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Die Verbände für Gebäudehülle, Wärmepumpen und Energieberatung (BuVEG, BWP und GIH) haben den Fachpolitikern der Regierungskoalition ein Gutachten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Die Experten bewerten darin bestehende Erfüllungsoptionen und Ersatzmaßnahmen.
Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG): „Die Maßnahmen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz bewirken je nach gewählter Technik eine CO2-Minderung von 50 bis 90 % in einem typischen Bestandsgebäude. Der Ersatz einer veralteten durch eine effizientere, neue Gasheizung kann hingegen selbst unter Berücksichtigung geringfügiger Anteile von Biomethan keinen gleichwertigen Beitrag leisten.“
Außerdem betrachteten die Gutachter die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der derzeitigen 65-%-EE-Vorgabe: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern sie die Spitzenlast im Stromnetz im Winter, stabilisieren damit das Stromsystem und reduzieren den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur“, so Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm, Leiter des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW).
Kurzgutachten – Erfüllungsoptionen § 71 GEG und mögliche Ersatzmaßnahmen
Kurzgutachten – Erfüllungsoptionen §71 GEG und mögliche Ersatzmaßnahmen (Präsentation der Maßnahmen)
„GEG /GMG muss klare Orientierung geben“
„Die Koalition darf jetzt bei den Ambitionen nicht nachlassen“, mahnt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP): „Das reformierte Gebäudeenergiegesetz muss Verbrauchern auch zukünftig eine klare Orientierung geben, welche Wege zu einem zukunftssicheren Zuhause führen und welche Wege die Abhängigkeit von Gas und Öl vielmehr verschärfen. Wichtig ist, dass Hauseigentümer nicht im Vertrauen auf unhaltbare Versprechungen der Energiewirtschaft neue Gasheizungen installieren.“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG): „Der deutsche Gebäudebestand ist energetisch sehr unterschiedlich. Deshalb benötigt jede Immobilie eine individuelle Sanierungslösung, um das gemeinsame Ziel der Wärmewende zu erreichen. Ob neue Heizung oder Gebäudehülle und in welcher Reihenfolge, das sollten die Eigentümer vor Ort mit den Energieberatern entscheiden. Die Wärmewende gelingt nur im Zusammenspiel aller Sanierungslösungen, darauf sollte sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz konzentrieren.“
„Auch der Energiebedarf muss gesenkt werden“
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH: „Diese Verbändekooperation aus Anbietern der zentralen Lösungen für die Wärmewende und uns als Experten vor Ort ist von herausragender Bedeutung. Die Senkung des Energiebedarfs muss zukünftig, neben der wichtigen CO2-Minderung, zu einem maßgeblichen Faktor werden. Würden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle nun auch als alternative Lösung gleichwertig anerkannt, wäre dies ein echter Durchbruch. Dies trägt dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, Energie und damit auch Kosten zu sparen.“ ■
Quelle: BuVEG, BWP GIH / jv
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