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Der Artikel kompakt zusammengefasst
- Die Verfügbarkeit grüner Gasen ist ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium für die Dekarbonisierung der Gasnetznachfrage von Wohngebäuden.
- Die Grüngasnachfrage über die Bio-Treppe ist durch die erst beim Einbau einer neuen Gas-Heizung einsetzende Nutzungspflicht und den Hybrid-Rabatt zur Verringerung oder Aussetzung derselben nur bedingt kalkulierbar.
- Drei Szenarien zeigen, dass es ohne erfolgsabhängige Steuerungsinstrumente unwahrscheinlich ist, im Dreiklang die Klimaschutzziele, die Gasnetz-Dekarbonisierung und eine für Investoren erkennbare Grüngasnachfrage sicherzustellen.
Die Diskussionen zum Gebäudemodernisierungsgesetz fokussieren bei der Bio-Treppe und der Grünbrennstoff-Quote insbesondere Verfügbarkeit und Preise. Bereits der Bedarfssprung auf 100 % klimaneutralen Brennstoff ins Jahr 2045 von einer 60-%-Grünbrennstoff-Stufe wird kaum hinterfragt. Die ebenfalls zentrale Frage, ob das Budget an Treibhausgasemissionen eingehalten werden kann, wird praktisch vollständig ausgeblendet. Sogar sehr optimistische Annahmen legen nahe, dass hier eine gewaltige Lücke entstehen kann.
Zur Jahresmitte 2026 sind es noch 19,5 Jahre, bis Ende 2044 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Dass dies mit enormen Herausforderungen verbunden ist, wird seit Jahrzehnten benannt, die Dekarbonisierung läuft dennoch nur langsam und verfehlt bisher und zurzeit die Sektorenziele im Bundes-Klimaschutzgesetz für den Gebäudebereich. Hier werden die Treibhausgasemissionen nichterneuerbarer Brennstoffe erfasst, die unmittelbar in den Gebäuden entstehen, hauptsächlich bei der Verbrennung von Erdgas, Heizöl und Flüssiggas (LPG) für die Temperierung von Räumen und die Trinkwassererwärmung. Die Emissionen werden von etwa 19,5 Mio. „in Heizungskellern“ aufgestellten Feuerstätten freigesetzt.
Der Regierungsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG-BReg) sieht in § 9a vor: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden die Regelungen der Teile 2, 3, 4 und 6 im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele insbesondere für den Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz […] in der jeweils geltenden Fassung evaluieren und nach Maßgabe der Ergebnisse innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Evaluierung einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor vorlegen. Die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes bleiben von den Vorgaben dieses Gesetzes unberührt.“
Bio-Treppen-Anforderungen
Im Teil 3 des GModG-BReg finden sich in § 42 die neuen heizungstechnischen Anforderungen und in § 43 die Bio-Treppen-Anforderungen beim Einbau einer Gas- oder Öl-Heizung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – inklusive Kriterien, die bei der Hybridisierung die Bio-Treppen-Anforderungen absenken oder vollständig aussetzen („Hybrid-Rabatt“). Geht man davon aus, dass die Evaluierung Mitte 2030 vorliegt, müsste spätestens Anfang 2031 bei einer Zielpfadabweichung ein Vorschlag vorliegen. Er wäre erst der Auftakt für konkrete Maßnahmen. Der Handlungsspielraum ist dann auf 14 Jahre abgeschmolzen …
… insofern macht es Sinn, auch aus der Perspektive des einzelnen Gebäudes, vor Investitionsentscheidungen mögliche Entwicklungen vorzuzeichnen. Denn jede sich tatsächlich einstellende Entwicklung wirkt sich auf Energieträgerkosten, öffentlich-rechtliche Anforderungen, Förderungen und auch die Kosten für einen Umstieg aus. Fast alle Eingangsdaten eines Heizsystemvergleichs sind kostenseitig direkt oder auf Umwegen unterschiedlich stark in der Wechselwirkung miteinander verbunden.
