175 Euro pro Jahr. Diese Stromkosten-Entlastung konnte ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3500 kWh/a auf Basis der Minus-5-Ct/kWh-Ankündigung erwarten. Nun sind es kaum 60 Euro/a.
Angekündigt wurde eine „Strompreissenkung von mindestens 5 Ct/kWh für alle“ schon im CDU-Wahlkampf. Danach wurde sie ins Sondierungspapier für den Koalitionsvertrag, in den Koalitionsvertrag und im 1. Koalitionsausschuss auf die To-do-Liste geschrieben. Im Haushaltsentwurf und im 2. Koalitionsausschuss wurde sie jedoch kräftig eingedampft.
Für 2024 beziffert der BDEW den Stromverbrauch in Deutschland auf 466 TWh/a. Eine Entlastung von 5 Ct/kWh wäre damit auf 23,3 Mrd. Euro/a zu taxieren. Das im 2. Koalitionsausschuss beschlossenen Entlastungsvolumen für alle Stromkunden soll nun im Jahr 2026 durch die „Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie Umlagen um 6,5 Mrd. Euro“ betragen. Der Schwerpunkt dürfte beim Übertragungsnetzentgelt liegen. Eine Entlastung für das Jahr 2025 ist bereits komplett unter den Tisch gefallen.

JV
Die Grafik zeigt mit dem Eingangswert „Netzentnahme für den Strombedarf im Haushalt“ auf der x-Achse für die Schnittpunkte typischer Heizungslösungen die Gesamteinsparung bei den Energiekosten für Strom und Erdgas. Der Strombedarf für die Wärmepumpe ergibt sich aus den vier Gasverbräuchen mit einem Jahresnutzungsgrad von 0,83 für eine alte Gas-Heizung und einer Jahresarbeitszahl von 3,1 bis 3,7 (abhängig vom Nutzwärmebedarf).
So wurde gerechnet / abgeschätzt
Legt man vereinfacht ersatzweise die vereinbarten 6,5 Mrd. Euro auf den Stromverbrauch von 2024 um, kommt man auf eine Entlastung von 1,4 Ct/kWh. Inklusive 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Rechenwert von 1,66 Ct/kWh. Tendenziell ist er etwas höher, weil der Nenner durch regulatorische Entlastungen kleiner ist. Die Entlastung kommt aber bei den Haushalten nicht vollständig an. Es wird angenommen, dass 1,6 Ct/kWh an Haushaltskunden durchgereicht werden.
● Für den Referenzverbrauch von 3500 kWh/a Netzentnahme ergibt sich damit eine Entlastung von 56 Euro/a.
● Wird der Haushalt mit 18.000 kWh/a Erdgas beheizt, ergibt sich durch die Abschaffung des Gaspreisbestandteils „Gasspeicherumlage“ eine weitere Entlastung von 62 Euro/a und eine Gesamtentlastung von 118 Euro/a. Auch dann wird die ursprüngliche Ankündigung deutlich verfehlt. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden.
● Musterhaushalte, die mit Öl, Holz, Holzpellets oder Flüssiggas (LPG) beheizt werden, erhalten nur die 56 Euro/a.
Bei WP-Strom mit separatem Stromzähler im Modul 2 sinkt die Entlastung auf 0,64 Ct/kWh, wenn die Entlastung nur über den Netzentgelt-Arbeitspreis weitergegeben wird. Konnte der Betreiber einer Wärmepumpe mit einer Netzentnahme von 6000 kWh/a auf Basis der CDU-Wahlversprechen von einer Entlastung von 300 Euro/a ausgehen, läuft es nun im Durchschnitt auf 38 Euro/a hinaus. Die Gesamtentlastung beträgt dann 96 Euro/a statt angekündigt 475 Euro/a.
Exkurs
Die durchschnittliche Entlastung kann man noch auf einem anderen Weg abschätzen, der dann auch anteilig in geringem Umfang Strom für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und privates Laden enthält. Der Letztverbrauch für Haushalte lag im Jahr 2024 bei 132 von 466 TWh und hatte damit einen Anteil von 28,3 %. Bei einer gleichmäßigen Verteilung des Entlastungsvolumens auf alle Verbrauchergruppen beträgt die Gesamtentlastung für Haushalte dann 1,84 Mrd. Euro netto und 2,19 Mrd. Euro brutto. Gleichmäßig aufgeteilt auf rund 41 Mio. Haushalte (Stand Ende 2024) ergibt sich eine durchschnittliche Entlastung von 53 Euro/a pro Haushalt.
Hinweise:
● Für den Abnahmefall SteuVE-Wärmepumpe würde sich bei einem höheren Gewicht im Entlastungsvolumen für „Umlagen“ eine höhere spezifische Entlastung pro kWh ergeben. Hintergrund ist die §14a-EnWG-Netzentgeltreduzierung.
● Die Berechnungen sind bewusst stark vereinfacht. Sie berücksichtigen keine regionalen Ausprägungen und auch nicht die in jedem Verteilnetzgebiet unterschiedliche Gewichtung zwischen Netzentgelt-Grundpreis und Netzentgelt-Arbeitspreis.
● „Durchreichungsverluste“ aufgrund vorhandener Netzentgeltreduzierungen (z.B. bei SteuVE-Wärmepumpen) verfallen nicht, sie verringern anteilig den tatsächlich entlasteten Stromverbrauch.
● In welchem Umfang die Entlastungen tatsächlich durchgereicht werden, hängt von dem Vereinbarungen im konkreten Energieliefervertrag ab. Die Netzentgelte bezahlt bei Haushaltskunden nicht der Stromnutzer (Verbraucher), sondern der Netznutzer (Energielieferant).
Kommentar der Redaktion
In der Gesamtbetrachtung drängt sich der Verdacht auf, dass kein Plan existiert hat, wie das Versprechen technisch umsetzbar ist und wie man es finanzieren kann. Und die Ankündigung im Koalitionsvertrag geht sogar viel weiter: „Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“ Ob mit oder ohne Inflationsausgleich: Das ist ein ganz anderer Kraftakt; und er hat viel mehr als eine finanzielle Dimension. Man darf gespannt sein, wie viel die Koalition von diesem Ziel wann liefert. ■
Quellen: BDEW, Destatis, CDU Deutschland, Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 02.07.2025, eigene Berechnungen / jv
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