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Energieträger

ZVEI: Mehrwertsteuersenkung auf Strom muss folgen

Fokussiert – stock.adobe.com

Der ZVEI spricht sich dafür aus, die Mehrwertsteuer nicht nur für Erdgas, sondern auch für Strom zu senken, um die Gesellschaft wirklich zu entlasten.

Anlässlich der am 18. August 2022 heute von der Bundesregierung angekündigten befristeten Mehrwertsteuersenkung auf Gas [gemeint ist mutmaßlich nur Erdgas, da auch nur hierfür die in dieser Woche bekannt gegebenen Umlagen-Sätze erhoben werden] sagte Sarah Bäumchen, Mitglied der ZVEI-Geschäftsleitung: „Es ist gut, den Mehrwertsteuersatz auf Gas von bisher 19  auf 7 Prozent zu senken, aber eine wirkliche Entlastung von der Energiepreiskrise kann für die Gesellschaft erst erfolgen, wenn vor allem auch die Mehrwertsteuer auf den Strompreis gesenkt wird.“

Die steigenden Gaspreise und die neuen und steigenden Gasumlagen bedeuten eine erhebliche Preissteigerung für Verbraucher bei Strom durch den Merit-Order-Effekt, der den Preis bestimmt. Die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas bringt aber keinerlei Verbraucher-Entlastung für die Strompreise, solange dort die volle Mehrwertsteuer gilt. Bäumchen: „Damit die Energiewende gelingt und zum Beispiel das Heizen mit Wärmepumpe attraktiv wird, muss Strom – zunehmend aus regenerativen Quellen – günstiger sein als fossile Brennstoffe. Die Verringerung der Mehrwertsteuer muss deshalb vor allem auch für Strom gelten.“

Senkung der Mehrwertsteuer für Gas wird kritisch gesehen 

Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Ankündigung der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas: „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht.“ Die befristete Steuersenkung auf Gas vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 wird von vielen Ökonomen und Wirtschaftsinstituten kritisch gesehen, da die Entlastung der Haushalte nicht nach dem tatsächlichen Bedarf erfolgt und die notwendige Einsparung von Erdgas zum Abwenden einer Gasmangellage zu wider laufe. Die Preissignale werden verzerrt. 

Zudem dürfte die geringere Mehrwertsteuer zu einer neuen Ungerechtigkeit führen: Im Rahmen der Einführung der Gasumlage wurden Zweifel laut, dass wohl bei laufenden Preisgarantieverträgen eine Weitergabe nicht möglich ist, aber bei den Gasversorgern erhoben wird. Da die Senkung des Steuersatzes auch bei solchen Endverbraucherverträgen erfolgt, fällt ihnen diese nun als Kompensationen einer gar nicht wirksamen Kostenerhöhung in den Schoß. ■
Quellen: ZVEI, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / jv

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