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BEG EM

August 2026: Hohe Nachfrage bei neuer Heizungs­förderung

Im August 2026 gab es bei der Hei­zungs­för­de­rung 46.098 neue Projekt­zu­sagen. Nur im BEG-EM-Umstell­monat Juli 2026 wurden mehr Anträge zu­gesagt.

Im August 2026 ist die Nachfrage bei der KfW-Heizungsförderung als Einzelmaßnahme (BEG EM) gegenüber dem „aus der Reihe fallenden“ Vormonat um 2,8 % gesunken. Das nun seit sechs Monaten erhöhte Niveau korreliert mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe nach dem Beginn des Iran-Kriegs am 28. Februar 2026 und der zunächst politischen Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG; die 1. Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt). Am 29. Juli 2026 sind die neuen heizungstechnischen Anforderungen im GModG in Kraft getreten.

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Juni 2025 bis August 2026.

JV / Daten: BMWE

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Juni 2025 bis August 2026.

Im Juli 2026 wurde die Antragstellung für die Heizungsförderung kurzfristig für eine Umstellung auf neue Förderkonditionen ausgesetzt. Trotz oder wegen dieser Maßnahme bzw. Unterbrechung war der Umstellmonat gemessen an Zusagen bei verkürzter Zugriffszeit der bisher stärkste Monat seit dem Programmstart im Februar 2024. 

  • Gestützt auf eine typische Quote bei dem gestrichenen Effizienzbonus lässt sich abschätzen, dass im Juli 2026 rund 48 % der Zusagen mit den alten und 52 % der Zusagen mit den neuen Konditionen gegeben worden sind.
  • Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhten sich im August 2026 die Projektzusagen insgesamt um 92 % und bei Wärmepumpen um 103 %.
  • Von Januar bis Ende August 2026 lagen die Projektzusagen insgesamt um 51,4 % (+100.500) und bei Wärmepumpen 62,1 % (+104.000) über dem Vorjahreszeitraum.

Da die Zusagen zur Heizungsförderung praktisch unmittelbar nach dem Einreichen vollständiger Antragsunterlagen hochautomatisiert erteilt werden, spiegeln sie das Marktgeschehen zeitnah wider (bei der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen).

Bilanz: 1. Januar bis 31. August 2026

Grundsätzlich ist zu beachten, dass in der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ wird für Januar bis August 2026 mit 355.597 angegeben.

Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der zugesagten Wärmeerzeuger (300.141) übersteigt dadurch die Anzahl der Zusagen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein.

Im Zeitraum 01.01. bis 31.08.2026 wurden (noch aktiv) erteilt:

  • 296.524 Zusagen ohne Zusatzanträge
  • 272.026 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
  • 17.075 Zusagen für Biomasse-Heizungen
  • 2.096 Zusagen für Solarthermie
  • 8.121 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse und
  • 193.054 Zusagen mit Klimageschwindigkeits-Bonus

Für die Zusagen (ohne Brennstoffzellenheizungen und ohne innovative Heiztechnik) ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

  • 90,6 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
  • 5,7 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen 
  • 0,7 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
  • 2,7 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
  • 0,2 % der Zusagen entfallen auf Gebäudenetz-Anschlüsse und
  • 0,032 % der Zusagen entfallen auf wasserstofffähige Gas-Heizungen

Seit April 2026 liegen Wärmepumpen bei den Projektzusagen nach Wärmeerzeugern über der 90-%-Marke. In Vorjahresmonaten ergaben sich Anteil von 82,9 % bis 85,0 %.

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Juni 2025 bis August 2026 und insgesamt.

JV / Daten: BMWE

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern Juni 2025 bis August 2026 und insgesamt.

Anträge für die BEG-EM-Heizungsförderung sind grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie. Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Quelle: BMWE, eigene Berechnungen / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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