„Überträgt man Mitte August 2026 die Mehrkosten von Gastarifen mit mindestens 10 % Biomethan auf die CO2-Bepreisung, würde der Zertifikatpreis von 65 Euro auf 99 bis 137 Euro steigen. Ein neuer Heizungs-Hammer? Man kann ihm jedenfalls leicht auswiechen.“
GV
Wer in Deutschland nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-Heizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, unterliegt formal den Anforderungen der „Bio-Treppe“ und muss – sofern er keinen Rabatt von ebendiesen für sich beanspruchen kann – ab 2029 einen Brennstoff mit mindestens 10 % Grüngas verwenden. Ab 2030 steigt der Mindestanteil auf 15 %, ab 2035 auf 30 % und ab 2040 auf 60 % (§ 43 GModG).
Ab 2029 entsteht dadurch eine bemerkenswerte Situation: Auf dem aktuellen Niveau abgesetzter Gas-Heizkessel (1. Halbjahr 2026) fallen potenziell 670.000 Heizungsanlagen in die Pflicht. Tatsächlich werden sie deutlich weniger Anlagen erfüllen müssen, denn einen niederschwellig zu aktivierenden Rabatt gibt es für die Nutzung von Solarthermie, für Wärmepumpen- und für Biomasse-Hybridheizungen sowie, zeitlich begrenzt, für die Nutzung einer raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung. Allein durch die zusätzliche Übergangsregelung in § 43 GModG Absatz 7 kann sich die Anzahl der verpflichteten Heizungsanlagen Anfang 2029 auf potenziell 400.000 verringern.
Bio-Treppe startet mit Pflicht aber als Nische
Es entsteht somit über Nacht im Erdgasnetz ein unter-5-%-Nischenmarkt mit höheren vertrieblichen und bürokratischen Anforderungen auf allen Ebenen für eine noch unbekannte Anzahl der Kunden, die eine spezielle Pflicht auch langfristig rückwirkend nachweisbar erfüllen müssen. Ideale Bedingungen für günstige Preise sind das eher nicht.
Wie groß die Anzahl der Bio-Treppen-Gas-Heizungen 2029ff wird, hängt ohnehin davon ab, ob sie finanziell attraktiv sind beziehungsweise ob sie diesen Anschein erwecken. Die zurzeit einfachste Option in einem breiten Feld von Preisprognosen und -szenarien ist aus Endkundensicht, zunächst aktuelle Angebotspreise zu vergleichen. Das macht die TGA+E-Redaktion regelmäßig. Im Rahmen des Wärmepumpenstrom-/Gaspreis-Barometers wird das Preisgefüge jeweils zur Monatsmitte auch für Erdgas-Biomethan-Gemische mit einem Anteil von mindestens 10 % für die 12 Referenzorte erfasst.
Mehrkosten für Erdgas-Biomethan-Gemische
Für die jeweils drei günstigsten angebotenen Tarife (inklusive Boni) für 100 % Erdgas und das Erdgas-Biomethan-Gemisch lagen die Biomethan-Mehrkosten zum Stichtag 15. August 2026 in einer regionalen Bandbreite von 227 bis 310 Euro bezogen auf eine Gas-Netzentnahme von 20.000 kWh/a. Die Streuung ist erheblich und der Mehrpreis liegt im Vergleich zu den vorherigen Monaten auf einem erhöhten Niveau; mit der Präferenz „ohne Boni“ verändert sich die Bandbreite nur minimal. Die Gründe für das aktuell hohe Preisniveau lassen sich hier nicht aufklären, es ist jedoch das Niveau, das potenzielle Heizungsmodernisierer bei einer eigenen Recherche am Stichtag vorgefunden haben.
Die aktuelle Marktsituation (sie ist keine Prognose für 2029ff) entspricht einer Gaspreiserhöhung um 1,33 bis 1,55 Ct/kWh für die 1. Stufe der Bio-Treppe. Zum Vergleich: Daraus ergibt sich eine äquivalente Strompreisdifferenz mit einem Jahresnutzungsgrad von 0,93 und einer Jahresarbeitszahl von 3,3 von 4,02 bis 5,49 Ct/kWh.
Rechnerische Übertragung auf den CO2-Preis
Ein weiterer Vergleich: Die genannten Mehrkosten würden sich bei Erdgas ergeben, wenn man im Rahmen der CO2-Bepreisung den aktuellen Zertifikatpreis von 65 Euro um 34 Euro bzw. 72 Euro auf dann 99 Euro bzw. 137 Euro anheben würde. Ob man auf diesem Niveau noch von „Freiheit im Heizungskeller“ sprechen würde? Oder eher erneut von einem Heizungs-Hammer? Man kann ihm jedenfalls leicht ausweichen.