Welche Schritte die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) senken, ist bekannt. Es müssen dabei fossile Brennstoffe sofort oder zeitversetzt zurückgedrängt werden. Das gelingt durch die Senkung des Bedarfs (z. B. energetische Verbesserung der Gebäudehülle, Klimawandel, Nutzung), Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Regelungstechnik und Senkung von Erzeugungs-, Verteilungs- und Bereitschaftsverlusten) sowie die Abwanderung in andere Lösungen (Fernwärme, Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarthermie, Strom-Heizungen) und durch die Dekarbonisierung und / oder Substitution der fossilen Brennstoffe. Fast alle Maßnahmen haben erhöhende Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen in anderen Sektoren.
Die Bio-Treppe setzt bei der Steigerung der Effizienz (nur mit einer neuen Heizung wird sie zur Pflicht) und bei der Teilsubstitution der eingesetzten Brennstoffe an. Erfolgt eine Hybridisierung mit Bio-Treppen-Rabatt, wird die Teilsubstitution der eingesetzten Brennstoffe in eine teilweise Abwanderung umgemünzt.
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Kann das GModG das Gasnetz KSG-konform dekarbonisieren?
Eine „amtliche“ Antwort hätte eigentlich schon vor den GModG-Eckpunkten, jedoch spätestens vor der Verabschiedung der Gesetzesvorlage für das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundekabinett vorliegen müssen. Offensichtlich tut sich die Bundesregierung aber noch Wochen nach ihrem Kabinettsbeschluss mit einer Antwort schwer und verweist darauf, dass ihre GModG-Gesetzesvorlage voraussichtlich noch im Bundestag verändert werde.
Eine möglich Antwort ist: Ja, mit dem GModG lässt sich der mit Erdgas beheizte Gebäudebestand KSG-konform dekarbonisieren – wenn sich fast niemand auf die Bio-Treppe stellt und von denen, die dennoch eine neue Gas-Heizung einbauen, niemand den Hybrid-Rabatt beansprucht und nahezu alle anderen Besitzer einer Gas-Heizung in den nächsten Jahren auf eine andere Heizungslösung umsteigen. Also die „neue“ Bio-Treppen-Option – nach dem Einbau einer neuen Gas-Heizung mit deutlich weniger als 65 % Grüngas zu heizen – ignoriert wird und stattdessen mit Weitblick auf die bekannten zukunftsfähigen Heizsysteme gesetzt wird.
Ergänzt man den GModG-Regierungsentwurf um die schon Ende Februar 2026 mit den GModG-Eckpunkten angekündigte, aber bis Mitte Juni 2026 noch nicht konkretisierte Grüngas-Quote, erhöht sich der Spielraum. Konfigurationen, die sich an den Zielen im Bundesklimaschutzgesetz orientieren, haben aus Sicht der Gebäudeeigentümer mit bestehenden Gas- und Öl-Heizungen (und damit für die Politik) aber einen gewaltigen Haken: Für Altanlagen erhöhen sich die Brennstoffkosten noch stärker und bei neuen Hybridsystemen wird der Hybrid-Rabatt abgeschmolzen oder sogar überschrieben, wenn die Grüngas-Quote mit der notwenigen Steilheit hochgefahren wird. Es käme erneut zu einer „Heizungsgesetz“-Abschaffung: Die Grüngas-Quote schafft dann die Heizungsanforderungen im GModG ab.
Pfade bis zum Jahr 2044
Die beiden roten Pfeile in Bild 2 zeigen auf die wunden Punkte: Mit einer geringen Abwanderung aus dem Gasnetz von 30 % werden die Bio-Treppe und eine flach steigende Grüngas-Quote das Erdgasnetz nicht bis 2045 dekarbonisieren und ein aus dem KSG abzuleitendes Budget an fossilem Erdgas wird deutlich überschritten, in der Beispielkonfiguration um 24 %.
