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Dekarbonisierung

Warum die Heizungswende unter­schied­lich ein­fach gelingt

„Ein Aus­flug legt offen, wie weit die Chance auf eine wirt­schaft­liche Hei­zungs­wen­de in ober­ir­disch nur durch Orts­schil­der ge­trenn­ten Ge­mein­den aus­ein­ander­lie­gen kann.“

GV

Kennen Sie Neu Wulmstorf? Wenn man von Stade über die 1970 erstmals im damaligen Bundesfernstraßen-Bedarfsplan ausgewiesene und seit 2003 im Bau befindliche A26 in Richtung Hamburg fährt, kommt man seit 2023 immerhin bis Neu Wulmstorf und wird hier über den Zubringer B3n auf die B73 geleitet. Nach gut 2 km passiert man die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hamburg. In Neu Wulmstorf, Postleitzahl 21629, ist die B73 die „Hauptstraße“ und im Stadtstaat die „Cuxhavener Straße“. Sie führt durch Hamburg-Neugraben-Fischbek mit der Postleitzahl 21149.

Wozu der Ausflug? Um zu zeigen, wie unterschiedlich auf 100 m Luftlinie die Voraussetzungen für eine Heizungswende und Dekarbonisierung sind. Immerhin hat sich Hamburg das Ziel gesteckt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Seit 2018 gibt es im „Ausflugsgebiet“ das 70/55 °C-Wärmenetz „Fischbeker Heidbrook“, es wird aber nicht alle verstreuten Gebäude wirtschaftlich integrieren können. Zu den technischen Umstiegsoptionen gehören dann insbesondere Wärmepumpen.

Ein Mustergebäude, nur die Postleitzahl unterscheidet sich

Betrachtet man fiktiv zwei identische Gebäude mit einem Nutzwärmebedarf von exemplarisch 11.290 kWh/a und einer betagten Gas-Heizung (Jahresnutzungsgrad JNG 0,8) liegt auf Basis von Tarifangeboten ohne Boni Mitte Februar 2026 die Prognose für die nächste Gasrechnung in Neu Wulmstorf bei 1413 Euro und bei 1256 Euro in Neugraben-Fischbek. Der Unterschied von 157 Euro/a ist vor Ort kein großer Aufreger.

Machen wir uns nun an die dezentrale Wärmewende und schauen auf eine wichtige Kennzahl: Das Strom-/Gaspreisverhältnis (für 3500 kWh/a Haushaltstrom und 20.000 kWh/a Erdgas) liegt in Neu Wulmstorf bei 2,91 und bei 3,95 in Neugraben-Fischbek. Die Konsequenz zeigt ein PLZ-Wärmepumpen-Steckbrief für beide Orte. Er liefert schnittstellengleich auf der Basis realer Tarifangebote die Energiekostendifferenz der nächsten 12 Monate zwischen einer erneuerten Gas-Heizung mit einem guten JNG von dann 0,93 und einer Heizungs-Wärmepumpe. Für sie wird die Jahresarbeitszahl (JAZ) in einem weiteren Bereich variiert. Für einen Netzanschluss über Modul 1 und eine JAZ von 3,3 als Mindestwert bei der Heizungsförderung ergibt sich so eine Energiekostendifferenz von 598 Euro/a in Neu Wulmstorf und von nur 262 Euro/a in Neugraben-Fischbek. Hintergrund sind die vor Ort unterschiedlichen Strom- und Gas-Netzentgelte und Konzessionsabgaben (Strom). Der Unterschied von 336 Euro/a bremst die Heizungswende aus.

Unterschiedliche Budgets für die gleiche Maßnahme

JV

Mit einer Heizungsförderung von 55 % und niedrig angesetzten Kosten von 8500 Euro für die Erneuerung der Gas-Heizung dürfte die Umrüstung auf eine Heizungs-Wärmepumpe für Gesamtkostenparität und einen identischen finanziellen monatlichen Gesamtaufwand in den nächsten 16 Jahren in Neu Wulmstorf 31.200 Euro kosten (vor Abzug der Förderung; Annuitätendarlehen mit effektivem Zinssatz von 6 %/a). Mit Blick auf die Kostenentwicklung der beiden Energieträger ist dies überzeugend. In Neugraben-Fischbek führt die analoge Rechnung zu einem sehr knappen Budget von 24.900 Euro. Um die ganze Differenz von 6300 Euro aufzufangen, müsste die Wärmepumpe hier eine JAZ von 4,9 statt 3,3 erreichen. Die gewählte Randbedingung „identische Gebäude“ schließt das aus.

Der Ausflug zeigt: Die üblichen Forderungen, zumeist eine Minimierung der Stromsteuer, würden die Wirtschaftlichkeit für beide Postleitzahlen verbessern, eine strukturelle Chancenungleichheit aber nicht beseitigen. Um die Heizungsförderung ohne regionale Nachfrageeinbrüche zurückfahren zu können, muss (zusätzlich) anders gehebelt werden.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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