„Über anlagentechnische Kombinationen lässt sich die Grünbrennstoffpflicht aus der GModG-Bio-Treppe anteilig, zeitweise oder vollständig absenken. Nun zeigt sich, dass die Grünbrennstoffquote diesen Rabatt und seinen Vorteil verringern kann.“
GV
Mit „nur“ einer Jahreszeit Verspätung hat das Bundeswirtschaftsministerium am 12. Oktober 2026 Eckpunkte für die schon im Februar mit den Eckpunkten für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) angekündigte Grüngas-/Grünheizölquote mit einer jahresscharfen Quotenkurve vorgelegt. Nach 230 Tagen Findungsphase im Wirtschaftsministerium zeichnet sich ab: Die für einen Hochlauf und die Preisentwicklung wichtigere Mengenkurve soll offensichtlich „der Mark“ über fünf Optionen zur Flexibilisierung selbst organisieren. Bis zur gesetzlichen Regelung ist es aber noch ein langer Weg und die Vorlage eines Gesetzentwurfs bis zum 1. Dezember 2026 gilt bereits als unwahrscheinlich, obwohl der Brennstoffhandel mindestens ein Jahr Vorlaufzeit benötigt.
Was geplant ist
Die Grüngas-/Grünheizölquote startet 2028 mit einem Pflichtanteil von 1 %, 2029 sind es 2 %, danach steigt die Pflicht bis 2035 um jeweils 2 bis 4 Prozentpunkte auf 20 %, ab 2036 sind es jährlich 6 Prozentpunkte und ab 2040 jährlich 10 Prozentpunkte bis zu einer Quote von 100 % ab 2045. Die Quote soll nur die Lieferung an private Haushalte von Erdgas, Heizöl und Flüssiggas betreffen. Alle anderen Verbrauchsmengen werden von der Pflicht ausgenommen.
Erfüllen müssen die Quote die Inverkehrbringer der Brennstoffe, die belieferten Kunden müssen sie „lediglich“ bezahlen. Dennoch ist die Quote für jede Marktebene relevant und wird sich aufgrund begrenzter Ressourcen und Kapazitäten zwangsläufig auch auf andere Bereiche und Länder auswirken. Bereits im Heizungskeller ändert sich einiges.
JV
Unterschiedliche Verpflichtungen
Die Quote ist eine parallele Anforderung zur GModG-Bio-Treppe. Die Bio-Treppe wird für Gebäudeeigentümer bzw. -nutzer zur Pflicht, wenn ab dem 30. Juli 2026 eine Gas- oder Öl-Heizung neu eingebaut wird. Verringern kann man die 2029 mit 10 % startende Beimischpflicht (für Erd- und Flüssiggas kann sie bilanziell erfüllt werden), für die Gebäudeeigentümer ist sie eine „Einkaufspflicht“, über die Kombination mit anderer Gebäudetechnik – anteilig, zeitweise oder vollständig. Oder auch nicht:
Die Quote kann man als Grundlast betrachteten, die Bio-Treppe als eventuell höhere Spitzenlast, die wiederum durch selbst ergriffene Maßnahmen (bis zur Quote) abgesenkt werden kann. Eine ungewöhnliche Perspektive ist, dass die Grundlast höher als die Spitzenlast sein kann, beispielsweise liegt die Quote 2039 bei 44 % und die Bio-Treppe noch bei 30 %. Dadurch kann der im GModG durch eine Kombinationsmaßnahme erarbeitete Grünbrennstoff-Rabatt verringert oder sogar aufgehoben werden.
Die Konsequenzen übersehen oder verschwiegen
Und es zeigt sich, dass die GModG-Eckpunkte ohne durchdachtes Konzept beschlossen wurden: Wer im September 2026 eine neue Gas-Heizung (ohne Kombinations-Rabatt) eingebaut hat, konnte für den Zeitraum 2028 bis 2044 eine gemittelte Mindestpflicht von 31,5 % Grünbrennstoff aus dem GModG ablesen. Mit dem Hochlauf im Eckpunkte-Papier sind es nun 36,5 %. Ohne einen Austausch der Gas-Heizung sind es dann 33,2 % und aktuell 0 % bis zur gesetzlichen Verankerung der Quote. Ein eventuell geglaubter Bestandsschutz wird, mutmaßlich mit spürbaren finanziellen Konsequenzen, aufgehoben.
JV
Wer nicht umsteigt, muss mit höheren Brennstoffpreisen rechnen
Markant ist somit die Änderung für bestehende Heizungen. Für sie trat bereits 2021 mit der CO2-Bepreisung eine nachträgliche Anforderung in Kraft. Die Quote wirkt künftig ähnlich wie eine unregulierte CO2-Bepreisung, wobei sie gleichzeitig die CO2-Kosten senkt. Die Entscheidungsbasis für in den letzten 10 Jahren eingebaute Heizungen wird dadurch nachträglich geändert.
Der Grünbrennstoffquoten-Entwurf macht somit die Erneuerung und den Betrieb von Gas-/Öl-Heizungen noch unattraktiver. Das stärkt die Heizungswende, erhöht aber auch den Beratungsbedarf, denn die Wirtschaftlichkeit von Kombinations-Rabatten wird regulatorisch verringert.