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BEG EM

Januar bis Mai 2025: Förderzusagen für 106.000 Wärmepumpen

Das Interesse an der KfW-Hei­zungs­för­de­rung blieb im Mai 2025 hoch. In den letzten 15 Monaten gab es 318.00 Projekt­zu­sagen. Bei 257.000 Zu­sa­gen ist eine Wärme­pum­pe geplant.

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

JV / Daten: BMWE

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

Im Mai 2025 wurde mit 24.392 „Zusagen ohne Zusatzanträge“ trotz Brückentagen am Monatsanfang und -ende wieder ein hoher Wert bei der Heizungsförderung erreicht. Seit dem 27. Februar 2024 kann sie bei der KfW als Einzelmaßnahme innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beantragt werden.

Zum Vergleich: Von Januar bis Ende Mai 2025 sind mit insgesamt 125.601 mehr „Zusagen ohne Zusatzanträge“ als im Vorjahr vom 27. Februar bis Ende Oktober gegeben worden. In welchem Umfang politische Aussagen und nationale wie auch globale politische Entwicklungen sowie Informationskampagnen der Wärmepumpenbranche die Nachfrage zuletzt geprägt haben, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Von Januar bis Mai 2025 gab es 106.305 Projektzusagen mit Beteiligung mindestens einer Wärmepumpe und 13.191 Projektzusagen mit der Beteiligung mindestens eines Biomasse-Heizkessels.

Zur Einordnung der 20.754 Zusagen für Wärmepumpen-Projekte im Mai 2025: Pro Jahr werden in Deutschland aktuell etwa 60.000 Heizungs-Wärmepumpen in neu fertiggestellten Gebäuden installiert. Die BEG-EM-Heizungsförderung greift für diese Fälle nicht. Das 500.000-WP-pro-Jahr-neu-installieren-Ziel muss deshalb insbesondere im Bestand umgesetzt werden. Das bedeutet hier durchschnittlich 36.250 WP-Installationen pro Monat. Würden sich die Zusagen auf dem Mai-Niveau verstetigen und zeitnah in fertigen Installationen münden, käme man 2025 inklusive Neubau auf einen WP-Zubau von etwa 325.000 Wärmepumpen-Anlagen (die Anzahl der Geräte ist durch Kaskadenanlagen höher). Wie viele Heizungs-Wärmepumpen im Bestand zusätzlich ohne die KfW-Heizungsförderung eingebaut werden, ist nicht genau bekannt.

Bilanz: 27. Februar 2024 bis 31. Mai 2025

Hinweis: Die nachfolgend verwendeten Daten und Rechenergebnisse basieren auf einer Addition der am 20. Januar 2025 vom BMWK vorgelegten Jahresbilanz 2024 und den Monatsbilanzen für das 2025 inklusive nachträglicher (geringfügiger) Korrekturen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (318.007) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ beträgt 376.671.

Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02.2024 bis zum 31.05.2025 liegen mit der oben genannten Einschränkung folgende Zahlen vor:

● 318.007 Zusagen ohne Zusatzanträge
● 257.399 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 193.719 Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
●   39.998 Zusagen für Biomasse-Heizungen
●   27.212 Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
●     9.191 Zusagen für Solarthermie
●   15.894 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 206.890 Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen

Für die Zusagen (ohne Brennstoffzellenheizungen und ohne innovative Heiztechnik) ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

● 79,4 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
● 12,3 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen 
●   2,8 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
●   4,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
●   0,3 % der Zusagen entfallen auf Gebäudenetz-Anschlüsse und
●   0,2 % der Zusagen entfallen auf wasserstofffähige Gas-Heizungen

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

JV / Daten: BMWE

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

Die Statistik erfasst für bis Ende Mai 2025 zudem 53 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 496 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 1005 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 521 Zusagen für innovative Heizungstechnik. Aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen lässt sich ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln ableiten.

Eine Einordnung zu den 496 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen: In Deutschland gibt es (Stand 28. Januar 2025) 10 751 Gemeinden in Deutschland und damit statistisch in nur jeder 22. Gemeinde eine Mehrkosten-Zusage für eine wasserstofffähige Gas-Heizung.

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

JV / Daten: BMWE

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende Mai 2025.

Auszahlung ist im Oktober 2024 gestartet

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:

„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“

Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig seit dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung seit Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung seit November 2024 und für die dritte Gruppe seit Februar 2025 möglich.

Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung

Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWE / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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