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Dekarbonisierung

Klimaziele erfordern Beschränkung bei Öl- und Gas-Heizungen

hkama – stock.adobe.com

Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 noch erreichen. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamts. Nötig wären dazu u. a. mehr Schienenverkehr, eine Reform der Kfz-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden.

Das Umweltbundesamtes (UBA) hat im sogenannten Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) untersucht, wie sich in den Sektoren Gebäude, Mobilität, Energie und Industrie zusätzliche Emissionen einsparen lassen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf. Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele.

Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“

Das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG, aktuell ist eine Novelle geplant) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 % sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des ⁠UBA⁠ aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden.

Sektorübergreifendes KIS-2030

Szenarien und Projektionen geben (der Politik) im Voraus eine Auskunft darüber, welchen Effekt Instrumente und Maßnahmen für Energie und ⁠Klimaschutz ⁠ auf die Treibhausgasemissionen haben. Das sektorübergreifende KIS-2030 des UBA zeigt nun, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen.

So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen notwendig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig.

Das KIS-2030 beruht auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude (MEPS). Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizungen (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht. Tabelle 76 aus der Studie zeigt, dass die die Beschränkung fossiler Heizungen eine besonders wirksame Maßnahme für den Gebäudesektor ist.

Umweltbundesamt

Beschränkung fossiler Heizungen

Die Modellierung im KIS-2030 sieht vor, dass das in § 72 GEG (alt) für 2026 vorgesehene Verbot, neue monovalente Heizöl- und fossile Feststoffkessel zu installieren, auf das Jahr 2023 vorgezogen wird und auf alle monovalenten Heizkessel zur Verbrennung flüssiger Brennstoffe ausgeweitet wird. Zudem wird die Zulässigkeit der Installation von Hybridanwendungen, also die Kombination von Öl-/Feststoff-Heizkessel und erneuerbaren Wärmetechniken, eingeengt. Hybridanwendungen sind dann nur noch zulässig, wenn die Wärmeversorgung des Ölkessels über das Jahr hinweg bei weniger als 50 % liegt. Ab 2030 wird dann auch die Installation von Hybridanwendungen komplett verboten. Das Installationsverbot für neue monovalente Öl-Heizkessel wird ab 2025 auf neue monovalente Gas-Heizkessel ausgeweitet und ab 2030 auch die Installation von Hybridanwendungen mit Gas-Heizkesseln verboten.

Als Treibhausgasminderungswirkung weist die Studie in Tabelle 76 für die Beschränkung fossiler Heizungen für das Jahr 2025 eine Minderung von 1,3 Mio. t CO2-Äquivalent (CO2e) und für das Jahr 2030 eine Minderung um 6,2 Mio. t CO2e gegenüber dem MMS (Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) aus dem Projektionsbericht 2021 mit allen bis zum 31. August 2020 beschlossenen und implementierten Instrumente und Maßnahmen) aus. Sie ist damit für den Gebäudesektor die wirkungsstärkste Maßnahme.

Download (462 Seiten): Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030
Quelle: Umweltbundesamt / jv

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