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BEG EM

April 2026: Heizungsförderung wird weiter­hin stark nach­gefragt

Im April 2026 gab es bei der Heizungs­för­de­rung 35.250 neue Projekt­zu­sagen. Wärme­pumpen la­gen erst­mals bei den Zu­sa­gen nach Wärme­er­zeu­gern über 90 %.

Im April 2026 ist die Nachfrage bei der KfW-Heizungsförderung als Einzelmaßnahme (BEG EM) gegenüber dem Vormonat leicht um 4,1 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Hierbei dürfte auch ein Basiseffekt eine Rolle spielen: Im Vormonatsvergleich waren im März 2026 die Zusagen um (inzwischen leicht korrigiert) 27,2 % gestiegen – wichtige Ereignisse im Kalender waren die am 24. Februar 2026 vorgestellten Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der Iran-Krieg ab dem 28. Februar 2026 mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe.

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Januar 2025 bis April 2026.

JV / Daten: BMWE

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Januar 2025 bis April 2026.

Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhten sich im April 2026 die Projektzusagen um 35,8 % (der Vergleichswert für März 2026: 34,2 %). Der Vorjahresmonat war unter anderem von den Koalitionsverhandlungen geprägt, das Dokument zur Abstimmung mit den Parteigremien lag am 9. April 2025 vor und enthält zwei wichtige Sätze: „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“ Und: zwei Sätze davor: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“

Von Januar bis Ende April 2026 lagen die Projektzusagen insgesamt um 23,6 % und bei Wärmepumpen 31,8 % über dem Vorjahreszeitraum.

Da die Zusagen zur Heizungsförderung praktisch unmittelbar nach dem Einreichen vollständiger Antragsunterlagen erteilt werden, spiegeln sie das Marktgeschehen zeitnah wider (bei der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen).

Bilanz: 1. Januar bis 30. April 2026

Grundsätzlich ist zu beachten, dass in der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ wird für Januar bis April 2026 mit 148.806 angegeben.

Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein.

Im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2026 wurden erteilt:

  • 124.472 Zusagen ohne Zusatzanträge
  • 112.183 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
  • 100.054 Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
  • 8.234 Zusagen für Biomasse-Heizungen
  • 5.933 Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
  • 946 Zusagen für Solarthermie
  • 3.592 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse und
  • 82.071 Zusagen mit Klimageschwindigkeits-Bonus

Für die Zusagen (ohne Brennstoffzellenheizungen und ohne innovative Heiztechnik) ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

  • 89,5 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
  • 6,6 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen  
  • 0,8 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
  • 2,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
  • 0,3 % der Zusagen entfallen auf Gebäudenetz-Anschlüsse und
  • 0,038 % der Zusagen entfallen auf wasserstofffähige Gas-Heizungen

Im April 2026 lagen Wärmepumpen erstmals bei den Projektzusagen nach Wärmeerzeugern mit 90,5 % über der 90-%-Marke. Für den Vorjahresmonat April 2025 ergibt sich ein Anteil von 82,9 %.

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende April 2026.

JV / Daten: BMWE

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende April 2026.

Anträge für die BEG-EM-Heizungsförderung sind grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie. Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Quelle: BMWE, eigene Berechnungen / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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