Die Variation zentraler Vorgaben verdeutlich den Konstruktionsfehler des GModG-Konzepts mit Bio-Treppen-Rabatt, wenn alle Gas-Heizungen mit einer Nachweisquote von 50 % im gewichteten Mittel hybridisiert werden: Die gesamte Gasmenge sinkt zwar deutlich von 125,5 auf 79,5 TWh, der Grüngasanteil im Netz bleibt jedoch gering Bild 3. Eine steil steigende Grüngas-Quote müsste dann die Bio-Treppen-Anforderung und damit auch den Hybrid-Rabatt überschreiben, in Bild 4 bereits kurz nach dem Start der Bio-Treppe im Jahr 2031.
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Grundlagen für die Pfade
Für eine erfolgreiche (bilanzielle) Grüngas-Umstellung der am Erdgasnetz angeschlossenen Wohngebäude gibt es drei Qualitätsmerkmale:
- Q1: Die gesamte Menge an fossilem Erdgas, die (bilanziell) im Zeitverlauf aus dem Erdgasnetz entnommen wird, darf das (faire) Budget aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz nicht überschreiten (Menge aus der linearen Minderung von 2025 bis 2045 auf 0).
- Q2: Die bilanzielle „fossile Restmenge“ im Jahr 2044 muss so klein sein, dass sie einen Sprung auf 100 % Grüngas ab 2045 ermöglicht.
- Q3: Die bilanziell erforderliche Grüngasmenge in jedem Jahr muss realisierbar sein und sollte keine großen Sprünge aufweisen. Eine später wieder sinkende Grüngasmenge ist aufgrund des Bedarfs in anderen Sektoren hingegen unkritisch. Die Erfüllung von Q3 wird nachstehend nicht bewertet.
Das bewusst sehr einfach gehaltene Modell adressiert insbesondere die Gasmengen im Jahr 2044, es kann mit Ausnahme des Einflussparameters G auf einem Bierdeckel nachvollzogen werden. Der Weg bis 2044 dahin wird jedoch für die Sicht der Grüngaserzeuger und der Inanspruchnahme des definierten Treibhausgasbudgets aufgezeichnet und durch folgende Parameter beeinflusst:
- A: die Bio-Treppe in der GModG-Vorlage der Bundesregierung
- B: eine lineare Senkung des Nutzwärmebedarfs in den am Gasnetz verbleibenden Gebäuden (Klimawandel, energetische Maßnahmen, Nutzerverhalten)
- C: eine Erhöhung der Grüngas-Quote (1 % in 2028) für die Brennstoff-Inverkehrbringer linear ab 2029
- D: eine lineare Abwanderung aus dem Gasnetz
- E: lineare Heizungsmodernisierung mit Bio-Treppen-Anforderung und Nutzungsgradverbesserung von 0,80 auf 0,93
- F: eine lineare Heizungsmodernisierung wie vor mit einem prozentualen Hybridanteil (Deckungsanteil) und gleichem Rabatt auf die Bio-Treppen-Anforderung (Hinweis: Anlagen mit einem sehr hohen Deckungsanteil und lediglich eventueller Spitzenlastabdeckung sind in D berücksichtigt.)
- G: gesondert betrachtet werden Anfang 2027 rund 1,71 Mio. Gebäude mit erst kürzlich erneuerten Gas-Heizungen. Für sie wird (neben der allgemeinen Minderung des Nutzwärmebedarfs gemäß B) als einzige Aktion eine Abwanderung ab 2035 an-genommen.
Der Startpunkt ist der beobachtete Gasverbrauch der privaten Haushalte und der Wohnungswirtschaft von 261 TWh im Jahr 2025 mit einer gleichmäßigen Aufteilung auf 10 Mio. Gebäude (die exakte Anzahl ist durch das relative Modell mit Durchschnittswerten nicht erheblich). Für die Restgasmenge sind B, D und E/F verantwortlich. Die Aufteilung auf fossiles und grünes Gas ergibt sich aus A, C und E/F.
Szenario 1: ohne Ambitionen nur 30 % Abwanderung
Bild 5 mit einer 30-%-Abwanderung (pro Jahr zunächst rund 152.000 Gebäude), einer 20%igen Nutzwärmebedarfssenkung und noch 10 % unsanierte Altanlagen Ende 2044 ergibt eine Restgasmenge von 119,6 TWh. Die Hälfte der erneuerten Gas-Heizungen wird dabei als 30-%-Hybrid realisiert.
