Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Wärmepumpenhochlauf

Heizungswende: „Zufallsgewinne“ durch Konzessionsabgabe

JV

Um bis zu 117 Euro (netto) pro Jahr steigt die Konzessions­ab­gabe im typ­ischen Ein­fa­milien­haus­halt, wenn er von einer Gas- auf eine Wärme­pumpen-Heizung um­steigt. Das bietet „kostenfreies“ Potenzial zur Senkung der Preise für Wärmepumpenstrom im Modul 1.

Wer eine Gas-Heizung mit einer Entnahmemengen von 20.000 kWh/a Erdgas betreibt, macht dies in aller Regel als Sondervertragskunde. Nur 13 % der an Standardlastprofil(SLP)-Kunden gelieferten Gasmenge wird „Tarifkunden“ (zumeist: Grundversorgung) bereitgestellt. Für Erdgas-Sondertarifkunden sieht die Konzessionsabgabenverordnung eine Konzessionsabgabe von 0,03 Ct/kWh (netto) vor. Der Musterhaushalt bezahlt dann an seine Gemeinde indirekt eine Konzessionsabgabe von 6,0 Euro/a, inkl. 19 % Umsatzsteuer sind es 7,14 Euro/a.

Umstieg auf eine Wärmepumpe

Stellt der Hausbesitzer die Heizung auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe um, ergibt sich bei einem Jahresnutzungsgrad für eine zur Erneuerung anstehende Gas-Niedertemperaturheizung von 0,85 und einer Jahresarbeitszahl von 3,3 ein Wärmepumpen-Stromverbrauch von 5150 kWh/a. Ist die Wärmepumpe mit der meistverbauten Standardlösung über Modul 1 (gemeinsamer Stromzähler mit dem Haushaltsstrom) mit dem Stromnetz verbunden, ergibt sich eine nach der Größe der Gemeinde gestaffelte Konzessionsabgabe zwischen 1,32 und 2,39 Ct/kWh (netto). Der konzessionsabgabenrechtliche Sondervertragskunden-Status mit einer Konzessionsabgabe von nur 0,11 Ct/kWh wird dann durch eine Mindestabnahmemenge von 30.000 kWh/a und eine teure registrierende Leistungsmessung ausgeschlossen.

Der Heizungswende-Haushalt zahlt somit je nach Gemeindegröße eine Konzessionsabgabe für den Modul-1-Wärmepumpenstrom zwischen 67,98 und 123,09 Euro/a; inkl. 19 % Umsatzsteuer sind es zwischen 80,90 und 146,47 Euro/a – also bis zu 20-mal mehr als zuvor mit der Gas-Heizung.

Was deutlich werden sollte: Bei der Konzessionsabgabe besteht für die besonders häufig genutzten Modul-1-Netzanschlüsse ein erhebliches Potenzial zur Kostensenkung – allein durch einen (teilweisen) Verzicht auf „Zufallsgewinne“ für die Gemeinden. ■
Quelle: eigene Berechnungen / jv

Diskutiert gerne mit und hinterlasst auf LinkedIn einen Kommentar.

Im Kontext:
2025: 21,4 Mrd. Euro Einnahmen aus dem Emissionshandel
Öffentliche Stromerzeugung 2025: Wind und Solar an der Spitze
Umlagen für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler entfallen
Bundesnetzagentur modelliert dynamische Strompreise
Eine gute Jahresarbeitszahl geht auch in alten Gebäuden

Exkurs: Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Geregelt ist die Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden und Landkreise in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes. Fein säuberlich könnte man meinen, sofern man nicht nach verbindlichen Regeln für Wärmepumpenstrom sucht …

Bei einem Modul-2-Netzanschluss mit separatem Stromzähler und einem separaten Wärmepumpen-Stromtarif wird zumeist nur die Sondervertragskunden-Konzessionsabgabe von 0,11 Ct/kWh oder bei Tarifkunden die Konzessionsabgabe für Schwachlasttarife von 0,61 Ct/kWh erhoben …