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Dezentrale Energiewende

DIN/VDE: Schuko-Stecker sind für Balkonkraftwerke sicher

Maryana – stock.adobe.com

Die weltweit erste Norm für Stecker­solar­geräte (Balkon­kraft­werke) liegt vor. Sie schafft Rechts­sicher­heit für Her­steller, Händ­ler und End­ver­wen­der.

Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (Ausgabe 12-2025) definiert, was ein Steckersolargerät ist, und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Solarmodule per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Mitarbeitende und Mitglieder des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben an der Erarbeitung dieser weltweit ersten Produktnorm für Steckersolargeräte über mehrere Jahre intensiv mitgewirkt.

Im Unterschied zu Photovoltaik-Anlagen sind Steckersolargeräte so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) begrenzt sind. Eine Gefährdung der vorhandenen Elektro-Installation und der Personen im Haushalt ist damit praktisch auszuschließen. Die rechtlichen Vereinfachungen gelten für Steckersolargeräte aus typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodulen (je rund 400 W) mit insgesamt bis zu 960 W Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 W Anschlussleistung.

Bei Photovoltaik-Systemen mit höherer Leistung ist weiterhin der Anschluss durch einen Elektrofachbetrieb nötig, damit die Elektro-Installation vor Überlastung geschützt werden kann. Bei mehr als 2000 W Modulleistung ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

1,15 Mio. offiziell gemeldete Steckersolargeräte

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, begrüßt die Veröffentlichung der Produktnorm: „Die DIN-Norm für Steckersolargeräte sorgt für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Endverbrauchern und stärkt ein seit einigen Jahren stark wachsendes Marktsegment. Steckersolargeräte sind eine praktikable Möglichkeit für Millionen Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern, aktiv an der Energiewende zu partizipieren.“

Insgesamt sind in Deutschland rund 1,15 Mio. Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von rund 1,14 GWp bei der Bundesnetzagentur gemeldet.

Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern genutzt. Die gerade veröffentlichte Norm umfasst allerdings nur reine Steckersolargeräte und gilt nicht für diese Kleinstspeicher. Eine Produktnorm für Steckerfertige Batterien soll demnächst von einem Arbeitskreis des DKE/VDE erarbeitet werden. Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie, ist bei der Kombination mit einem Speicher in der Regel auch eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig.

Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im nächsten Jahr entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten bereits darauf. ■
Quelle: BSW-Solar / jv

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