Bei einer jährlich um 1 Prozentpunkt steigenden Grüngas-Quote sind davon im Jahr 2044 noch 77,8 TWh fossil und das KSG-Budget wird um 22,6 % überschritten, Q1 und Q2 werden deutlich verfehlt. Um Q1 und Q2 zu erfüllen, müsste (beispielsweise) die Grüngas-Quote erhöht werden. Ob ein Grüngasbedarf von rund 120 TWh im Jahr 2045 zu Niedertemperaturwärmeerzeugung in Wohngebäuden sinnvoll ist, soll hier nicht diskutiert aber mit einem Fragezeichen versehen werden.
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Szenario 2: Vollsanierung und 50 % Abwanderung
Bild 6 mit einer 50-%-Abwanderung (pro Jahr zunächst rund 257.000 Gebäude), 20 % Nutzwärmebedarfssenkung und der Modernisierung aller Altanlagen ergibt sich eine Restgasmenge von 84,5 TWh. Beibehalten wurde, dass die Hälfte der erneuerten Gas-Heizungen als 30-%-Hybrid realisiert wird.
Bei einer jährlich um 1 Prozentpunkt steigenden Grüngas-Quote sind davon im Jahr 2044 noch 51,4 TWh fossil und das KSG-Budget wird um 10,4 % überschritten, Q1 und Q2 werden deutlich verfehlt. Erhöht man den Hochlauf der Grüngas-Quote auf jährlich 3,05 Prozentpunkte, wird das KSG-Budget eingehalten, jedoch wird Q2 mit 38,7 TWh fossil in 2044 weiterhin verfehlt, siehe Bild 7.
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Szenario 3: Vollsanierung und 60 % Abwanderung
Bild 8 mit einer auf 60 % erhöhten Abwanderung (pro Jahr zunächst rund 310.000 Gebäude) und weiterhin 20%iger Nutzwärmebedarfssenkung und der Modernisierung aller Altanlagen ergibt sich eine Restgasmenge von nur noch 69,5 TWh. Beibehalten wurde: die Hälfte der neuen Gas-Heizungen wird als 30-%-Hybrid realisiert.
Bei einer jährlich um 1 Prozentpunkt steigenden Grüngas-Quote sind davon im Jahr 2044 noch 42,6 TWh fossil und das KSG-Budget wird um 5,8 % überschritten, Q1 und Q2 werden verfehlt. Erhöht man den Hochlauf der Grüngas-Quote auf jährlich 2,27 Prozentpunkte, wird das KSG-Budget eingehalten, jedoch wird Q2 mit 37,0 TWh fossil in 2044 weiterhin verfehlt Bild 9. Die Grüngas-Quote müsste also früher oder steiler oder nichtlinear hochlaufen.
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Schlussfolgerungen
Die Einleitung und die drei Szenarien zeigen, dass die Bio-Treppe im GModG nur einen kleinen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands beitragen kann und ihre Wirkung durch den Hybrid-Rabatt bei einer tatsächlichen Nutzung durch die Adressaten noch weiter geschwächt wird.
Inzwischen werden Forderungen laut, die Mieterschutzregelungen bei Hybridlösungen aufzuweichen oder sogar zu streichen. Hybridlösungen würden dann wohl in vermieteten Gebäuden häufiger eingesetzt. Wie Bild 3 zeigt, wäre damit die Dekarbonisierung des Gasnetzes bei geringer Abwanderung nicht möglich, es müsste politisch deutlich nachjustiert werden.
Die freien Variablen sind eine höhere Abwanderung (Förderung, Energiepreispolitik, Gasnetz-Stilllegungen) mit schneller steigendem Netzentgelt oder eine die Bio-Treppe überschreibende Grüngas-Quote mit höheren Brennstoffpreisen. In der Summe ergibt sich, dass das Streichen der geplanten Mieterschutzregeln für Hybridlösungen die Heizkosten für so versorgte Mieter unmittelbar und indirekt erhöhen würde.
