Monatliche Förderzusagen für Wärmepumpen-Heizungen werden auch durch aktuelle Ereignissen geprägt. Mehr Aussagekraft bietet der gleitende Durchschnitt.
Bei den Zusagen zur Förderung von Wärmepumpen gab es seit Herbst 2024 immer wieder größere Ausschläge. Sie korrelieren mit politischen Ereignissen, etwa dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November, provokanten Aussagen zur Heizungsförderung im politischen Kräftemessen und Weckrufen, zuletzt waren es die durch den Iran-Krieg ab März 2026 stark gestiegenen Erdgas- und Heizölpreise.
JV
Antrag erfordert Vorlauf
Für die zeitliche Einordnung ist zu beachten, dass zwar die Förderzusagen durch digitalisierte Prüfungen oft schon unmittelbar nach dem Einreichen vollständiger und die Förderkriterien erfüllender Antragsunterlagen gegeben werden, dafür jedoch ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen muss. Dieser erfordert einen gewissen zeitlichen Vorlauf und verhindert Übernachtentscheidungen. Auf die beiden Peaks jeweils im Dezember 2024 und 2025 folgten Einbrüche, was auf überlagerte Vorzieh- bzw. Erledigungseffekte hindeutet.
Förderantrag und -zusage gehören zu den ersten Meilensteinen beim konkreten Heizungsumstieg. Besondere Eile ist dann jedoch nicht erforderlich. Die Zuschussförderung wird mit einer Befristung von 36 Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids beziehungsweise der Zuschusszusage zugesagt. Laut Bundesverband Wärmepumpe wurden rückblickend Entwicklungen bei den Förderzusagen etwa 6 Monate später im Herstellerabsatz von Wärmepumpen sichtbar. Die 36-Monate-Befristung wurde zu einer Zeit mit Materialengpässen in die Förderrichtlinie geschrieben.
Indiz für Entwicklung der Auftragsbücher
Wenngleich trotz der Zugangshürde „Lieferungs- oder Leistungsvertrag“ nie gewährleistet ist, ob und wann die zugesagten Projekte realisiert werden, ist der gleitende Durchschnitt der Förderzusagen ein Indiz dafür, in welche Richtung sich die Auftragsbücher in der gesamten Wertschöpfungskette entwickeln.
Die Grafik zeigt dies exemplarisch für eine Dämpfung von 6 und 12 Monaten. Für beide Kurven zeigt sich über viele Monate ein kontinuierlicher Anstieg. Der größte Abstieg im gleitenden Durchschnitt über 6 Monate entstand nach der Bundestagswahl, ab Mitte 2025 steigt er mit kleiner Wölbung zum Jahreswechsel 2025/26.
Die weitere Entwicklung ist offen
Wie sich das Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) auswirkt, ist zurzeit offen. Da die Förderrichtlinie punktuell auf die dann überschriebenen heizungstechnischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz und ebendieses als Rechtsgrundlage verweist, ist mindestens von einer Anpassung der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ auszugehen. Es wird dann an der Kommunikation der Bundesregierung liegen, wie nervös der Markt und die Gebäudeeigentümer reagieren. Dass sich die Förderkonditionen gegenüber dem Status quo grundlegend verbessern könnten, wurde bisher nicht diskutiert …
Apropos Kommunikation …
Über die BEG-EM-Heizungsförderung werden (u. a.) auch Biomasse-Heizungen, Solarthermie sowie Anschlüsse an ein Gebäudenetz und ein Wärmenetz gefördert. Reibung im politischen Rampenlicht existiert jedoch fast ausschließlich beim Fördergegenstand „elektrisch angetriebene Wärmepumpen“. Sie dominieren bei den Förderzusagen mit einem Anteil von zuletzt rund 90 % und während der Programmlaufzeit von etwa 84 %.
JV
Betrachtet man parallel die Entwicklung bei Biomasse-Heizungen, zeigen sich andere Trends, zurzeit eine Stabilisierung auf zurückgefallenem Niveau. Sie dürften auch damit zusammenhängen, dass vor der aktuellen BEG EM die Förderkonditionen für Biomasse-Heizungen deutlich schlechter waren (Nachholeffekte beim Programmstart). Was jedoch signifikant und auch durchaus nachvollziehbar und in einer normierten Betrachtung sichtbar wird: Politisches Gezerre um die Heizungsförderung gab Wärmepumpen eher einen Schub und Biomasse-Heizungen eher einen Dämpfer. ■
Quelle: Grunddaten BMWE, eigene Berechnungen / jv
Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten
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