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Haushaltssperre

Bundesregierung stoppt die ge­förderte Energie­beratung

Catalin Pop – stock.adobe.com

Wegen der sofortigen Haushaltssperre hat die Bundesregierung am 24. November 2024 einige bundesweite Förderprogramme gestoppt. Neben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) betrifft dies auch die Förderprogramme für Energieberatung. Dazu erklärt Stefan Bolln, Bundesvorsitzender der Interessenvertretung für unabhängig Energieberatende GIH:

„Nach den Förderstopps im letzten Jahr und der monatelangen Hängepartie zum mittlerweile verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen über 15 000 Energieberatende bundesweit ihren Kunden die nächste Hiobsbotschaft mitteilen. Die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Wirtschaft (EBN) sind vorerst ausgesetzt. Sanierungswillige aus der Privatwirtschaft und dem Gewerbe bekommen nun für unabhängige und gewerkeübergreifende Beratungen keine Zuschüsse mehr.

Energieberatende kämpfen um ihre Existenz

Schon jetzt warten Energieberatende und ihre Kunden seit teils über 6 Monaten auf zehntausende Förderzusagen ihrer Beratungen der „individuellen Sanierungsfahrpläne“ (iSFP) durch das BAFA. Wenn auch diese nun nicht weiter beschieden werden, wächst der Groll und die Unzufriedenheit über die Politik immer weiter. Zudem kämpfen viele – insbesondere neue – Energieberatende um ihre Existenz, da sie durch die sehr schleppende iSFP-Bearbeitung auf Außenstände von mehreren zehntausenden Euro warten.

„Die Erfahrung zeigt, dass nach Beratungen sanierungswilliger Immobilienbesitzenden ganzheitlicher und vor allem umfangreicher energetisch saniert wird.“ Stefan Bolln

GIH

Zwar ist es ein kleiner Lichtblick, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Haushaltssperre ausgenommen wurde. Aber auch bei der Umsetzung von ambitionierten BEG-Einzelmaßnahmen bekommen Sanierende nun weniger Förderung, da der „iSFP-Bonus“ aus Mangel an Förderzusagen häufig wegfallen dürfte. Dieser kann nur beantragt werden, wenn BEG-Effizienzmaßnahmen, die im Rahmen einer ganzheitlichen iSFP-Beratung entwickelt wurden, umgesetzt werden.

„Geförderte Beratung erhöht Sanierungstiefe“

Da die GEG-Anforderungen an neue Heizungen 2024 deutlich verschärft wurden, ist es mehr als unklug, den Eigentümern nun die geförderte Hilfestellung von unabhängigen Energieberatenden zu kappen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass nach Beratungen sanierungswilliger Immobilienbesitzenden ganzheitlicher und vor allem umfangreicher energetisch saniert wird.

Die Bundesregierung muss schleunigst eine haushaltspolitische Lösung finden, um die Förderprogramme 2023 wieder aufzunehmen und für Planungssicherheit im nächsten Jahr zu sorgen. Sonst verliert die Regierung weiteres Vertrauen der Energieberatenden sowie Sanierungswilligen und kann sich von den selbstgesteckten Zielen der Energiewende im Gebäudesektor verabschieden.“

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. 

(Vorerst Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können (Stand: 26.November 2023) in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind grundsätzlich nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden. ■
Quelle: GIH / jv

Hinweis des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 27. November 2023 folgende Mitteilung veröffentlicht:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.“

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