Heizungsanlagen mit Anspruch auf einen Hybrid-Rabatt verringern zwar die genutzte Menge an fossilem Brennstoff, gleichzeitig bremst jedoch der Hybrid-Rabatt den Biomethan-Hochlauf aus. Die regulatorische Option (oder Notwendigkeit) den Hybrid-Rabatt durch die Grüngas-Quote teilweise oder sogar vollständig aufzuheben, wäre jedoch eine seltsame Definition von Freiheit im Heizungskeller.
Es wird Zeit, dass sich der Gesetzgeber die Hebel, Wirkungen und Bremsklötze des GModG-Konzepts und das hohe Risiko von Fehlentwicklungen sofort nicht erst bei der Evaluation im Jahr 2030 bewusst macht. Jochen Vorländer
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Energieträger
„Ein Plädoyer für die Grüngasquote“
Vor der 1. Lesung für die Gesetzesvorlage zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag machte zunächst das Papier Ein Plädoyer gegen die Grüngasquote einer seltenen so breit getragenen Allianz die Runde. 48 Stunden später folgte „Ein Plädoyer für die Grüngasquote“ einer schon bewährten Allianz aus Biogas- und Gasbranche. Darin ist, ebenfalls selten gesehen, schonungslos offengelegt, worum es (den Verfassern) eigentlich geht:
„Ein erfolgreicher [Biomethan-]Markthochlauf über den Wärmemarkt kann helfen, Produktion, Einspeisung und Handel grüner Moleküle zu skalieren. […] Mit wachsendem Angebot und belastbaren Marktstrukturen sinken perspektivisch die Kosten. Davon profitiert mittelfristig gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie, die nachhaltige Kohlenstoffquellen zwar langfristig einfordert, sich ihrem Einsatz unter heutigen Wettbewerbsbedingungen aber vielfach noch entzieht. Wer grüne Moleküle morgen industriell nutzen will, darf ihren Markthochlauf heute nicht ausbremsen. […] Eine Grüngasquote hilft, der Industrie eine günstige und äußerst leistungsfähige Versorgungsinfrastruktur zu erhalten.“
Die Grüngas-Quote und die Grünheizöl-Quote sollen laut dem GModG-Eckpunktepapier ausschließlich im Gebäudesektor – andere Sektoren, insbesondere Industrie und Gewerbe, sollen ausgenommen werden – greifen. Die Grüngas-Quote wird also für alle Nutzer von Gas-Heizungen den Brennstoff verteuern. In welchem Umfang, will zurzeit niemand aussprechen. Wäre Biomethan heute oder demnächst günstiger als Erdgas, würden sich schon jetzt alle darum streiten.
Wenn die Grüngas-Quote für Gas-Heizungen in Wohngebäuden „helfen soll, eine Versorgungsinfrastruktur [also das Gasnetz] zu erhalten“, ginge das rechnerisch nur auf, wenn die Grüngas-Quote die Heizungsmodernisierung verlangsamt (für neue Gas- und Öl-Heizungen soll die Bio-Treppe greifen). Jede energetische Gebäudesanierung, jede Abwanderung zu Fernwärme, Wärmepumpen- und Holz-Heizungen sowie Solarthermie „entfernt“ auch die vorher genutzte Quotengasmenge aus dem Gasnetz. So muss bereits, um die Biomethanmenge beim „bis-zu-1-%-Start“ im Gasnetz zu halten, die Grüngas-Quote kontinuierlich erhöht werden – dieser preissteigernde Effekt wird bereits beim Gas-Netzentgelt diskutiert.
Wenn die Grüngas-Quote so für wichtig ist, wie es „Ein Plädoyer für die Grüngasquote“ behauptet, stellt sich die Frage, wie der Bundestag eigentlich das damit unweigerlich verzahnte GModG beraten will, wenn es für die Gestaltung der Grüngas-Quote bisher nur den Starttermin 2028 und einen Startdeckel von maximal 1 % gibt. Denn 1 % Biomethan für Gas-Heizungen werden sehr wenig ändern. Jochen Vorländer