliegt die alte Öl-Heizung raus und es wird wieder eine Heizungs-Wärmepumpe für 30 000 Euro eingebaut. Mit einem bei 70 % gekappten Zuschuss (30 % Grundförderung, 30 % Einkommensbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus) übernimmt die Heizungsförderung 21 000 Euro und die Krauses müssen 9000 Euro Eigenkapital aufbringen. Eine neue Öl-Heizung wäre vermutlich teurer gewesen.

Im 3. Beispiel „Unterstützung für die nächste Generation“ bewohnt Sophie mit ihren pensionierten Eltern ein kleines Eigenheim. Das soll laut der Beschreibung schrittweise saniert werden – mit Unterstützung eines Fachunternehmen und eines Experte für Energieeffizienz soll zunächst die alte Gas­Heizung weichen. Denn: „Mit meinem geringen Gehalt erdrücken mich die Gaspreise und ich befürchtete, die neue Heizungsanlage kommt noch dazu“, sagt Sophie.

Deshalb der geniale Plan: „Eine Solarthermie-Anlage soll das seit Generationen genutzte Eigenheim peu à peu ins Heizen mit regenerativen Energien führen.“

Und so heißt es im Kapitel „Beruhigt durch den Winter“: „Das selbstbewohnte Haus erfuhr ein energetisches Upgrade. Die Solarthermie-Anlage ersetzt die „wegen ihrer Umweltschädlichkeit und den steigenden Preisen ausgediente Gas-Heizung. Zuverlässig liefert die Solarthermie zu stabilen Preisen umweltfreundliche Heizenergie – bei steigender Energieeffizienz des gesamten Hauses.“ Das „Solarthermie-Upgrade“ kostet 13 000 Euro. Mit einem bei 70 % gekappten Zuschuss (30 % Grundförderung, 30 % Einkommensbonus, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus) übernimmt die Heizungsförderung 9100 Euro und Sophie steuert 3900 Euro Eigenkapital bei.

Fassen wir zusammen …

Zweimal die Öl-Heizung abgeräumt und eine Heizungs-Wärmepumpe eingebaut und 13 500 bzw. 9000 Euro Eigenkapital investiert – dafür kommt jetzt allerdings jedes Jahre eine Stromrechnung. Dass sich die Anlagen rechnen, ist ohne weiteres zu erwarten.

Sophie zahlt aber nur 3900 Euro und die Sonne schickt ja nicht jedes Jahr eine Rechnung. Dass außerdem auch die Rente ihrer Eltern (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen) beim Einkommensbonus angerechnet werden muss – geschenkt. Geschenkt auch, dass sich Leon Weller aus Beispiel 1 am Ende zu der Maßnahme äußert …

Jedenfalls ist die Gas-Heizung nun entsorgt. Dass das Haus bei zuvor „erdrückenden Gaspreisen“ (sachlich richtig wären „Gaskosten“) nun noch den ganzen Winter ausreichend nur über die Solarthermieanlage beheizt werden kann, ist wohl kaum zu erwarten.

Besser wäre es sicherlich gewesen nur die 30-%-Grundförderung und den 30-%-Einkommensbonus in Anspruch zu nehmen … bei dann erforderlichen 5200 Euro Eigenkapital wäre der Sprung (3800 Euro) zur Wärmepumpe nicht mehr weit gewesen. Aber zum Glück hat die KfW ja im Beispiel einen Experten für Energieeffizienz involviert … denn auch ein Upgrade der Gas-Heizung mit einer Solarthermie-Anlage könnte sinnvoll und wirtschaftlich sein …

Screenshot (Zusammengesetzt) auf kfw.de/458 am 29. April 2024

JV / KfW

Screenshot (Zusammengesetzt) auf kfw.de/458 am 29. April 2024

Nachtrag vom 2. Mai 2024: Nachlesen kann man es auf www.kfw.de/458 inzwischen nicht mehr. Die KfW hat die drei Beispiele aus den Informationen entfernt. 

Liebe KfW: Die Heizungsbranche hat große Hoffnungen, dass die Abwicklung der Heizungsförderung künftig „flutscht“. Vielleicht nutzt Ihr die Zeit bis dahin, die Beispiele an die Praxis und den Informationsbedarf der Heizungsmodernisierer anzupassen? Und schickt Sophie und ihren Eltern bitte drei Heizdecken für kalte Tage. ■
Quelle: KfW / jv

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