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EU-Gebäuderichtlinie

Deneff-Studie: EU-Sanierungs­vor­gaben meist günstig erfüllbar

Henry Czauderna – stock.adobe.com

Eine Studie zu MEPS zeigt: Um Gebäude mit geringer Energieeffizienz in die geplanten EU-Effizienzklassen zu bringen, reichen meistens günstige, ohnehin sinnvolle Maßnahmen – der Wärmepumpen.

Seit Monaten verhandeln die EU-Staaten über mögliche Pflichten, die Eigentümer der energetisch schlechtesten Gebäude zu deren Modernisierung anhalten soll – sogenannte Minimum Energy Performance Standards (MEPS). Eine Studie des Beratungsunternehmens Guidehouse im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) zeigt nun: Eigentümer solcher Gebäude können in der Regel durch eine oder zwei einfache und kostengünstige Maßnahmen oder die Nutzung einer Wärmepumpe die aktuell diskutierten Anforderungen erfüllen.

Obwohl energetische Gebäudesanierungen für den Klimaschutz unverzichtbar sind: die Sanierungsaktivitäten sind momentan rückläufig. Die Deneff befürwortet deshalb die Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude nach MEPS – auch, um die hohen Energiekosten der schlechtesten Gebäude spürbar zu senken.

Heizungsoptimierung und dämmen…

Zu den einfachen, wirtschaftlichen Maßnahmen zählten etwa die Optimierung von Heizungseinstellungen und Wärmeverteilung oder kostengünstige Verfahren zur Einblasdämmung von Außenwänden, Dachböden oder abgehängten Kellerdecken.

Für den in Deutschland häufigsten Wohngebäudetyp innerhalb der schlechtesten Wohngebäude, ein Einfamilienhaus der Nachkriegszeit, fallen laut den Berechnungen Investitionen zwischen wenigen tausend Euro für eine Maßnahme und unter 15 000 Euro bei zwei Maßnahmen an, um die MEPS zu erfüllen. Dies liege weit unter den zuletzt kolportierten Kosten im sechsstelligen Bereich, die infolge der angeblich geplanten EU-Pflicht zu umfassenden Sanierungen inklusive einem Heizungsaustausch anfallen würden.

…(und) oder ein Wärmepumpe einbauen

Auch mit einer Wärmepumpe allein könnten die diskutierten EU-Anforderungen erfüllt werden. Wer die Heizung so austausche und damit die künftige 65-Prozent-EE-Vorgabe aus der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) erfülle, würde beide Anforderungen gleichzeitig erfüllen. Zusätzliche Sanierungspflichten kämen auf diese Eigentümer mit den EU-Vorgaben also nicht zu. Denn die diskutierten Anforderungen sind laut Deneff technologieoffen und individuell erfüllbar.

EU-Kommission und EU-Parlament fordern die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude im kommenden Jahrzehnt. Der EU-Rat fordert mindestens bei Nicht-Wohngebäuden die Sanierung der 25 % energetisch schlechtesten Gebäude. In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen.

Grundsätzliche Ausnahmen sollen etwa für denkmalgeschützte Gebäude, Kirchen oder Ferienhäuser gelten. Betroffen wären bei den Ein- und Zweifamilienhäusern Gebäude mit einem errechneten Energiebedarf von mehr als 250 kWh/(m2 ∙ a) bzw. einem Verbrauchswert von 170 kWh/(m2 ∙ a) – je nach Energieausweistyp, schätzen die Gutachter.

„Klimazielkompatible Sanierungen ausreichend fördern“

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff appelliert an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene klar für solche Standards einzusetzen. Auch national sollte die Einführung zügig vorbereitet werden, denn profitieren würden vor allem Menschen mit hohen Energierechnungen. In Frankreich und den Niederlanden seien erste Stufen bereits in Kraft.

Noll: „Um in Zeiten steigender Energie und CO2-Preise genau dort zu entlasten, wo Energiekosten besonders schmerzen – also bei den Menschen, die in Gebäuden mit unnötig hohen Verbrauchskosten leben, muss die Bundesregierung jetzt Mindeststandards schaffen.“

Gleichzeitig müsse sie dafür sorgen, dass eine vorzeitige Umsetzung und klimazielkompatible Sanierungen und Sanierungsfahrpläne ausreichend gefördert und allen eine Finanzierung ermöglicht werde. Noll: „Das ist die beste Versicherung gegen hohe Energie- und steigende CO2-Preise. Anders als bei einem reinen Preismechanismus könnten bei Standards die zuständigen Behörden beim Vollzug etwaige soziale Härtefälle berücksichtigen.“ Dies sei auch auf EU-Ebene explizit so angedacht.

Ausführliche Deneff-Stellungnahme zu MEPS

Guidehouse-Studie

Untersucht wurden durch Guidehouse verschiedene Maßnahmenkombination für den häufigsten Wohngebäudetyp, einem Einfamilienhaus mit Steildach aus der Zeit zwischen 1958 und 1968, jeweils mit beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss. Zusätzlich wurden Gebäude mit zweischaligem Mauerwerk betrachtet, deren Außenwände sich mit Einblasverfahren schnell und günstig energetisch sanieren lassen. Ein solches Mauerwerk gibt es bei ca. 29 % dieser Gebäude.

Zusammenfassung der Studienergebnisse

Dr. Kjell Bettgenhäuser, Mitverfasser der Untersuchung, betont: „Solche technisch einfachen und kostengünstigen Verfahren sind ein sinnvoller erster Sanierungsschritt, um das Gebäude auf einen klimaneutralen Sanierungspfad zu bringen. Auch um das volle Energiekosteneinsparpotenzial von Wärmepumpen zu aktivieren, ist es sinnvoll, vor dem Einbau das Heizungssystem und ein oder mehrere Teile der Gebäudehülle im Rahmen eines Sanierungsfahrplanes zu optimieren.“ ■
Quelle: Deneff / jv

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