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Energiepolitik

Gebäudemodernisierungs­gesetz: Bran­che sieht Kurs­wech­sel

Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben hat.

hkama - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat einen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben hat.

Der BDH begrüßt den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG bzw. GModG), den die Bundesregierung in die Ressortabstimmung gegeben hat. Der Verband sieht darin eine Abkehr von komplexen Regelungen und eine Hinwendung zu einer marktorientierteren Heizungsmodernisierung.

Der Entwurf des GModG setzt das Eckpunktepapier der Koalition weitgehend um. Eine zentrale Änderung ist die Abschaffung der Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mind. 65 % erneuerbarer Energien nachzuweisen. Gleichzeitig entfallen die komplexen Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere § 71.

Der Bundesverband befürwortet, dass zur Erfüllung der sogenannten Biotreppe neben biogenen gasförmigen und flüssigen Energieträgern auch Optionen wie Solarthermie und hybride Heizsysteme berücksichtigt werden.

Kritikpunkte des BDH

Kritik übt der Verband an den vorgesehenen Regelungen zum Mieterschutz. Obwohl der Verband eine sozial ausgewogene Modernisierung unterstützt, bergen die geplanten Maßnahmen das Risiko, dass Vermieter Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen. Der Entwurf lässt zudem die Kostenwirkung anderer Heizungsoptionen, wie die Fernwärme, unberücksichtigt. Dies untergräbt laut BDH den Anspruch, gleichzeitig Technologieoffenheit und Mieterschutz zu gewährleisten.

Des Weiteren benachteiligt der Entwurf das Heizen mit Holz. Die Anforderungen an feste Biomasse sind nach Ansicht des Bundesverbands zu hoch und gehen weit über die EU-Richtlinien zu Erneuerbaren Energien hinaus. Dies kann die Nutzung von Holz zum Beheizen von Gebäuden unmöglich machen.

Auch Effizienzmaßnahmen wie der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich und die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung finden im Entwurf unzureichende Berücksichtigung. Hier sieht die Heizungsindustrie dringenden Anpassungsbedarf.

Forderung nach Stabilität und zügigem Abschluss

Insgesamt bietet der Entwurf aus Sicht des Bundesverbands die Chance, die langanhaltende Verunsicherung durch einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen zu beenden. Dafür fordert der Verband einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Der BDH warnt davor, die Fristverschiebung bei der kommunalen Wärmeplanung für eine langwierige politische Debatte auszunutzen. Der Markt benötigt Ruhe und Verlässlichkeit, insbesondere auch im Kontext der Förderung (BEG), um den veralteten Anlagenbestand auszutauschen. ■
Quelle: BDH / fl

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