Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Versorgungssicherheit

Habecks Arbeitsplan: bis 2024 jährlich 500 000 Wärmepumpen

Robert Habeck: „Wir arbeiten wir intensiv daran, die Energieeffizienz zu stärken – mit Förderung und Anreizen, mit dem richtigen Rahmen und Informationen.“

Urban Zintel

Robert Habeck: „Wir arbeiten wir intensiv daran, die Energieeffizienz zu stärken – mit Förderung und Anreizen, mit dem richtigen Rahmen und Informationen.“

Robert Habeck hat den „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt: Die Zahl neu installierter Wärmepumpen soll danach bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr steigen.

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 17. Mai 2022 vorgelegte „Arbeitsplan Energieeffizienz – Energiesparen für mehr Unabhängigkeit“ definiert Schritte und Maßnahmen der Bundesregierung, wie mehr Energie eingespart und die Energieeffizienz erhöht werden kann. Und er lässt keinen Zweifel, dass Energieeinsparungen mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands in der Ukraine und auf die Versorgungssicherheit dringlicher denn je sind. Der Arbeitsplan Energieeffizienz enthält deshalb einen Maßnahmenkatalog mit Zeitangaben für finanzielle Anreize, gezielte Förderung und Anpassungen des regulatorischen Rahmens.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir setzen derzeit alle Hebel in Bewegung, um unabhängiger von russischer Energie zu werden. So wichtig es dabei ist, kurzfristig alternative Lieferquellen für Gas aufzutun und die Infrastruktur dafür zu bauen: Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Das ist für den Klimaschutz dringend nötig und es hilft auch, angesichts der horrenden Preisen für die fossilen Energien den Kostendruck zu senken – und der ist ja gerade für Familien, die wenig verdienen, enorm. Und auch für Betriebe sind die Preise eine Belastung. Deshalb arbeiten wir intensiv daran, die Energieeffizienz zu stärken – mit Förderung und Anreizen, mit dem richtigen Rahmen und Informationen. Energie sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, das ist Aufgabe. Nicht erst seit heute, aber heute erst recht.“

„Heizungssanierung auf die Wärmepumpe lenken“

Besonders relevant für die TGA/SHK-Branche und die Heizungsindustrie ist im Abschnitt I des Arbeitsplans Energieeffizienz Punkt 5:

Bereits beschlossen wurden vom Koalitionsausschuss vom 23. März 2022, dass der Austausch von Öl-Heizungen und Gas-Heizungen gefördert werden soll. Um den Wärmepumpen-Rollout zu unterstützen, soll ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen. Ein „Umsetzungsanreiz Handwerk“ soll die knappen Ressourcen im Handwerk zielgerichtet in die Heizungssanierung und dort zum Einbau von Wärmepumpen lenken. Ziel ist laut dem Arbeitsplan, die Zahl neu installierter Heizungs-Wärmepumpen bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr zu steigern.

Zur Einordnung: 2021 sind laut der Statistik des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) bundesweit rund 929 000 Wärmeerzeuger (+ 10 %) verkauft worden. Davon waren 154 000 Heizungs-Wärmepumpen (+ 28 %; 2020: 120 000). 

Auch eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG soll verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien geben („also etwa weg von der Gas-Heizung hin zur Wärmepumpe“ heißt es im Aktionsplan Energieeffizienz) sowie niedrigschwellige Angebote, etwa für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, machen. Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude adressiert werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Die Anpassungen sollen mit der BEG-Reform bis zum Sommer 2022 umgesetzt werden.

65-%-Klausel für erneuerbare Energien

Die 65-%-Klausel für erneuerbare Energien ist bereits im Ampel-Koalitionsvertrag benannt und zielt darauf ab, dass Heizungen sehr rasch noch stärker auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Ab 2024 soll gelten, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen sind. Das ist in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, laut BMWK auch mit Solarthermie oder Holzpellets möglich. Damit soll laut Aktionsplan „der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben“ werden. Die hierfür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im 2. Halbjahr 2022 vorgelegt werden.

Siehe hierzu auch ein Vorschlag des BEE: 65-%-Klausel für erneuerbare Energien: „light“ schon ab 2023

   Jetzt kostenlos zum TGA-Newsletter anmelden!

GV

   Jetzt kostenlos zum TGA-Newsletter anmelden!

Solardächer sollen Standard werden

Ebenfalls ein Punkt aus dem Ampel-Koalitionsvertrag ist, dass Solardächer zum Standard werden sollen, um die Stromerzeugung aus Solarenergie schnell zu erhöhen. Aus Sicht des BMWK führt bereits die gerade im Bundestag angekommene, aber nicht unumstrittene EEG-Novelle zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen. Nun soll noch eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz zur Solarisierung von Dachflächen erfolgen; dies ist ebenfalls im 2. Halbjahr 2022 geplant.

Effizienzhaus EH 55 und EH 40

Bereits der Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass ab 01. Januar 2023 der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben wird. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Standard noch mal auf EH 40 erhöht werden. Die Formulierungshilfe für die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes wurde in gemeinsamer Federführung vom Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erarbeitet und am 11. Mai 2022 im Bundeskabinett verabschiedet.

Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung

Um Vermieter zusätzlich zu motivieren, die energetische Sanierung ihrer Gebäude voranzutreiben, sollen die Kosten der CO2-Bepreisung für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden: Je schlechter die Energiebilanz (CO2-Bilanz) des jeweiligen Gebäudes ist, desto mehr von den Kosten der CO2-Bepreisung zahlen die Vermieter. Für das Stufenmodell liegt ein Eckpunktepapier vor, der Gesetzentwurf für das Stufenmodell wird derzeit in der Regierung abgestimmt.

Im Juni soll eine Energiesparkampagne starten

Um Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, sind gute Information und Beratung entscheidend. Im Juni 2022 soll deshalb eine Energiesparkampagne starten, die Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucher mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigt, selbst den Energieverbrauch zu reduzieren – und sei es nur mit ganz einfachen Mitteln.

Genauso soll der Wechsel auf erneuerbare Wärme oder eine Solaranlage auf dem Dach unterstützt werden. Dazu will die Bundesregierung auch Stakeholder (Handwerk, Branchen, Verbände) einbinden und aktivieren.

Download: Arbeitsplan Energieeffizienz – Energiesparen für mehr Unabhängigkeit

Im Kontext:
bne zur GEG-Novelle: „Öl- und Gas-Heizungen waren gestern“
Gaspreis für Haushalte gegenüber 2021 fast verdoppelt
E.on: Konsequent auf Wärmepumpe + Photovoltaik umsteigen
Fachregel zur Optimierung der Heizungsanlage im Bestand
Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je